Im Zuge der Überarbeitung des BITV-Tests wurde die Gewichtung einiger Prüfschritte geändert, einige Anforderungen von BITV Priorität 2 sind dazu gekommen, auf der anderen Seite wurden insgesamt 5 Prüfschritte aus dem Test herausgenommen. Auch die Bewertung des Gesamtergebnisses wurde verändert. Sämtliche Änderungen werden hier beschrieben.
Die Abschnitte:
Die Prüfschritte des BITV-Tests sind mit 1 bis 3 Punkten gewichtet, entsprechend diesem Gewicht tragen sie zum Gesamtergebnis bei. Bei einer Reihe von Prüfschritten wurde die Gewichtung verändert.
Die korrekte Auszeichnung von Überschriften, Listen, Zitaten und Abschnitten stellt sicher, dass die Inhalte einzelner Seiten nicht nur auf dem Bildschirm, sondern auch über andere Ausgabemedien überschaubar und zugänglich sind.
Die richtige Auszeichnung der HTML-Strukturelemente ist eine Grundbedingung für Barrierefreiheit, das Gewicht der entsprechenden Prüfschritte steigt um insgesamt 4 Punkte.
Prüfschritt | Alt | Neu |
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3.5.1 - HTML-Strukturelemente für Überschriften | 1 | 3 |
3.6.1 - HTML-Strukturelemente für Listen | 1 | 2 |
12.3.1 - Inhalte gegliedert | 1 | 2 |
Webseiten werden meist mit der Maus bedient. Für blinde oder körperbehinderte Nutzer, auch für Benutzer mobiler Geräte ist es aber wichtig, dass alle Inhalte und Funktionen auch über die Tastatur abgerufen werden können.
Die Tastaturbedienbarkeit hat ein etwas höheres Gewicht bekommen, weil ein Prüfschritt aus BITV Priorität 2 dazu genommen worden ist: die Reihenfolge. Außerdem ist der bisher fast immer als erfüllt oder nicht anwendbar bewertete Prüfschritt zu geräteunabhängigen Eventhandlern ersetzt worden, statt dessen wird die Hervorhebung des Tastaturfokus geprüft.
Das Gewicht der Prüfschritte zur Tastaturbedienbarkeit steigt damit insgesamt um 2 Punkte.
Prüfschritt | Alt | Neu |
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9.3.1 - Aktuelle Position des Fokus deutlich | - | 1 |
9.4.1 - Schlüssige Reihenfolge bei Tastaturbedienung | 0 | 1 |
Das PDF bietet viele Vorteile für Anbieter und Nutzer von Webseiten. Anbieter können sich unter Umständen die Aufbereitung der Inhalte für das Web sparen, für Benutzer ist besonders bei umfangreichen Veröffentlichungen eine gut aufbereitete Druckversion angenehm. Daher werden Inhalte häufig nur als PDFs zur Verfügung gestellt.
Aus Sicht der Barrierefreiheit ist dies problematisch. Die Zugänglichkeit des PDF ist eingeschränkt, für das Web aufbereitete Alternativen sind erforderlich. Auch dieser Aspekt - die Angemessenheit der verwendeten Formate - war bislang zu gering gewichtet.
Viele Webangebote verwenden Symbole als Bedienelemente. Das ist nicht nur für blinde Nutzer problematisch, auch andere Nutzer brauchen Textalternativen. Ein entsprechender Prüfschritt ist dazu gekommen.
Das Gewicht der Prüfschritte zur Angemessenheit von Formaten steigt damit insgesamt um 4 Punkte.
Prüfschritt | Alt | Neu |
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3.1.2 - Title-Attribut für Symbole | 0 | 1 |
11.1.1 - Alternativen für PDFs und Office-Dateien | 1 | 3 |
Vielen Nutzern ist der Aufbau von Webangeboten gleichgültig. Sie suchen nach Stichworten, denen interessante Inhalte zugeordnet sein könnten. Diese Herangehensweise ist aber nicht immer und nicht für jeden möglich. Das Webangebot soll auch eine eher systematische Herangehensweise unterstützen, es soll seinen Aufbau deutlich machen.
Wichtig ist, dass der Besucher leicht verstehen kann, was wo angeboten wird und in welchem Bereich des Angebots er sich gerade befindet. Die 3 entsprechenden Prüfschritte zur Navigation waren bislang gering gewichtet, ihr Gewicht steigt insgesamt um 4 Punkte.
Prüfschritt | Alt | Neu |
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13.3.1 - Sitemap oder ähnliche Orientierungshilfe | 1 | 2 |
13.4.1 - Navigation einheitlich | 1 | 2 |
13.4.2 - Position im Webauftritt klar | 1 | 3 |
Benutzer können die Farben von Texten ändern. Deswegen haben die Kontraste von Texten in der BITV eine geringere Priorität als die Kontraste von Grafiken. Es ist aber nicht gut, wenn man Webangebote erst nach speziellen Anpassungen nutzen kann. Daher wurde diese Bedingung der Priorität 2 neu in den Test aufgenommen.
Prüfschritt | Alt | Neu |
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2.1.1 - Auch ohne Farben nutzbar | 3 | 2 |
2.3.1 - Helligkeitskontraste von Texten ausreichend | 0 | 1 |
Auch die neue Fassung von Prüfschritt 3.3.1 - Stylesheets verwendet läuft auf eine veränderte Gewichtung hinaus. In der alten Fassung war der Prüfschritt zweigeteilt. Er wurde als teilweise erfüllt bewertet, wenn wenigstens die Text- und Farbgestaltung mit CSS realisiert ist. Da diese Anforderung bereits mit Prüfschritt 11.2.1 - Verzicht auf veraltete Elemente und Attribute abgedeckt ist, wurde sie aus Prüfschritt 3.3.1 gestrichen. Das hat zur Folge, dass ein Webangebot, dass vollständig auf Tabellenlayout basiert, um 1 Punkt schlechter abschneidet als vor der Neufassung des Prüfschritts.
Die Sprachauszeichnung ist wichtig, damit Screenreader Texte korrekt vorlesen. Längere englische oder französische Textpassagen sind nicht zu nutzen, wenn der Screenreader die Wörter falsch ausspricht.
Für die Sprachauszeichnung werden wie bisher insgesamt 3 Punkte vergeben. Allerdings sind zwei neue Prüfschritte dazu gekommen:
Prüfschritt | Alt | Neu |
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4.1.1 - Anderssprachige Wörter ausgezeichnet | 3 | 1 |
4.1.2 - Anderssprachige Abschnitte ausgezeichnet | 0 | 1 |
4.3.1 - Hauptsprache angegeben | 0 | 1 |
Das Gewicht der Sprachauszeichnung einzelner Wörter sinkt also. Die Begründung:
Der alte Prüfschritt 13.1.1 - Eindeutige Linktexte wurde geteilt in einen Prüfschritt zur vom Kontext unabhängigen Aussagekraft und einen zweiten Prüfschritt zur Angabe des Typs der Zieldatei. Das Gewicht der vom Kontext unabhängigen Aussagekraft von Linktexten ist also um einen Punkt verringert.
Prüfschritt | Alt | Neu |
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13.1.1 - Aussagekräftige Linktexte | 2 | 1 |
13.1.2 - Linktexte informieren über Dateiformat | 0 | 1 |
Einige Prüfschritte wurden aus dem Test gestrichen, weil man sie für die Einschätzung der Zugänglichkeit eines Webangebots nicht braucht oder weil man sie ohne Abstimmung mit dem Webanbieter nicht prüfen kann.
In Bedingung 1.1 der BITV geht es nicht nur um Bilder und Zeichnungen. Auch für Animationen oder Videofilme sind Textalternativen in vielen Fällen erforderlich (und hinreichend). Technisch unterscheiden sich Textalternativen zu Bildern von Alternativen zu anderen "Objekten", aus Sicht der Nutzung sind die Anforderungen aber ähnlich. Auch das Gewicht ist gleich. Daher wurde die Prüfung der Textalternativen für informative Grafiken, Animationen, Videos und andere Objekte in Prüfschritt 1.1.2 zusammengefasst.
Dieser Prüfschritt hat bislang eher ein Schattendasein gefristet. Er verlangt, dass beim Aktualisieren dynamischer Inhalte auch an Alternativtexte oder andere Äquivalente gedacht wird. Von der WAI eingeführt wurde der Prüfschritt wegen einer damals verbreiteten Technik, nämlich der direkten Einbindung von Bildern in Frames.
Generell ist klar, dass die Bedingung 1.1 auch dynamisch generierte/geladene Inhalte einschließt. Wenn zum Beispiel mit Javascript generierte Abbildungen nicht mit Alternativtexten ausgestattet sind, dann ist dies dort zu bewerten, Bedingung 1.1 ist dann nicht erfüllt. Ein spezieller Prüfschritt für fehlerhafte Programmierung ist aber nicht erforderlich. (Anmerkung: ein Webangebot soll auch zu nutzen sein, wenn dynamische Inhalte nicht verfügbar sind. Das wird in Prüfschritt 6.3.1 geprüft.)
Bislang ist uns noch kein Webangebot begegnet, auf dem Seiten flackern, also möglicherweise epileptische Anfälle auslösen könnten. Ob es so etwas überhaupt auf informationsorientierten Seiten gibt? Wahrscheinlich ist das nicht, vollkommen auszuschließen aber auch nicht. Der Prüfschritt ist also gestrichen, für den Fall, dass doch einmal ein Webangebot mit flackernden Seiten auftaucht, kann das Gesamtergebnis der Prüfung aber nach wie vor (über Prüfschritt 7.2.1) abgewertet werden.
Serverseitige Imagemaps werden selten eingesetzt, der Prüfschritt kam in den bisherigen Prüfungen noch nicht zur Anwendung. Und wenn einmal eine serverseitige Imagemap auf einer Seite angetroffen würde, wäre die Prüfung der Angemessenheit ohne Absprache mit dem Anbieter unter Umständen gar nicht durchführbar. Denn ob Pixelpositionen übergeben werden, die serverseitige Imagemap also als angemessene Technik angesehen werden kann, ist im Prinzip nur durch das Anklicken sämtlicher Pixelpositionen der Imagemap zu ermitteln.
Im Test verblieben ist der bislang ebenfalls noch nie angewandte Prüfschritt 1.2.1, der verlangt, dass angemessene Alternativen zu serverseitigen Imagemaps bereitgestellt werden sollen.
Es gibt eine Vielzahl von Regeln für einfache Sprache. Passivkonstruktionen soll man zum Beispiel vermeiden, wenn sie überflüssig sind oder wenn die Zielgruppe sie nicht versteht. Die Prüfung der Einhaltung solcher Regeln setzt voraus, dass die Zielgruppe und der Gegenstand eines zu prüfenden Textes bekannt und nicht strittig ist. Dafür ist fast immer die Mitwirkung des Webanbieters erforderlich. Der BITV-Test sieht eine solche Abstimmung nicht vor, daher entfällt dieser Prüfschritt.
Bedingung 6.4 wurde bislang schon im Test nicht berücksichtigt. Diese Bedingung ist nach Auffassung der WAI redundant, es gibt keine Anforderungen, die nicht schon an anderer Stelle einbezogen sind.
Die veränderten Gewichtungen gleichen sich aus, wie bisher können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Auch bleibt es bei vier Bewertungsstufen.
Die Spannweite der zweiten Stufe war jedoch zu groß, sie wird halbiert. Die Bezeichnung der Bewertungsstufen war zu negativ. Aus Sicht der BITV ist ein Ergebnis von 95 und mehr Punkten sehr gut und auch bei Webangeboten, die 90 und mehr Punkte erreichen ist eine positive Bezeichnung des Ergebnisses angebracht.
Wobei man sagen muss: Der BITV-Test prüft nicht alles und nicht jedes Zugangshindernis wird bei einer auf wenige Seiten beschränkten Prüfung gefunden. Aber das sind Einschränkungen des Tests, nicht des bewerteten Webangebots.
Die Schwelle für "sehr gute" Zugänglichkeit liegt bei 95 Punkten.
Das bedeutet: Ein Webangebot, das im BITV-Test 95 Punkte erreicht hat, erfüllt fast alle Anforderungen der BITV. Zu beachten ist allerdings hier wie bei allen Bewertungen die eingeschränkte Aussagekraft des Tests:
Ein Webangebot, das im BITV-Test wenigstens 90 Punkte erreicht, ist gut zugänglich.
Das bedeutet: Dieses Webangebot erfüllt die meisten Anforderungen der BITV. Es ist schon viel für die Zugänglichkeit getan worden, das Angebot ist erheblich besser zugänglich als die meisten anderen Webangebote. Daher ist eine positive Aussage zur Zugänglichkeit angebracht.
Ein Webangebot, die im BITV-Test wenigstens 80 Punkte erreicht hat, ist eingeschränkt zugänglich.
Das bedeutet: Dieses Webangebot ist immer noch besser zugänglich als die meisten anderen Webangebote. Aber es enthält doch einige Hindernisse. Daher ist eine positive Aussage zur Zugänglichkeit noch nicht möglich.
Ein Webangebot, das weniger als 80 Punkte erreicht hat, ist aus Sicht der im BITV-Test geprüften Anforderungen schlecht zugänglich.
Klar ist: Die vier Bewertungsstufen sind nur Orientierungshilfen. Aussagekräftiger sind die genauen Punktwerte. Und wer wirklich wissen will, wo die Probleme liegen oder was noch zu tun ist, muss die Ergebnisse der einzelnen Prüfschritte ansehen. Daher wird das Ergebnis eines BITV-Tests immer nur zusammen mit allen Bewertungen und Kommentaren zu den 52 einzelnen Prüfschritten veröffentlicht.