12.08.2009
Im letzten Teil unserer Reihe von Neuentwürfen der Prüfschritte des BITV-Tests stellen wir heute einen neuen Prüfschritt zum Thema CAPTCHAs vor. Daneben beschreiben wir kleinere Änderungen, Anpassungen oder Klarstellungen der Prüfschritte, die bislang noch nicht vorgestellt wurden.
Diese Entwürfe stehen bis Ende September 2009 zur öffentlichen Diskussion und werden während dieser Zeit bei Bedarf weiter überarbeitet. Anfang Oktober treten die Neufassungen in Kraft. Das Ziel der Neuentwürfe ist die Angleichung der Prüfschritte an die neuen WCAG 2.0 - und zwar überall dort, wo die WCAG-2-Anforderungen der aktuell geltenden BITV nicht widersprechen. Eine weitere Überarbeitung der Prüfschritte wird erfolgen, wenn die derzeit in Arbeit befindliche neue BITV 2.0 in Kraft tritt.
Weitere Aktualisierungen des Testverfahrens betreffen die einzusetzenden Browser und Prüfwerkzeuge.
Das Thema CAPTCHAs und die damit verbundenen Zugänglichkeitsprobleme wurden natürlich auch schon in der Vergangenheit im BITV-Test berücksichtigt. Zum Beispiel beim Thema Alternativtexte. Allerdings wurden CAPTCHAs bislang nicht explizit in der Dokumentation der Prüfschritte erwähnt. Der neue Prüfschritt soll der wachsenden Verbreitung von CAPTCHAs Rechnung tragen und natürlich auch der Angleichung des BITV-Tests an die WCAG 2.0 dienen.
Der Prüfschritt ist nur für bildbasierte CAPTCHAs anwendbar. Wir prüfen, ob der Alternativtext eines bildbasierten CAPTCHAs den Zweck des CAPTCHAs beschreibt und angibt, wo eine nicht bildbasierte Alternative zu finden ist. Eine nicht bildbasierte CAPTCHA-Alternative muss vorhanden sein, zum Beispiel ein akustisches CAPTCHA oder ein Frage-CAPTCHA, also eine leicht zu beantwortende Frage, deren Antwort eingegeben werden kann.
Der neue Prüfschritt 1.1.4 "Alternativen für CAPTCHAs" ersetzt den Prüfschritt 1.2.1 "Alternativen für serverseitige Imagemaps"
Der Prüfschritt 1.2.1 "Alternativen für serverseitige Imagemaps" war in den Prüfungen, die wir in den letzten Jahren durchgeführt haben, praktisch immer "nicht anwendbar". Da serverseitige Imagemaps offensichtlich kaum noch eingesetzt werden, haben wir vor, den Prüfschritt zu streichen.
Das Problem bei der Verwendung serverseitiger Imagemaps ist die fehlende Möglichkeit zur Tastaturbedienung. Dieses Thema behandelt der BITV-Test im Prüfschritt 9.2.1 "Auch ohne Maus nutzbar". Falls also wider Erwarten doch noch serverseitige Imagemaps eingesetzt werden, bleiben die damit zusammenhängenden Zugänglichkeitsprobleme auch weiterhin im BITV-Test nicht unentdeckt.
Dieser Prüfschritt wurde erweitert um das Thema Nicht-Text-Elemente, die eine spezifische Sinneserfahrung vermitteln. Gemeint sind damit Elemente, die keinen klar übersetzbaren Informationsgehalt haben, in ihrer Wirkung aber auch nicht dekorativ sind. Der Alternativtext soll ihren Inhalt bezeichnen (etwa "Abstraktes Gemälde von Piet Mondrian", oder für eine Sound-Datei "Der Ruf der Dohle").
Im Neuentwurf des Prüfschritts wird ein Fall beschrieben, bei dem die Audiodeskription für Videos nicht gefordert wird. Verzichtbar ist die Audiodeskription für Videos, die lediglich als Videoalternative für einen textbasierten Inhalt dienen, das heißt ergänzend zu einem Text angeboten werden, um den Textinhalt zusätzlich in anderer Form zu vermitteln. Dies gilt nur für Videos, die keine über den Textinhalt hinausgehenden Informationen bieten und die klar als Videoalternative zum Text erkennbar sind.
Auch hier gilt die unter 1.3.1 "Audiodeskription für Videos" beschriebene Ausnahme: Verzichtbar sind Untertitel für Videos, die lediglich als Videoalternative zu einem textbasierten Inhalt dienen.
Im Neuentwurf dieses Prüfschritts wurde die bislang geltende Ausnahmeregelung für die Positionierung von Formularelementen mit Hilfe von Layouttabellen gestrichen. Diese Regelung stammt noch aus einer Zeit, in der die Positionierung von Formularelementen wegen mangelhafter CSS-Unterstützung in den Browsern oftmals problematisch war. Mittlerweile ist das aber unproblematisch und es gibt keinen Grund mehr, Formulare mithilfe von Layouttabellen zu positionieren.
Die Änderungen in diesem Prüfschritt sind lediglich Klarstellungen. Wir beschreiben, welche Inhalte nicht als HTML-Listen ausgezeichnet werden sollen. Das betrifft:
Die Änderungen in diesem Prüfschritt werden schon in seinem neuen Namen deutlich. Statt "Frames mit Titel und Name" heißt der Prüfschritt nun "Frames mit Titel". Für die Orientierung und Navigation in Framesets oder bei der Nutzung eingebetteter iFrames werden nur noch aussagekräftige title
-Attribute für die einzelnen Frames gefordert. Mittlerweile unterstützen alle Hilfsmittel das title
-Attribut. Ein Rückgriff auf das name
-Attribut ist deshalb nicht mehr notwendig.
In diesem Prüfschritt wurde bislang nicht beschrieben, wie bewertet werden soll, wenn der Einsatz von label
-Elementen nicht möglich oder sinnvoll ist. Das betrifft zum Beispiel sehr einfache Formulare oder mehrteilige Eingabeelemente, die nur eine Beschriftung haben. In Anlehnung an die dafür in der WCAG 2.0 beschriebenen Techniken haben wir die Prüfschrittbeschreibung für diese Fälle erweitert.
Die folgenden Prüfschritte haben sich inhaltlich nicht verändert. Hier wurde in der Prüfschrittbeschreibung lediglich eine Einordnung nach den WCAG-2-Richtlinien hinzugefügt. Bei einigen Prüfschritten haben sich auch die Testwerkzeuge geändert.
Fünf Prüfschritte bleiben, abgesehen von Anpassungen der Testwerkzeuge, unverändert. In diesen Fällen widersprechen sich die Anforderungen der aktuell geltenden BITV mit den WCAG-2-Anforderungen oder es ist keine Einordnung nach den WCAG-2-Richtlinien möglich. Eine Überarbeitung dieser Prüfschritte wird erfolgen, wenn die derzeit in Arbeit befindliche neue BITV 2.0 in Kraft tritt.
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