Die Position der WCAG 1.0 zu Alternativversionen ist recht klar: sie sind ein Notbehelf, nur berechtigt, wenn es nicht anders geht. Die WCAG 2 gehen davon aus, dass Barrierefreiheit grundsätzlich auch über Alternativversionen erreicht werden. BIK erläutert und bewertet die Änderungen.
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