26.06.2009
In den WCAG 1.0 gibt es keine Checkpunkte, die sich ausdrücklich und konkret mit dem Thema Fehlerbehandlung bei Formularen befassen (also zum Beispiel mit der Ausgabe unterstützender Hinweise bei fehlerhaften Nutzereingaben). Wir erläutern und bewerten die Änderungen der WCAG 2.0.
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In den WCAG 1.0 gibt es keine Checkpunkte, die sich ausdrücklich und konkret mit dem Thema Fehlerbehandlung bei Formularen befassen (also zum Beispiel mit der Ausgabe unterstützender Hinweise bei fehlerhaften Nutzereingaben). Zumindest teilweise abzuleiten ist eine sinnvolle Fehlerbehandlung aber aus der Anforderung 13 (Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten).
Im BITV-Test wird deshalb in Prüfschritt 13.4.2 (Position im Webauftritt klar) unter anderem verlangt, dass Nutzer nach dem Ausfüllen und Abschicken von Formularen eine verständliche Rückmeldung erhalten, wenn Eingabefehler gemacht wurden oder weitere Eingaben notwendig sind.
Hierüber hinausgehende, explizite Anforderungen an die Fehlerbehandlung wie zum Beispiel Korrekturvorschläge gibt es aber bisher nicht.
Die WCAG 2.0 Guideline 3.3 (Input Assistance: Help users avoid and correct mistakes) definiert die Anforderungen an die Fehlerbehandlung wesentlich genauer.
Folgendes wird verlangt:
Es gibt eine Reihe von Techniques zur Fehlerbehandlung. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise auf unausgefüllte oder inkorrekt ausgefüllte Formularfelder (G83), die clientseitige Überprüfung von Nutzereingaben mit entsprechenden Warnhinweisen und Korrekturvorschlägen (SCR18) oder die Information über das erwartete Datenformat (G84, G85).
Die expliziten Anforderungen an die Fehlervermeidung und -behandlung sind sehr zu begrüßen, zumal auch auf ansonsten sehr zugänglichen Websites gerade komplexere Formulare in Sachen Orientierung und Nutzerführung derzeit oft noch etwas abfallen.
Bei der Umsetzung und Bewertung sollte man allerdings nicht übertreiben, denn ein Zuviel an kontextabhängiger Hilfe, Rückmeldungen und Fehlervermeidungsmaßnahmen selbst bei einfachen Formularen könnte ungewollt die Komplexität erhöhen und kontraproduktiv wirken.
Der überarbeitete BITV-Test wird die Aspekte Fehlervermeidung, Fehlererkennung und Korrekturvorschläge aufnehmen. Bei Webseiten mit Formularen wird also Folgendes zu prüfen sein:
Auch bei der Seitenauswahl wird es eine Ergänzung geben: bei der Prüfung von Formularseiten muss grundsätzlich mindestens auch die Antwortseite bei fehlerhafter und unvollständiger Eingabe geprüft werden, ebenso bei mehrseitigen Formularen die Folgeseiten.