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Konformitätserklärung nach WCAG

Wurden getestete Seiten als WCAG-konform beurteilt, kann eine Konformitätserklärung abgegeben werden. Hier informieren wir, welche Informationen die Erklärung enthalten muss.

Hinweis: Wenn Sie als öffentliche Stelle des Bundes oder der Länder zur Abgabe einer 'Erklärung zur Barrierefreiheit' verpflichtet sind, gelten für Sie andere Vorgaben. Bitte informieren Sie sich unter Die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 können nur einzelne Seiten WCAG-konform sein. Wurde ein WCAG-Test durchgeführt, können Sie für die getesteten Seiten eine Konformitätserklärung abgeben.

Wir empfehlen im Header oder Footer Ihres Auftritts einen Link 'BIK WCAG-Test - Info zur Barrierefreiheit' zu veröffentlichen. Verlinken Sie auf eine Seite "Informationen zur Barrierefreiheit", die Auskunft zur Konformität gibt.

Die Erklärung muss folgende Informationen enthalten:

Informationen zur Barrierefreiheit

Dieser Webauftritt wurde mit dem BIK WCAG-Test geprüft. Es wurde die Konformität gemäß den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 für einzelne Seiten ermittelt. Nicht eingeschlossen ist die Prüfung von PDF-Dokumenten.

Die repräsentative Seitenauswahl lässt auf die Zugänglichkeit des gesamten Webauftritts schließen.

  • Datum der Erklärung:
  • Standard: Web Content Accessibility Guidelines 2.1
  • Konformitätsstufe: AA
  • Datum der Prüfung:
  • Geprüfte Webseiten:
    1. www.beispielseite1.de
      Ergebnis: konform /nicht konform
    2. www.beispielseite2.de
      Ergebnis: konform/nicht konform
    3. www.beispielseite3.de
      Ergebnis: konform/nicht konform
  • Genutzte Webtechniken: z.B. html 5, WAI-ARIA, Java Sript
  • Prüfbericht (Verlinkung auf den Prüfbericht)

Wichtige Voraussetzung zur Abgabe der Erklärung

In der Erklärung müssen sämtliche getesteten Seiten aufgeführt werden, auch wenn einzelne Seiten mit "nicht konform" bewertet wurden. Der Grund: Die repräsentative Seitenauswahl des WCAG-Tests lässt auf die Zugänglichkeit des gesamten Auftritts schließen, es soll deshalb ein vollständiges Bild der Zugänglichkeit gegeben werden. Wurden eine bzw. mehrere Seiten mit "nicht konform" bewertet, muss die Erklärung um folgende Angabe ergänzt werden: Das Ergebnis der Prüfung lässt darauf schließen, dass der gesamte Auftritt nicht WCAG-konform ist.


Der WCAG-Test