11.02.2022
Aus der Aktualisierung der EN 301 549 auf Version 3.2.1 ergeben sich sechs neue Anforderungen, die wir nun in den BIK BITV-Test (Web) integrieren. In einem Artikel erklären wir den rechtlichen Hintergrund und stellen die neuen Prüfschritte vor.
Um Webangebote auch weiterhin auf ihre umfassende Konformität mit dem europäischen Standard für Barrierefreiheit, EN 301 549, überprüfen zu können, bekommt der BIK BITV-Test zum 12. Februar 2022 sechs neue Prüfschritte.
Die neuen Prüfschritte bilden die normativ verpflichtenden Anforderungen an Web-Content ab, die EN 301 549 V3.2.1 nun zusätzlich im Annex A Tabelle A.1 (PDF) definiert. Es handelt sich um vier Anforderungen aus Kapitel 6 „Zwei-Wege-Sprachkommunikation“ und zwei aus Kapitel 7 „Videofähigkeiten“.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel: Überarbeitung von Prüfschritten im Jahr 2022.