-
5 Allgemeine Anforderungen
- 5.2
- Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen
- 5.3
- Biometrie
- 5.4
- Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen während der Umwandlung
- 5.5.1
- Möglichkeiten der Bedienung
- 5.5.2
- Unterscheidbarkeit der bedienbaren Elemente
- 5.6.1
- Taktiler oder auditiver Status
- 5.6.2
- Visueller Status
- 5.7
- Tastenwiederholung
- 5.8
- Annahme eines zweifachen Tastenanschlags
- 5.9
- Gleichzeitige Benutzerhandlungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- RTT Kommunikation
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Verwendung von Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Darstellung
- 6.2.2.2
- Durch Software bestimmbare Sende- und Empfangsrichtung
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Visuelle Anzeige von Audio mittels RTT
- 6.2.3
- Interoperabilität
- 6.2.4
- Reaktionsfähigkeit von RTT
- 6.3
- Anruferkennung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung
- 6.5.3
- Bildfrequenz
- 6.5.4
- Synchronisation zwischen Audio und Video
- 6.5.5
- Visueller Anzeiger von Audio bei Video
- 6.5.6
- Sprecheridentifizierung mittels Video- (Gebärdensprach-)Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe der Untertitelung
- 7.1.2
- Synchronisation der Untertitelung
- 7.1.3
- Erhaltung der Untertitelung
- 7.1.4
- Eigenschaften von Untertiteln
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe der Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchronisation der Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung der Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
11.1.1 Textalternativen
- 11.1.1.1a
- Nicht-Text-Inhalt – Bedienelemente
- 11.1.1.1b
- Nicht-Text-Inhalt – Grafiken und Objekte
- 11.1.1.1c
- Nicht-Text-Inhalt – CAPTCHAs
-
11.1.2 Zeitbasierte Medien
- 11.1.2.1
- Reines Audio und reines Video (aufgezeichnet)
- 11.1.2.2
- Untertitel (aufgezeichnet)
- 11.1.2.3
- Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
- 11.1.2.4
- Untertitel (live)
- 11.1.2.5
- Audiodeskription (aufgezeichnet)
-
11.1.3 Anpassbar
- 11.1.3.1a
- Info und Beziehungen – Überschriften
- 11.1.3.1c
- Info und Beziehungen – Text
- 11.1.3.1b
- Info und Beziehungen – Tabellen
- 11.1.3.1d
- Info und Beziehungen – Formularelemente
- 11.1.3.2
- Bedeutungsvolle Reihenfolge
- 11.1.3.3
- Sensorische Eigenschaften
- 11.1.3.4
- Ausrichtung
- 11.1.3.5
- Eingabezweck bestimmen
-
11.1.4 Unterscheidbar
- 11.1.4.1
- Benutzung von Farbe
- 11.1.4.2
- Audio-Steuerelement
- 11.1.4.3
- Kontrast (Minimum)
- 11.1.4.4
- Textgröße ändern
- 11.1.4.5
- Bilder von Text
- 11.1.4.10
- Automatischer Umbruch (Reflow)
- 11.1.4.11
- Nicht-Text-Kontrast
- 11.1.4.12
- Textabstand
- 11.1.4.13
- Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
-
11.2.1 Tastaturbedienbar
- 11.2.1.1
- Tastatur
- 11.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 11.2.1.4
- Tastaturkürzel
-
11.2.2 Ausreichend Zeit
- 11.2.2.1
- Zeitvorgaben anpassbar
- 11.2.2.2
- Pausieren, stoppen, ausblenden
-
11.2.3 Anfälle
-
11.2.4 Navigierbar
- 11.2.4.3
- Fokus-Reihenfolge
- 11.2.4.4
- Linkzweck (im Kontext)
- 11.2.4.6
- Überschriften und Beschriftungen (Labels)
- 11.2.4.7
- Fokus sichtbar
- 11.2.4.11
- Fokus nicht verdeckt (Minimum)
-
11.2.5 Eingabemodalitäten
- 11.2.5.1
- Zeigergesten
- 11.2.5.2
- Abbruch der Zeigeraktion
- 11.2.5.3
- Beschriftung (Label) im Namen
- 11.2.5.4
- Betätigung durch Bewegung
- 11.2.5.7
- Ziehbewegungen
- 11.2.5.8
- Zielgröße (Minimum)
-
11.3.1 Lesbar
- 11.3.1.1
- Sprache der Software
-
11.3.2 Vorhersehbar
- 11.3.2.1
- Bei Fokus
- 11.3.2.2
- Bei Eingabe
- 11.3.2.6
- Konsistente Hilfe
-
11.3.3 Eingabeunterstützung
- 11.3.3.1
- Fehlerkennzeichnung
- 11.3.3.2
- Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
- 11.3.3.3
- Vorschlag bei Fehler
- 11.3.3.4
- Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, Daten)
- 11.3.3.7
- Redundanter Eintrag
- 11.3.3.8
- Zugängliche Authentifizierung (Minimum)
-
11.4.1 Kompatibel
- 11.4.1.1
- Syntaxanalyse
- 11.4.1.2
- Name, Rolle, Wert
- 11.4.1.3
- Statusmeldungen
-
11.5 Barrierefreiheitsdienste
- 11.5.2.3
- Verwendung von Barrierefreiheitsdiensten
- 11.5.2.5
- Objektinformationen
- 11.5.2.6
- Zeile, Spalte und Kopfzeilen
- 11.5.2.7
- Werte
- 11.5.2.8
- Label-Beziehungen
- 11.5.2.9
- Eltern-Kind-Beziehungen
- 11.5.2.10
- Text
- 11.5.2.11
- Liste der verfügbaren Handlungen
- 11.5.2.12
- Ausführung der verfügbaren Handlungen
- 11.5.2.13
- Nachverfolgung des Fokus und der Auswahlattribute
- 11.5.2.14
- Änderung des Fokus und der Auswahlattribute
- 11.5.2.15
- Änderungsbenachrichtigung
- 11.5.2.16
- Änderungen von Zuständen und Eigenschaften
- 11.5.2.17
- Änderungen von Werten und Text
-
11.6 Barrierefreiheitsfunktionen
-
11.7 Benutzerpräferenzen
- 11.7
- Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
- 11.8.1
- Inhaltstechnologie
- 11.8.2
- Erstellung barrierefreier Inhalte
- 11.8.3
- Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Umwandlungen
- 11.8.4
- Reparaturunterstützung
- 11.8.5
- Vorlagen
-
12 Dokumentation und Support
Prüfschritt 11.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
Was wird geprüft?
Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Zeiger- oder Tastaturfokus erhalten, z.B. benutzerdefinierte Tooltips oder Ausklapp-Menüs, sollten drei Anforderungen erfüllen:
Wenn zusätzliche Inhalte durch Darüberfahren mit dem Zeiger erscheinen, können Benutzer den Zeiger über diesen Inhalt bewegen, ohne dass er verschwindet.
Es gibt die Möglichkeit, einen eingeblendeten Inhalt zu schließen, ohne den Fokus zu verschieben (z.B. durch Drücken der Escape-Taste oder durch Aktivieren des Elements, dessen Fokussierung den Inhalt einblendet).
Der Inhalt schließt nicht selbsttätig nach einer gewissen Zeitspanne.
Hinweis:
Die Anforderung gilt nicht für eingeblendete Inhalte, deren Verhalten durch das Betriebssystem bestimmt wird.
Die meisten mobilen Apps blenden beim Darüberfahren mit dem Zeiger (Hover) oder bei Tastaturfokussierung keine zusätzlichen Inhalte ein, da sie meist für die Touchbedienung als dominante Nutzungsweise entwickelt werden - und hier gibt es kein Hover. Dennoch sind eingeblendete Inhalte bei Nutzung mit gekoppelter Maus oder Tastatur möglich.
Warum wird das geprüft?
Für sehbehinderte Nutzende, die mit starker Zoomvergrößerung arbeiten, sind zusätzliche Inhalte, die bei Zeiger- oder Tastatur-Fokussierung eingeblendet werden, aus mehreren Gründen problematisch:
Inhalte sind wegen des starken Zoomfaktors oft nur teilweise sichtbar. Nutzende müssen in der Lage sein, den Zeiger von dem auslösenden Element über den eingeblendeten Inhalt zu bewegen (was ggf. den sichtbaren Ausschnitt verschiebt), ohne dass der eingeblendete Inhalt schließt.
Eingeblendete Inhalte verdecken häufig andere Inhalte. Nutzende müssen in der Lage sein, den eingeblendeten Inhalt wieder zu schließen, ohne den Fokus zu bewegen (was passieren würde, wenn etwa nach einem Schließen-Element gesucht werden müsste). Die Escape-Taste (falls vorhanden) oder ein Aktivieren des auslösenden Elements, das zur Zeit den Fokus hat, sollte den eingeblendeten Inhalt schließen.
Sehbehinderte Nutzer brauchen ggf. mehr Zeit, Inhalte zu lesen. Eingeblendete Inhalte sollten deshalb solange zur Verfügung stehen, bis sie von Nutzenden geschlossen werden (etwa über Weiter-Tabben, Wegbewegen des Zeigers von auslösenden Element und eingeblendetem Inhalt, oder explizites Schließen über die Tastatur).
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist grundsätzlich anwendbar, auch wenn bisher in der Prüfpraxis keine Einblendungen bei Apps für iOS / iPadOS und Android gefunden wurden.
2. Prüfung
2.1 Zeiger-Hover-Prüfung
Durch Überfahren interaktiver Elemente mit dem Maus-Zeiger prüfen, ob sich irgendwo zusätzliche Inhalte einblenden lassen. Falls ja:
Inhalt durch Hover über dem Element einblenden
Abwarten, ob der eingeblendete Inhalt sichtbar bleibt, also nicht nach kurzer Zeit selbsttätig schließt. Ausgenommen sind Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt nicht länger gültig ist.
Prüfen, ob sich der eingeblendete Inhalt durch die Escape-Taste oder ein Aktivieren des die Einblendung auslösenden Elements (Klicken, Tippen) schließen lässt. Ausgenommen sind hier Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt eine Fehlermeldung ist oder keine anderen Inhalte verdeckt oder ersetzt.
Inhalt erneut über Hover einblenden und den Zeiger über den neu eingeblendeten Inhalt bewegen. Der eingeblendete Inhalt sollte dabei weiter sichtbar bleiben.
2.2 Tastaturfokus-Prüfung
Mit der Tastatur fokussierbare Elemente durchlaufen und prüfen, ob dadurch irgendwo Inhalte eingeblendet werden. Falls ja:
Prüfen, ob der eingeblendete Inhalt sichtbar bleibt, also nicht nach kurzer Zeit selbsttätig schließt. Ausgenommen sind Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt nicht länger gültig ist.
Prüfen, ob sich der eingeblendete Inhalt über die Escape-Taste oder ein Aktivieren des die Einblendung auslösenden Elements (Enter) schließen lässt. Ausgenommen sind hier Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt eine Fehlermeldung ist oder keine anderen Inhalte verdeckt oder ersetzt.
3. Hinweise
Bei Inhalten, die durch Tastaturfokussierung von Elementen eingeblendet werden, wird nicht verlangt, dass hier der Mauszeiger über die eingeblendeten Inhalte bewegt werden kann, ohne dass diese sich schließen.
Wenn die Aktivierung des Elements, das den Inhalt einblendet, zum Schließen des eingeblendeten Inhalts benutzt wird, soll der Nutzer-Kontext bestehen bleiben (also nicht eine weitere Aktion, die den Kontext ändert, ausgelöst werden, etwa das Aktivieren eines Links).
4. Bewertung
Nicht anwendbar:
Es gibt keine Elemente, die bei Zeiger-Hover oder Tastaturfokussierung eingeblendet werden.
Erfüllt:
Eingeblendete Inhalte schließen nicht selbsttätig, lassen sich ohne Verschieben des Fokus wieder schließen, und lassen sich nach Hover-Einblendung mit dem Zeiger überfahren, ohne zu schließen.
Nicht erfüllt:
Eingeblendete Inhalte schließen selbsttätig, oder lassen sich nicht ohne Verschieben des Fokus wieder schließen, oder schließen sich nach Hover-Einblendung selbsttätig bei dem Versuch, sie mit dem Zeiger zu überfahren.
Quellen
Allgemein
WCAG 2.1: Understanding SC 1.4.13: Content on Hover or Focus (zur Zeit nur auf Englisch verfügbar)
Einordnung des Prüfschritts
Abgrenzung zu anderen Prüfschritten
Wenn Inhalte durch Hover eingeblendet werden, sollten sie in der Regel auch bei Tastaturfokus eingeblendet werden, falls sie nicht alternativ zur Verfügung gestellt werden. Dies wird in Prüfschritt 11.2.1.1 "Tastaturbedienung" geprüft.