23.01.2012
In diesem Monat haben wir den kürzlich vorgenommenen Relaunch des Angebots des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen geprüft.
Das Angebot schneidet mit 95 Punkten knapp als "sehr gut zugänglich" ab. Kleinere Mängel führen zwar in einer ganzen Reihe von Prüfschritten zu leichten Punktabzügen, in fast allen Fällen sind die Probleme aber minimal. Gravierender, aber auf wenige Seiten beschränkt ist die nicht ausreichende Auszeichnung von Zwischenüberschriften in den Projektvorstellungen der Inklusionslandkarte.
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-Attribute bieten häufiger überflüssige Wiederholungen oder Erweiterungen der Linktexte, die störend für Screenreader-Nutzer sindBedingung 1.3.1 der BITV verlangt die semantische Auszeichnung. So sollen Überschriften mit den h1
-h6
-Elementen und Absätze mit dem p
-Element umgesetzt werden. Hier gibt es Defizite auf einigen Detailseiten der Inklusionslandkarte, die die Inklusionsbeispiele vorstellen (Seite 5 in der Seitenauswahl).
Korrekt ausgezeichnet sind hier die Hauptüberschrift und zwei Zwischenüberschriften "Kurzbeschreibung" und "Beschreibung". Der Text im Abschnitt "Beschreibung" hat aber keine semantische Auszeichnung mehr weder die weiteren Zwischenüberschriften noch die Absätze sind hier richtig ausgezeichnet. Auf vielen anderen Detailseiten sind diese Beschreibungen zum Glück nur ein paar Absätze lang und brauchen deshalb auch weniger Auszeichnung auf der für den Test ausgewählten Seite jedoch macht die mangelnde Strukturierung den Text für Screenreadernutzer schwerer nutzbar.
Im Prüfschritt 1.3.1a "HTML-Strukturelemente für Überschriften" gibt es dafür ein eher nicht erfüllt und außerdem ein klares "nicht erfüllt" im Prüfschritt 1.3.1d "Inhalte gegliedert".
Die fehlende Auszeichnung hat wohl damit zu tun, das viele der Inklusionsbeispiele aus einer anderen unstrukturierten Datenquelle übernommen wurden. Das Formular für Neueinträge sieht eine strukturierte Eingabe vor und erzeugt für die Beschreibungskategorien h2
-Überschriften. Ein über das Formular eingetragenes Inklusionsbeispiel wird also besser strukturiert sein als das geprüfte Beispiel. Sinnvoll wäre es sicher, die wenigen verbleibenden schlecht strukturierten Alteinträge zu überarbeiten.
In einer Reihe von Prüfschritten kam es zwar nicht zu Punktabzügen, dennoch wurden von den Prüfern einige weitere kleinere Schönheitsfehler angemerkt. Zwei Beispiele:
em
oder als Link können die einzelnen Überschriftenteile aber dennoch visuell auseinander gehalten werden.Diese Anforderungen gehen zwar über die BITV und WCAG hinaus, aber auf einer insgesamt so guten Website wäre die Umsetzung auch solcher Details das Sahnehäubchen.
Internetadresse: www.behindertenbeauftragter.de
Geprüft am: 30. 11. 2011
Testergebnis: 95 von 100 Punkten (sehr gut zugänglich)