Der Cookie-Hinweis, der beim ersten Aufruf der Webseite eingeblendet wird, beeinflusst die Barrierefreiheit der Seite nicht negativ.
Es werden insgesamt drei Ansichten dieser Webseite getestet:
Punkte: 96,25 von 100 (sehr gut zugänglich)
Betrifft alle Ansichten: Die Grafik "Bayern barrierefrei" ist mit aria-hidden
versteckt.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Punktabzug: 0,75 Punkte
Die beiden Beiträge Website „Inklusion in Bayern“, Website „Arbeitswelt inklusiv“ am Ende des Inhaltsbereichs sind mit einer h1
-Überschrift ausgezeichnet. Diese beiden Logos sollten sich jedoch nicht auf der gleichen Hierarchieebene wie der Seitentitel befinden. Besser wäre es, diese mit einer h2
-Überschrift auszuzeichnen.
Siehe auch Anmerkungen zu Seite 1.
Siehe auch Anmerkungen zu Seite 1.
Siehe auch Anmerkungen zu Seite 1.
Siehe auch Anmerkungen zu Seite 1.
Punktabzug: 0,75 Punkte
Der Banner "Bayern barrierefrei" am linken Fensterrand ist als CSS-Hintergrundgrafik eingebunden und somit bei benutzerdefinierten Farbeinstellungen nicht mehr sichtbar.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Betrifft auch die Tablet-Ansicht und Smartphone-Ansicht
Siehe Anmerkungen Seite 1.
Siehe Anmerkungen zu Seite 1.
Siehe Anmerkungen zu Seite 1.
Siehe Anmerkungen zu Seite 1.
Punktabzug: 0,5 Punkte
Betrifft die Rubriken des Magazins: Nach Auswahl eines Tabs springt der Fokus nicht direkt in das jeweilige Tabpanel sondern wandert weiter durch die Liste der Tabs.
Punktabzug: 0,5 Punkte
Die breadcrumb-Navigation hat nicht überall übergeordnete Segmente und ist nicht verlinkt.
Punktabzug: 0,75 Punkte
Der Quellcode der Seite ist nicht valide.
Punktabzug: 0,5 Punkte
Anmerkung zur integrierten Bewertung von Prüfschritt 1.4.4a und 1.4.4b: Im Zuge der
Angleichung an die WCAG 2.0 werden die beiden im BITV-Test z.Zt. noch getrennt vorhandenen
Schriftvergrößerungs-Prüfschritte zukünftig zusammen genommen bewertet werden. Diese
Entscheidung ist noch nicht verbindlich im BITV-Test Prüfverbund gefallen, ist aber im Ergebnis sehr wahrscheinlich, weswegen dieser Ansatz bereits in diesem Test verfolgt wird. Da nach WCAG 2.0 jede Art der Schriftvergrößerung zur Erfüllung von Success Criterion 1.4.4 ausreicht, zählt im BITV-Test in Zukunft für beide Prüfschritte 1.4.4a und 1.4.4b die Bewertung des jeweils besser bewerteten Prüfschritts, d.h. der jeweils schlechter bewertete Prüfschritt wird unabhängig von dem schlechteren Prüfergebnis auf dem Wert des besser bewerteten Prüfschritts gestellt.
Bei Nutzung der Zoom-Funktion (200% bei Auflösung 1280 x 1024 px.) wird am Desktop eine Ansicht für mobile Geräte ausgeliefert.
Hier gibt es keine Darstellungsfehler.
Andere Mängel dieser Ansicht werden bei den jeweiligen Prüfschritten bewertet.
Es werden verschiedene Mechanismen zur Seitenstrukturierung angeboten, zum Beispiel Überschriften, Skiplinks, HTML-sections.
Die Suche der Seite stellt einen alternativen Zugangsweg dar.
Hinweis: An manchen Stellen fehlt das Attribut aria-expanded
, um den jeweiligen Zustand zu vermitteln.
Zum Beispiel:
Das Menü in der Tablet-Ansicht und Smartphone-Ansicht klappt zwar automatisch aus, aber es wird "Menü Link" ausgegeben. Ein Screenreader-Nutzer bekommt nicht mit, dass das jeweilige Menü automatisch ausgeklappt wird.
Das gleiche Verhalten zeigt sich ebenso bei den Untermenüs der jeweiligen mobilen Navigation.
Für die Nutzbarkeit fällt dies jedoch kaum ins Gewicht.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Siehe Allgemeine Anmerkungen.
Hinweis: Die Seiten "Gebärdensprache" und "Leichte Sprache" stellen Zusatzangebote und keine Alternativversionen im Sinne des Prüfschritts dar.