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Test des Monats Oktober 2011
89 Punkte für Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

31.10.2011

In diesem Jahr feiert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sein 50jähriges Jubiläum. Die Website informiert über das Ministerium, Aufgaben, Ziele der Entwicklungspolitik und bietet Informationen zu den Partnerländern sowie über ein mögliches Engagement eines jeden Bürgers.

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Startseite

Startseite Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (www.bmz.de)

Was haben wir getestet?

  1. Die Startseite.
  2. Eine Seite, die über das Land Burkina Faso informiert. Auf dieser Seite haben Besucher die Möglichkeit, mit Hilfe kleiner verlinkter "i"-Icons zusätzliche Erläuterungen und Quellenangaben einzublenden. Stellvertretend haben wir deshalb die Ansicht mit eingeblendeter Erläuterung "Anteil der Menschen, die in extremer Armut leben" mitgetestet.
  3. Die Kontaktseite mit Formularelementen.
  4. Eine Seite mit Videoinhalten.

Ergebnisse

Die Website macht auf den ersten Blick einen guten Eindruck. Im Test zeigen sich dann aber Schwachstellen bei der Tastaturbedienbarkeit, den Helligkeitskontrasten und bei den dynamisch eingeblendeten Inhalten.

Tastaturbedienbarkeit und Flash

Auf der Startseite des BMZ gibt es zwei Flash-Anwendungen: Ein animiertes Teaser-Karussel und einen Videoplayer.

Im Anschluss an den letzten Test des Monats wurden wir wegen unserer Bewertung der Tastaturbedienbarkeit von Flash-Inhalten im Firefox Browser kritisiert. Mit Ausnahme des Internet Explorers entsteht bei allen Browsern bei der Einbindung von Flash-Inhalten eine sogenannte Tastaturfalle. Wenn der Fokus einen Flash-Inhalt erreicht, ist es unmöglich, mit der Tastatur das Flash-Objekt wieder zu verlassen. Mit der Tab-Taste dreht man sich dann durch die Flash-Bedienelemente endlos im Kreis.

Dieses Verhalten tritt seit Firefox 4 auf. In vorherigen Versionen war es gar nicht möglich, mit der Tastatur ein Flash-Objekt zu fokussieren. Hier konnte keine Tastaturfalle entstehen, da nur die HTML-Elemente erreichbar waren und es so unmöglich war, sich im Flash zu verfangen. Wir haben dieses Verhalten als Browserproblem betrachtet und deshalb nicht negativ bewertet.

Das geänderte Verhalten im Firefox ist ungleich problematischer und erfordert eine Anpassung unserer Bewertungspraxis. Wenn Flash-Inhalte überhaupt nicht erreichbar sind, ist das in der Regel zu verschmerzen. Hier ist ja sowieso eine zugängliche Alternative erforderlich. Wenn man der Tastaturfalle aber gar nicht entkommen kann und so auch HTML-Inhalte unzugänglich werden, muss das negativ bewertet werden.

Ein Workaraound für das Flash-Problem

In den Techniken zu WCAG2 wird die Thematik in FLASH17: Bereitstellung eines Zugangs per Tastatur auf ein Flash-Objekt und Vermeidung einer Tastatur-Falle behandelt. Hier wird als möglicher Workaround auf die ActionScript-Klasse SWFFocus verwiesen.

Der  Einsatz des Workarounds hat aber auch Nachteile und Einschränkungen:

  • Der Workaround funktioniert nur mit Firefox. Die Browser Chrome, Safari, Opera etc. profitieren nicht davon.
  • Das ActionScript schreibt 2 sinnfreie leere Links in den HTML-Quelltext.
  • Der Workaround setzt ActionScript 3 voraus. Viele ältere Flash-Anwendungen können so nicht davon profitieren.
  • Zum Einbinden des ActionScripts muss der Quelltext des Flashobjekts bearbeitet werden. Bei vielen gängigen Flash-basierten Videoplayern oder extern eingebundenen Quellen (z.B. youtube-Videos) wird das nicht möglich sein.

Diese Einschränkungen sind nicht schön. Wegen der Schwere des Problems ist es aber aus unserer Sicht für Webseiten-Betreiber mit einem Anspruch auf Barrierefreiheit zumutbar, einen Workaround zu implementieren, wenn Flash eingesetzt wird.

Seiten mit Flash-Objekten, die im Firefox zu einer Tastaturfalle führen, werden deshalb ab sofort im Prüfschritt 2.1.1a Ohne Maus nutzbar als "nicht erfüllt" bewertet. Eine Abwertung auf "schlecht zugänglich" halten wir für nicht notwendig. Letztlich bleibt das Ganze ein Browserproblem. Der Internet Explorer funktioniert in dieser Hinsicht einwandfrei.

Tastaturbedienbarkeit

Andere Probleme mit der Tastaturbedienbarkeit gibt es bei den dynamisch eingeblendeten Inhalten auf Seite 2. Diese können mit der Tastatur nicht geschlossen werden. Außerdem kann man die Reihenfolge der Tastaturbedienung nicht durchweg nachvollziehen. Tabbt man auf der Ausgangsseite durch die Seite, so verliert man aufgrund der nicht hervorgehobenen "i"-Links über mehrere Positionen den Fokus. Klickt man auf einen dieser Links, so öffnet sich eine neue Ansicht und man tabbt dann erst wieder durch die "i"-Links und den Quellenpfad im Hintergrund der Hauptseite, bevor man den Link in dem dynamisch eingeblendeten Inhalt erreicht. Wie schon erwähnt – den Schließen-Link kann man mit der Tastatur nicht erreichen.

Kontraste

Der Prüfschritt "Kontraste für Texte ausreichend" fordert einen Mindestkontrast von 4,5:1 für normal große Schriften. Im neuen BITV-Test wird außerdem akzeptiert, dass diese Kontrastanforderungen über eine kontrastreichere Ansicht (Styleswitcher) erfüllt werden. Es müssen dabei jedoch verschiedene Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Styleswitcher-Schaltelement muss deutlich erkennbar am Seitenbeginn positioniert sein und die Kontrastanforderungen von 4,5:1 sowie alle anderen Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.
  • Die alternative kontrastreichere Ansicht muss dieselben Informationen und dieselbe Funktionalität aufweisen wie die Ausgangsansicht.
  • Wenn die Anforderung nur über eine alternative Ansicht erfüllt wird, muss auch die Ausgangsansicht hinreichende Kontraste (3.5:1 für normalen und 3:1 für großen Text) haben.

Im Falle von BMZ gibt es solch eine alternative kontrastreichere Ansicht. Die Schaltfläche ist zu Beginn der Seite angeordnet und hat ausreichende Kontraste. Jedoch reichen die Kontraste in der Ausgangsansicht teilweise nicht aus. Der Grenzwert von 3,5:1 ist nicht immer erfüllt.

Videos

Auch in diesem Test haben wir uns ein Video näher angesehen. Es handelt sich dabei um ein Portrait der Walter-Scheel-Preisträgerin Nia Künzer. Das Video ist leider nicht untertitelt. Auf die nicht vorhandene Audiodeskription kann in diesem Fall jedoch auch verzichtet werden. Jedoch sollte erwähnt werden, dass es nach Abschluss des Tests ein neues Video auf der Startseite gibt, bei dem Untertitel vorhanden sind.


Internetadresse: www.bmz.de

Geprüft am: 31. 10. 2011
Testergebnis: 89 von 100 Punkten (eingeschränkt zugänglich)

Testbericht mit allen Einzelbewertungen