-
5 Allgemeine Anforderungen
- 5.2
- Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen
- 5.3
- Biometrie
- 5.4
- Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen während der Umwandlung
- 5.5.1
- Möglichkeiten der Bedienung
- 5.5.2
- Unterscheidbarkeit der bedienbaren Elemente
- 5.6.1
- Taktiler oder auditiver Status
- 5.6.2
- Visueller Status
- 5.7
- Tastenwiederholung
- 5.8
- Annahme eines zweifachen Tastenanschlags
- 5.9
- Gleichzeitige Benutzerhandlungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- RTT Kommunikation
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Verwendung von Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Darstellung
- 6.2.2.2
- Durch Software bestimmbare Sende- und Empfangsrichtung
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Visuelle Anzeige von Audio mittels RTT
- 6.2.3
- Interoperabilität
- 6.2.4
- Reaktionsfähigkeit von RTT
- 6.3
- Anruferkennung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung
- 6.5.3
- Bildfrequenz
- 6.5.4
- Synchronisation zwischen Audio und Video
- 6.5.5
- Visueller Anzeiger von Audio bei Video
- 6.5.6
- Sprecheridentifizierung mittels Video- (Gebärdensprach-)Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe der Untertitelung
- 7.1.2
- Synchronisation der Untertitelung
- 7.1.3
- Erhaltung der Untertitelung
- 7.1.4
- Eigenschaften von Untertiteln
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe der Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchronisation der Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung der Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
11.1.1 Textalternativen
- 11.1.1.1a
- Nicht-Text-Inhalt – Bedienelemente
- 11.1.1.1b
- Nicht-Text-Inhalt – Grafiken und Objekte
- 11.1.1.1c
- Nicht-Text-Inhalt – CAPTCHAs
-
11.1.2 Zeitbasierte Medien
- 11.1.2.1
- Reines Audio und reines Video (aufgezeichnet)
- 11.1.2.2
- Untertitel (aufgezeichnet)
- 11.1.2.3
- Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
- 11.1.2.4
- Untertitel (live)
- 11.1.2.5
- Audiodeskription (aufgezeichnet)
-
11.1.3 Anpassbar
- 11.1.3.1a
- Info und Beziehungen – Überschriften
- 11.1.3.1c
- Info und Beziehungen – Text
- 11.1.3.1b
- Info und Beziehungen – Tabellen
- 11.1.3.1d
- Info und Beziehungen – Formularelemente
- 11.1.3.2
- Bedeutungsvolle Reihenfolge
- 11.1.3.3
- Sensorische Eigenschaften
- 11.1.3.4
- Ausrichtung
- 11.1.3.5
- Eingabezweck bestimmen
-
11.1.4 Unterscheidbar
- 11.1.4.1
- Benutzung von Farbe
- 11.1.4.2
- Audio-Steuerelement
- 11.1.4.3
- Kontrast (Minimum)
- 11.1.4.4
- Textgröße ändern
- 11.1.4.5
- Bilder von Text
- 11.1.4.10
- Automatischer Umbruch (Reflow)
- 11.1.4.11
- Nicht-Text-Kontrast
- 11.1.4.12
- Textabstand
- 11.1.4.13
- Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
-
11.2.1 Tastaturbedienbar
- 11.2.1.1
- Tastatur
- 11.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 11.2.1.4
- Tastaturkürzel
-
11.2.2 Ausreichend Zeit
- 11.2.2.1
- Zeitvorgaben anpassbar
- 11.2.2.2
- Pausieren, stoppen, ausblenden
-
11.2.3 Anfälle
-
11.2.4 Navigierbar
- 11.2.4.3
- Fokus-Reihenfolge
- 11.2.4.4
- Linkzweck (im Kontext)
- 11.2.4.6
- Überschriften und Beschriftungen (Labels)
- 11.2.4.7
- Fokus sichtbar
- 11.2.4.11
- Fokus nicht verdeckt (Minimum)
-
11.2.5 Eingabemodalitäten
- 11.2.5.1
- Zeigergesten
- 11.2.5.2
- Abbruch der Zeigeraktion
- 11.2.5.3
- Beschriftung (Label) im Namen
- 11.2.5.4
- Betätigung durch Bewegung
- 11.2.5.7
- Ziehbewegungen
- 11.2.5.8
- Zielgröße (Minimum)
-
11.3.1 Lesbar
- 11.3.1.1
- Sprache der Software
-
11.3.2 Vorhersehbar
- 11.3.2.1
- Bei Fokus
- 11.3.2.2
- Bei Eingabe
- 11.3.2.6
- Konsistente Hilfe
-
11.3.3 Eingabeunterstützung
- 11.3.3.1
- Fehlerkennzeichnung
- 11.3.3.2
- Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
- 11.3.3.3
- Vorschlag bei Fehler
- 11.3.3.4
- Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, Daten)
- 11.3.3.7
- Redundanter Eintrag
- 11.3.3.8
- Zugängliche Authentifizierung (Minimum)
-
11.4.1 Kompatibel
- 11.4.1.1
- Syntaxanalyse
- 11.4.1.2
- Name, Rolle, Wert
- 11.4.1.3
- Statusmeldungen
-
11.5 Barrierefreiheitsdienste
- 11.5.2.3
- Verwendung von Barrierefreiheitsdiensten
- 11.5.2.5
- Objektinformationen
- 11.5.2.6
- Zeile, Spalte und Kopfzeilen
- 11.5.2.7
- Werte
- 11.5.2.8
- Label-Beziehungen
- 11.5.2.9
- Eltern-Kind-Beziehungen
- 11.5.2.10
- Text
- 11.5.2.11
- Liste der verfügbaren Handlungen
- 11.5.2.12
- Ausführung der verfügbaren Handlungen
- 11.5.2.13
- Nachverfolgung des Fokus und der Auswahlattribute
- 11.5.2.14
- Änderung des Fokus und der Auswahlattribute
- 11.5.2.15
- Änderungsbenachrichtigung
- 11.5.2.16
- Änderungen von Zuständen und Eigenschaften
- 11.5.2.17
- Änderungen von Werten und Text
-
11.6 Barrierefreiheitsfunktionen
-
11.7 Benutzerpräferenzen
- 11.7
- Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
- 11.8.1
- Inhaltstechnologie
- 11.8.2
- Erstellung barrierefreier Inhalte
- 11.8.3
- Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Umwandlungen
- 11.8.4
- Reparaturunterstützung
- 11.8.5
- Vorlagen
-
12 Dokumentation und Support
Was wird geprüft?
Ist eine Ziehbewegung (z. B. "Drag and Drop") für das Ausführen einer Funktion nötig, muss die Bedienung auch mit einer einfachen Zeiger (ohne Ziehbewegung) möglich sein. Ausnahme: Das Ziehen ist unerlässlich oder die Funktion wird von der zugrundeliegenden Plattform bestimmt (etwa beim Scrollen / Verschieben der Ansicht)
Warum wird das geprüft?
Selbst die einfachste Ziehbewegung erfordert eine recht präzise Steuerung des Zeigers (z. B. Maus oder Finger). Dies kann für Nutzende, die Probleme mit der Feinmotorik haben oder Hilfsmittel verwenden, die eine Zeigerbewegung über Sprachbefehle oder andere Eingaben simulieren, schwierig bis unmöglich sein. Es muss daher eine alternative Methode für Eingabe mittels einfachem Zeiger an einem Ort (also ohne Ziehbewegung) zur Verfügung gestellt werden. Ein Beispiel für eine alternative Methode: Nach Aktivierung eines Elements über einfaches Antippen (oder Klicken, bei Verwendung einer Maus) erlaubt ein Aktions-Menü die Auswahl des Zielorts.
Wie wird geprüft
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Funktionen mit Hilfe von Ziehbewegungen (Ziehen und Ablegen, Verschieben) auf der Ansicht vorhanden sind.
2. Prüfung
Prüfen, ob Funktionen vorhanden sind, die über Ziehbewegungen ausgeführt werden (z. B. das Ziehen von Elementen in andere Container oder das Verschieben von Schiebereglern).
Wenn eine solche Funktion über Ziehbewegungen vorhanden ist: Kann die gleiche Funktion auch ohne Ziehbewegung ausgeführt werden? Dies kann auf verschiedene Weise umgesetzt werden, zum Beispiel:
Nach Aktivierung eines Elements über einfachen Zeiger, ggf. auch über ein längeres Halten (long press) öffnet ein Aktions-Menü die Auswahl des Zielorts mit einfachen Zeigereingaben.
Nach Aktivierung eines Elements über einfachen Zeiger erscheinen im Kontext des Elements Pfeile, die ein schrittweises Verschieben des Elements erlauben.
Ein einfaches Tippen oder Klicken auf die gewünschte Position eines Schiebereglers auf der Regler-Achse (groove) führt zum Versetzen der Position des Reglerknopfes (thumb).
Die Funktion kann auch über numerische Eingaben eines Wertes über die virtuelle Tastatur ausgeführt werden.
3. Hinweise
Bei einer Ziehbewegung ist nur der Anfangs- und Endpunkt der Bewegung von Bedeutung, der Pfad dazwischen ist beliebig.
Der Prüfschritt 2.5.7 "Ziehbewegungen" verlangt eine Alternative für die Aktivierung der jeweiligen Funktion über einfache Zeiger-Eingaben, unabhängig von der Tastaturbedienbarkeit, die parallel in Prüfschritt 9.2.1.1 geprüft wird. Wenn die jeweilige Funktion mittels Tastatureingabe verfügbar ist, ist dies also nicht automatisch eine Alternative, es sei denn, diese Alternative (etwa ein Ausklapp-Menü zum Verschieben eines ausgewählten Elements) ist vollständig ebenso über einfache Zeigereingaben bedienbar.
Das vom Browser unterstützte Scrollen / Verschieben einer Ansicht fällt nicht in den Anwendungsbereich.
4. Bewertung
Nicht erfüllt
Für das Ausführen einer Funktion mit Ziehbewegung gibt es keine alternative Methode, die Funktion nur über Eingaben mittels einfachem Zeiger ohne Ziehbewegung oder Zeigergeste auszuführen.
Einordnung des Prüfschritts
Abgrenzung zu anderen Prüfschritten
Prüfschritt 11.2.1.1 Ohne Maus nutzbar prüft, ob alle Funktionen auch mit der Tastatur bedienbar sind.
Prüfschritt 11.2.5.7 Ziehbewegungen prüft hingegen, ob die Bedienung über eine Ziehbewegung auch mit einer Eingabe mittels einfachem Zeiger ohne Ziehbewegung oder Zeigergeste oder eine Folge von solchen einfachen Eingaben möglich ist (zum Beispiel Klicken oder Tippen), denn eine funktionierende Tastaturbedienung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Ziehfunktion auch über einfache Zeigeraktionen ausführbar ist.
Prüfschritt 2.5.7 bezieht sich auf Ziehbewegungen (nur der Anfangs- und Endpunkt der Bewegung von Bedeutung, der Pfad dazwischen ist beliebig). Prüfschritt 2.5.1 Alternativen für komplexe Zeigergesten behandelt Zeigergesten, d.h. pfadbasierte Gesten (eine bestimmte Richtung, d. h. ein bestimmter Pfad ist für die Ausführung nötig) und Mehrpunktgesten (z. B. Zwei-Finger-Spreizgeste).