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WCAG 2.0
Teil 10: Fehlerbehandlung

26.06.2009

In den WCAG 1.0 gibt es keine Checkpunkte, die sich ausdrücklich und konkret mit dem Thema Fehlerbehandlung bei Formularen befassen (also zum Beispiel mit der Ausgabe unterstützender Hinweise bei fehlerhaften Nutzereingaben). Wir erläutern und bewerten die Änderungen der WCAG 2.0.

Auf dieser Seite:

Die Anforderungen nach WCAG 1.0 und BITV-Test

In den WCAG 1.0 gibt es keine Checkpunkte, die sich ausdrücklich und konkret mit dem Thema Fehlerbehandlung bei Formularen  befassen (also zum Beispiel mit der Ausgabe unterstützender Hinweise bei fehlerhaften Nutzereingaben). Zumindest teilweise abzuleiten ist eine sinnvolle Fehlerbehandlung aber aus der Anforderung 13 (Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten).

Im BITV-Test wird deshalb in Prüfschritt 13.4.2 (Position im Webauftritt klar) unter anderem verlangt, dass Nutzer nach dem Ausfüllen und Abschicken von Formularen eine verständliche Rückmeldung erhalten, wenn Eingabefehler gemacht wurden oder weitere Eingaben notwendig sind.

Hierüber hinausgehende, explizite Anforderungen an die Fehlerbehandlung wie zum Beispiel Korrekturvorschläge gibt es aber bisher nicht.

Die Anforderungen nach WCAG 2.0

Die WCAG 2.0 Guideline 3.3 (Input Assistance: Help users avoid and correct mistakes) definiert die Anforderungen an die Fehlerbehandlung wesentlich genauer.

Folgendes wird verlangt:

  • Bei automatischer Erkennung von Eingabefehlern soll das falsch ausgefüllte Formularfeld aufgezeigt und der Fehler in Textform erklärt werden (Level A)
  • Wenn für Eingabefehler Korrekturen bekannt sind (zum Beispiel bei ungültiger E-Mail-Adresse), sollen diese dem Benutzer vorgeschlagen werden (Level AA)
  • Fehlervermeidung: die Ausführung sollen umkehrbar sein, oder die Eingaben sollen automatisch überprüft und bei Bedarf vom Nutzer korrigiert werden können, oder die Eingaben sollen vor dem endgültigen Abschicken dem Nutzer zur Bestätigung und gegegebenfalls Korrektur angezeigt werden (Level AA bei rechtlich oder finanziell relevanten Eingaben, Level AAA bei allen vom Nutzer übermittelten Informationen)
  • Kontextabhängige Hilfen werden angeboten (Level AAA)

Es gibt eine Reihe von Techniques zur Fehlerbehandlung. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise auf unausgefüllte oder inkorrekt ausgefüllte Formularfelder (G83), die clientseitige Überprüfung von Nutzereingaben mit entsprechenden Warnhinweisen und Korrekturvorschlägen (SCR18) oder die Information über das erwartete Datenformat (G84, G85).

Bewertung

Die expliziten Anforderungen an die Fehlervermeidung und -behandlung sind sehr zu begrüßen, zumal auch auf ansonsten sehr zugänglichen Websites gerade komplexere Formulare in Sachen Orientierung und Nutzerführung derzeit oft noch etwas abfallen.

Bei der Umsetzung und Bewertung sollte man allerdings nicht übertreiben, denn ein Zuviel an kontextabhängiger Hilfe, Rückmeldungen und Fehlervermeidungsmaßnahmen selbst bei einfachen Formularen könnte ungewollt die Komplexität erhöhen und kontraproduktiv wirken.

Was wird sich im BITV-Test ändern?

Der überarbeitete BITV-Test wird die Aspekte Fehlervermeidung, Fehlererkennung und Korrekturvorschläge aufnehmen. Bei Webseiten mit Formularen wird also Folgendes zu prüfen sein:

  1. Rufen Fehleingaben in Formularfeldern angemessene Fehlerbeschreibungen hervor?
  2. Gibt es sinnvolle Korrekturvorschläge, soweit diese aus der Art der erforderlichen Eingabe ableitbar sind?
  3. Bei Formulareingaben, die rechtliche oder finanzielle Folgen haben können oder Änderungen persönlicher Datenprofile bewirken:
    • kann das Abschicken zurückgenommen werden, oder
    • werden Eingaben automatisch auf Eingabefehler überprüft und können sie gegebenfalls vom Nutzer korrigiert werden, oder
    • werden die eingegebenen Daten vor dem Nutzer dem Abschicken als Vorschau mit Korrekturmöglichkeit angezeigt?

Auch bei der Seitenauswahl wird es eine Ergänzung geben: bei der Prüfung von Formularseiten muss grundsätzlich mindestens auch die Antwortseite bei fehlerhafter und unvollständiger Eingabe geprüft werden, ebenso bei mehrseitigen Formularen die Folgeseiten.