Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 wurden als „W3C Recommendation“ veröffentlicht. Wir informieren über die neuen Anforderungen und wie sie in unsere BIK Prüfverfahren integriert werden.
Einige Anbieter binden Overlays ein, in der Hoffnung, ihr Angebot damit schnell und einfach barrierefrei(er) zu machen. Oft folgen sie Marketing-Versprechen, die gern den Eindruck erwecken, dies ließe sich mit ein paar Klicks machen.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden Wirtschaftsakteure verpflichtet, verschiedene Produkte und Dienstleistungen barrierefrei in Verkehr zu bringen. Auf was sollten sich Wirtschaftsakteure einstellen?
Seit über 15 Jahren gibt es den BIK BITV-Test und die BITV-Selbstbewertung. Das zugehörige Prüfwerkzeug hat lange gute Dienste geleistet, nun war es Zeit für eine Neuentwicklung. Wir freuen uns, dass unser neues Prüftool an den Start geht.
Durch die Aktualisierung der EN 301 549 auf Version 3.2.1 ergeben sich für die Barrierefreiheit von Web-Inhalten sechs neue Anforderungen, die der BITV-Test in sechs Prüfschritten abbildet. Sie werden am 12.02.2022 integriert.