Durch die Aktualisierung der EN 301 549 auf Version 3.2.1 ergeben sich für die Barrierefreiheit von Web-Inhalten sechs neue Anforderungen, die der BITV-Test in sechs Prüfschritten abbildet. Sie werden am 12.02.2022 integriert.
Die BITV verweist seit ihrer Novellierung auf geltende Europäische Normen (EN), für den Bereich "Web" auf EN 301 549 V3.1.1. Diese definiert neben den WCAG-Anforderungen weitere Anforderungen, die der BITV-Test ab 1. März 2021 abbildet.
Öffentliche Stellen sind EU-weit zu barrierefreien Internetseiten und Apps und zur Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtet. Wir erläutern die Umsetzung.
Am 21. Mai 2019 ist eine aktualisierte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in Kraft getreten. Wir sehen uns die neue BITV an und erläutern, was wir im BITV-Test prüfen und wo wir auf andere Stellen bzw. Materialien verweisen.
Durch die erfolgten Anpassungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie der EN 301 549 und die geplante Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) werden wir auch unser Prüfverfahren anpassen.