07.06.2011
Sonderlösungen für behinderte Menschen sind seit Jahren verpönt und gelten nach allen gängigen Richtlinien als ungeeignetes Mittel zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Eine interessante Interpretation dieses alten Themas liefert die Website zur gerade laufenden Volkszählung, dem Zensus 2011.
Eine Alternativversion für behinderte Menschen ist eine Sonderlösung, die nicht der Definition von Gleichstellung im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes entspricht. Sie sollte deshalb nach Möglichkeit vermieden werden. Das fordert die (noch gültige) BITV 1. Auch im Entwurf der BITV 2.0 ist dies so. In der Begründung der Verordnung findet sich diese Formulierung:
Entsprechend der Definition von Barrierefreiheit (vgl. § 4 Behindertengleichstellungsgesetz) sind Alternativangebote für nicht den Standards der Anlage 1 entsprechenden Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach der BITV 2.0 ist eine Alternativversion nur dann möglich, wenn die "normale" Version einen wichtigen Nutzen bietet, der sich (noch) nicht barrierefrei umsetzen lässt.
Was hat das Ganze nun mit der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Website zum Zensus 2011 zu tun?
Startseite Zensus 2011
Im Kopfbereich der Website findet sich ein eher unscheinbarer Link, "Barrierefrei kompakt":
Link "Barrierefrei Kompakt" im Kopfbereich der Website
Dieser Link verweist auf die folgende Seite:
Screenshot der Textversion von Zensus 2011
Hier findet sich eine Art Kurzversion der Inhalte der "normalen" Website. Die Inhalte sind mit Überschriften und Listen strukturiert, es gibt aber keinerlei Gestaltung mit CSS. Die Zielgruppe dieser Seite wird nicht benannt. Hier sollen wohl in erster Linie blinde und sehbehinderte Menschen angesprochen werden, denn im ersten Absatz wird auf Informationen im mp3- und DAISY-Format hingewiesen.
Auf der Seite gibt es einen Link zu einem Kontaktformular. Dieser verweist zurück auf die "normale" Seite, was nicht sehr konsequent ist. Weitere Links gibt es zu Online-Fragebögen. Auch hier gibt es Alternativversionen:
Der Zugang zur "barrierefreien" Version:
Screenshot des barrierefreien Anmeldeformulars zur Teilnahme beim Zensus 2011
Und so sieht im Vergleich der "normale" Zugang aus:
Screenshot des Standard-Anmeldeformulars zur Teilnahme beim Zensus 2011
Optisch sind sich diese Formulare sehr ähnlich. Auf der HTML-Ebene gibt es nur zwei Unterschiede: Die Formularfelder werden in der "barrierefreien" Version mit CSS positioniert, und die Beschriftungen und Eingabefelder sind mit label
ausgezeichnet.
Für die Alternativversion "Barrierefrei kompakt" gibt es keinen einleuchtenden Grund, denn die "normalen" Seiten lassen sich ohne Probleme barrierefrei gestalten. Es werden hier keine Techniken verwendet, die für sehende Nutzer einen wichtigen Mehrwert darstellen würden und sich nicht barrierefrei umsetzen lassen.
Das Angebot des Statistischen Bundesamts fällt wie anderen Bundesbehörden in den Geltungsbereich der BITV und verstößt hier eindeutig gegen die dort festgelegten Anforderungen.
Es ist unklar, an wen sich die Alternativversion eigentlich richtet und wer davon profitieren könnte. Aus dem Linktext "Barrierefrei kompakt" wird nicht deutlich, wer die Zielgruppe ist. Wie oben bereits angemerkt, scheint sie sich an blinde Menschen zu richten. Diese Verkürzung auf nur eine von vielen möglichen Zielgruppen zeigt, wie wenig sich die Verantwortlichen mit dem Thema beschäftigt haben. Wo sind die Gebärdenvideos für gehörlose Menschen? Wo sind die Inhalte in leichter Sprache?
Das Ärgerliche an der Sache ist die Haltung, für Menschen mit Behinderungen eine abgespeckte Version bereitzustellen, so als wären die Informationen der Standard-Website für diese Gruppe (wie auch immer sie verstanden wurde) nicht wichtig.
Haben sich vielleicht Menschen mit Behinderungen nicht dafür zu interessieren, "Wie der registergestützte Zensus funktioniert" oder "Wofür der Zensus gut ist" (beides Inhalte, die in der "kompakten" Textversion fehlen)?
Grundsätzlich sind also auch nach der für den Sommer erwarteten BITV 2.0 Alternativversionen nicht erlaubt. Falls eine Alternativversion aber tatsächlich einmal sinnvoll sein sollte: Was sollte bei der Umsetzung beachtet werden?
Im Prüfschritt 2.4.8b Zweck der Alternativversion einleuchtend unseres Entwurfs zum neuen BITV-Test lassen sich diese Anforderungen nachlesen.