03.12.2019
Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die zuverlässige Prüfung von Webangeboten gemäß der europäischen Norm 301 549 (Abschnitt 9, Web), auf die die BITV 2.0 verweist. Doch wie sieht es mit weiteren Anforderungen aus, die die BITV 2.0 definiert, etwa die Verpflichtung eine Erklärung zur Barrierefreiheit bzw. Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereitzustellen? In einem neuen Artikel erläutern wir, auf was sich die Testergebnisse des BITV-Tests beziehen.
Mit dem BITV-Test bieten wir ein Prüfverfahren für die zuverlässige Prüfung von Webangeboten gemäß EN 301 549 (Abschnitt 9 Web), auf die in der BITV 2.0 Bezug verwiesen wird.
Weitergehende Anforderungen der BITV 2.0, etwa die korrekte Umsetzung
sind nicht Bestandteil des Tests.
Um transparent zu machen, auf was sich die Testergebnisse des BITV-/WCAG-Tests beziehen, erläutern wir in unserem Artikel Die BITV 2.0 – Was prüft der BITV-Test, was prüft er nicht? ausführlich, was geprüft wird und was nicht. Außerdem verweisen wir auf Umsetzungshilfen, die Anbieter dabei unterstützen, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.