Prüfschritt 11.8.2 Barrierefreie Erstellung von Inhalten

Was wird geprüft?

Wenn es sich bei der zu testenden Webanwendung um ein Autorenwerkzeug handelt, soll die Anwendung die Erstellung von barrierefreien Dokumenten erlauben und den Nutzer dabei unterstützen.

Warum wird das geprüft?

Für Hilfsmittelnutzer, die eine programmatische Ermittelbarkeit von Informationen brauchen, ist es wichtig, dass Autorenwerkzeuge dies bei der Erzeugung von Inhalten unterstützen. Wenn zum Beispiel ein Kommentar-Eingabefeld die Vergabe einer Überschrift erlaubt, sollte diese auf der erzeugten (bzw. aktualisierten) Seite auch als Überschrift ausgezeichnet sein, damit Hilfsmittel-Nutzer diese semantische Information auswerten können (zum Beispiel zum Navigieren von Kommentar zu Kommentar).

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist bei der Prüfung von Autorenwerkzeugen wie Content Management Systemen anwendbar. Ebenfalls anwendbar ist der Prüfschritt auf Kommentarfunktionen, die die Strukturierung von Kommentaren erlauben, zum Beispiel die Vergabe einer Kommentar-Überschrift oder Funktionen zur Binnenauszeichnung des Kommentars, etwa Listen oder Texthervorhebungen.

Die Prüfung bezieht sich in erster Linie auf die Ausgabe des jeweiligen Autorenwerkzeugs.

Der Dokumenttyp, den das Autorenwerkzeug erstellt, muss für die Barrierefreiheit optimierbar sein, ansonsten ist dieser Prüfschritt nicht anwendbar. Dies ist für Web Content Management Systeme und Kommentarfunktionen grundsätzlich gegeben.

Die Ausgabe des Autorenwerkzeugs muss innerhalb einer Webumgebung dargestellt werden. Es können lediglich Autorenwerkzeuge geprüft werden, die eine HTML-Ausgabe generieren, die auch für die Überprüfung verfügbar ist, etwa in einer Vorschau. Zudem können in das Frontend integrierte Werkzeuge wie z. B. Kommentareditoren getestet werden, deren Output entweder unmittelbar oder nach Freigabe überprüft werden kann. Umfangreiche Autorenwerkzeuge, wie z. B. Textverarbeitungen, können im BITV-Test derzeit nicht geprüft werden, da in diesem Verfahren die Barrierefreiheit der durch das Tool generierten Dateien nicht überprüft werden kann.

2. Prüfung

  1. Auf der Seite mittels Autorenwerkzeug (z. B. Kommentarfunktion) eine Ausgabe generieren (und ggf. freigegeben).

  2. Die erzeugte HTML-Seite überprüfen. Alle für die Ansicht anwendbaren Prüfschritte sind anzuwenden. Einige Beispiele:

    • Im Autorenwerkzeug festgelegte Überschriften sollen in der Ausgabe mit Überschriften-Markup ausgezeichnet sein (also nicht über Fettung oder CSS Styles)

    • Im Autorenwerkzeug angelegte Listen sollen in der Ausgabe mit Listen-Markup ausgezeichnet sein (also nicht Pseudo-Listen über vorangestellte Spiegelstriche)

    • Im Autorenwerkzeug festgelegte Absätze sollten in der Ausgabe mit Absatz-Markup ausgezeichnet sein (nicht div)

    • Im Autorenwerkzeug festgelegte Text-Hervorhebungen sollen in der Ausgabe mit semantischen Elementen wie strong oder em ausgezeichnet sein.

    • Falls das Autorenwerkzeug die Einfügung von Bildern erlaubt, gibt es die Möglichkeit, einen Alternativtext für das Bild zu definieren. Der Alternativtext wird als alt-Attribut übernommen.

3. Hinweise

  • Der Prüfschritt verlangt nicht die Bereitstellung bestimmter semantischer Umsetzungen. Wenn zum Beispiel bei einer Kommentarfunktion von Nutzern keine Überschrift vergeben werden kann, ist dies hier nicht negativ zu bewerten. Hier entsteht kein Nachteil gegenüber sehenden Nutzern, auch diese haben keine Überschrift. Anders bei Bildern: Wenn ein Bild eingefügt werden kann, entsteht ein Nachteil für nicht-visuelle Nutzer, wenn nicht im selben Zug ein Alternativtext definiert werden kann, der den Bildinhalt benennt oder beschreibt.

  • Das Autorenwerkzeug darf für die Erstellung von barrierefreien Dokumenten von anderen Werkzeugen abhängen, um spezifische Kriterien zu erfüllen. Das könnte z. B. ein zusätzliches Werkzeug für die Erstellung von Untertiteln sein.

Wenn Sie Hinweise zur Ausgestaltung dieses Prüfschritts haben, können Sie auf GitHub ein Issue zu diesem Prüfschritt erstellen.

Quellen

  • Zurzeit keine Quellen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.8.2 Accessible content creation

Authoring tools shall enable and guide the production of content that conforms to clauses 9 (Web content) or 10 (Non-Web content) as applicable.

NOTE: Authoring tools may rely on additional tools where conformance with specific requirements is not achievable by a single tool. For example, a video editing tool may enable the creation of video files for distribution via broadcast television and the web, but authoring of caption files for multiple formats may be provided by a different tool.