26.04.2018
Webangebote öffentlicher Stellen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden. Dafür sorgt die EU-Richtlinie 2102, die Deutschland bis zum Herbst 2018 in nationales Recht übertragen wird. In der neu überarbeiteten Rubrik "Barrierefreiheit für Kommunen" erläutert 'BIK für Alle' die Zusammenhänge und zeigt Umsetzungswege auf.
Die EU-Richtlinie 2102 ‚über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen‘ verpflichtet Webanbieter von der Bundes- über die Landes- bis zur kommunalen Ebene zu barrierefreien Webangeboten. Doch für viele öffentlichen Stellen ist das Thema Neuland.
Unser Projekt 'BIK für Alle' unterstützt mit ausführlichen Informationen: Neben Links zur Richtlinie (deutsche Übersetzung) und dem aktuellen Regierungsentwurf zu ihrer Umsetzung auf Bundesebene werden auch Hintergrundinformationen über Anforderungen und zusätzliche Maßnahmen wie die "Erklärung zur Barrierefreiheit" bzw. den "Feedback-Mechanismus" gegeben: EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webangeboten öffentlicher Stellen.
In der Rubrik "Barrierefreiheit für Kommunen" finden sich außerdem Praxisbeispiele und Unterstützungsangebote zur Umsetzung der EU-Richtlinie, etwa Erfahrungen aus Modellregionen oder Links zu Leitfäden und Webinaren.