Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden Wirtschaftsakteure verpflichtet, verschiedene Produkte und Dienstleistungen barrierefrei in Verkehr zu bringen. Auf was sollten sich Wirtschaftsakteure einstellen?
Seit über 15 Jahren gibt es den BIK BITV-Test und die BITV-Selbstbewertung. Das zugehörige Prüfwerkzeug hat lange gute Dienste geleistet, nun war es Zeit für eine Neuentwicklung. Wir freuen uns, dass unser neues Prüftool an den Start geht.
Durch die Aktualisierung der EN 301 549 auf Version 3.2.1 ergeben sich für die Barrierefreiheit von Web-Inhalten sechs neue Anforderungen, die der BITV-Test in sechs Prüfschritten abbildet. Sie werden am 12.02.2022 integriert.
Die BITV verweist seit ihrer Novellierung auf geltende Europäische Normen (EN), für den Bereich "Web" auf EN 301 549 V3.1.1. Diese definiert neben den WCAG-Anforderungen weitere Anforderungen, die der BITV-Test ab 1. März 2021 abbildet.
Öffentliche Stellen sind EU-weit zu barrierefreien Internetseiten und Apps und zur Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtet. Wir erläutern die Umsetzung.