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Test des Monats Juli 2010
92 Punkte für brand eins

28.07.2010

In diesem Monat haben wir untersucht, wie es um die Zugänglichkeit der Website des Wirtschaftsmagazins brand eins bestellt ist. Am Beispiel dieses Webangebots erläutern wir eine aktuelle Änderung im Prüfverfahren und widmen uns einem Problem, das immer mehr Websites betrifft: unzugängliche Erweiterungen für die Nutzung sozialer Netzwerke.

Startseite brandeins.de

Startseite brand eins (www.brandeins.de)

Das Angebot von brand eins schneidet im BITV-Test gut ab. Trotz relativ vieler Inhalte – fast alle Artikel der gedruckten Ausgaben liegen im Volltext vor – bleibt die Struktur der Website relativ flach und übersichtlich. Die Orientierung im Webangebot könnte jedoch noch verbessert werden. Das betrifft zum Beispiel die Hervorhebung der aktuellen Position in der Hauptnavigation, die zur Zeit nur optisch erfolgt. Auch eine Breadcrumb-Navigation könnte nicht schaden.

Bei der Strukturierung der Inhalte besteht beim Thema Überschriften Optimierungsbedarf. Das betrifft die Unterüberschriften der meist relativ langen Artikel, die momentan nur mit bold ausgezeichnet sind.

Zu bemängeln ist die Kennzeichnung von Links. In vielen Fällen unterscheiden diese sich nur durch eine abweichende Textfarbe (Schwarz statt Dunkelgrau). Hier ist eine zusätzliche Kennzeichnung erforderlich.

Alles in allem kann die Umsetzung der Website aber als gelungen bezeichnet werden. Alle Ergebnisse finden Sie im Detail in unserem Prüfbericht.

Neue Fassung des Prüfschritts 13.1.1 "Aussagekräftige Linktexte"

Als Nachtrag zur letzten Überarbeitung des BITV-Tests im Herbst 2009 wurde Anfang dieses Monats der Prüfschritt 13.1.1 "Aussagekräftige Linktexte" an die Anforderungen der WCAG 2.0 angeglichen. Diese Änderung betrifft auch die Bewertung von brand eins. Hier wird auf der Startseite mehrfach der typischen Linktext "mehr" verwendet. Nach der alten Fassung des Prüfschritts wäre dieser nicht voll erfüllt, da zur Unterscheidbarkeit der Links keine (versteckten) erklärenden Texte oder title-Attribute genutzt werden. Nach der gerade in Kraft getretenen neuen Fassung ist der Prüfschritt nun aber erfüllt. Denn es reicht nun aus, dass der Linktext durch den umschließenden Absatz (p) und die vorangehende Überschrift verdeutlicht wird. Weitere Informationen zu diesem Thema und Hinweise für die Umsetzung finden Sie in unserem Artikel Neue Fassung des Prüfschritts 13.1.1 "Aussagekräftige Linktexte".

Unzugängliche Schnittstellen zu sozialen Netzwerken

Auf immer mehr Websites finden sich Erweiterungen für die Nutzung sozialer Netzwerke. Diese kleinen Anwendungen werden in der Regel von externen Anbietern bereitgestellt und bieten funktionelle Erweiterungen, die Schnittstellen zu Diensten wie Twitter, Facebook, oder Delicious herstellen. Leider achten die Anbieter der Erweiterungen offensichtlich praktisch nie auf die Zugänglichkeit, und das führt zu Konflikten mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit. So auch im Fall brand eins, die auf den Artikelseiten den Dienst AddThis verwendet.

Bildschirmfoto der Addthis Erweiterung

Die Erweiterung AddThis auf einer Seite von www.brandeins.de

Hier läuft hinsichtlich der Barrierefreiheit so gut wie alles schief. Die Mängelliste reicht von fehlender Strukturierung, mangelhafter Tastaturbedienbarkeit, fehlenden Textalternativen bis zur schlechten Skalierbarkeit. Im BITV-Test müssen diese Mängel bewertet werden. Wenn auch mit relativ geringer Gewichtung, denn die wesentlichen Inhalte der Seiten bleiben weiter nutzbar.

Was tun? Eigenentwicklungen scheiden oft aus Kostengründen aus. Auch ist es natürlich nicht ganz trivial, wie bei AddThis Schnittstellen zu hunderten von Diensten bereitzustellen. Den Quelltext auf eigene Faust zu optimieren bedeutet meist auch für die Zukunft einen nicht unerheblichen Mehraufwand, da Updates dann oft nicht mehr ohne Weiteres aufgespielt werden können. Angesichts dieser Ausgangslage ist es zwar schade, aber erklärbar, wenn bei Einbindung solcher Funktionen das Thema Barrierefreiheit nur nachrangige Bedeutung hat. Hier sind sicher in erster Linie die Anbieter der Funktionen am Zug.

Falls Sie Erweiterungen für die Einbindung sozialer Netzwerke kennen, die hinsichtlich Barrierefreiheit optimiert sind, freuen wir uns auf Hinweise in den Kommentaren.


Internetadresse: www.brandeins.de

Geprüft am: 28. 07. 2010
Testergebnis: 92 von 100 Punkten (gut zugänglich)

Testbericht mit allen Einzelbewertungen