1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Dieser Prüfschritt ist anwendbar,
wenn für das Angebot eine technische Dokumentation von Funktionen des Angebots
(etwa Tastaturkurzbefehle oder Hinweise zur Nutzung mit Hilfsmitteln)
vorhanden ist.
Diese inhaltliche Prüfung wird sowohl bei Dokumentation,
die in HTML vorgehalten wird,
als auch bei Dokumentation in anderen Formaten wie PDF oder Word vorgenommen.
Inhaltliche Hilfe, etwa in FAQs (Frequently Asked Questions)
gelten hierbei nicht als technische Dokumentation.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
ist als Dokumentation des Angebots einzustufen.
2. Prüfung
Zusätzliche Barrierefreiheits-Funktionen oder -Eigenschaften des Angebots
sollen in der Dokumentation aufgelistet und erklärt werden.
Es geht hierbei nicht um die Dokumentation einer grundsätzlich barrierefreien Umsetzung,
sondern um zusätzliche Funktionen,
etwa Vorlese-Funktionen, Einstellungen für nutzerdefinierte Farbschemata, usw.
Die Dokumentation kann dabei auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden
oder separat verfügbar sein.
Zu finden ist die Dokumentation z. B. auf Hilfeseiten
bzw. in Support-Bereichen oder in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die Dokumentation muss dabei z.B. folgende Informationen
zu vorhandenen Barrierefreiheits-Funktionen oder -Eigenschaften enthalten:
Einzelheiten zu Barrierefreiheits-Funktionen,
sofern sie auf der Webseite integriert sind, etwa:
Vorlesefunktion
Funktionen, die Nutzenden die Einstellung individueller Farbschemata erlauben
Funktionen für eine verbesserte Darstellung des Maus- oder Tastaturfokus
Funktionen zur Anpassung von Textgrößen oder Textabständen
Besondere Bedienungsarten mit Tastatur / Tastenkombinationen,
z.B. spezielle Tastenkombinationen für die Nutzung mit assistiven Technologien
Hinweise auf unterstützte Umgebungen,
falls es Einschränkungen bei der Nutzbarkeit mit assistiven Technologien gibt
Es wird empfohlen,
Metadaten für die unterstützten Barrierefreiheitsfunktionen und Kompatibilität
gemäß den Konventionen des Schema.org Accessibility Properties for Discoverability Vocabulary bereitzustellen.
3. Hinweise
Wichtig: Dieser Prüfschritt verlangt nicht,
dass zusätzliche Barrierefreiheits-Funktionen oder -Eigenschaften bereitgestellt werden.
Nur: Wenn sie existieren, sollen sie dokumentiert sein.
Es wird nur die Dokumentation von Barrierefreiheits-Funktionen verlangt,
die vom Webangebot selbst implementiert werden.
Dazu gehören auch Features wie Vorlesefunktionen,
die von Drittanbietern definiert und im Angebot eingebunden werden.
Barrierefreiheits-Funktionen des Browsers
oder des jeweiligen Betriebssystems müssen dagegen nicht dokumentiert werden.
Zum Punkt Hinweise auf unterstützte Umgebungen:
Wenn das Angebot explizit für einen eingeschränkten Nutzerkreis
(zum Beispiel ein Firmen-Intranet) entwickelt wurde
und für diesen eine bestimmte unterstützte Nutzungsumgebung
(beispielsweise ein bestimmter Browser und ein bestimmter Screenreader)
festgelegt wurde, soll die Dokumentation die unterstützte Umgebung nennen.
Nutzende, die in anderen Umgebungen auf Barrieren stoßen,
können dann wenigstens ermitteln, woran es liegt,
und können ggf. ihre Nutzungsumgebung anpassen.
Für Angebote, die allgemein im Web zugänglich sind
und mit verschiedensten Browsern und Hilfsmitteln genutzt werden,
sind solche Einschränkungen nicht zulässig.
Manche Barrierefreiheitsfunktionen, etwa Kontrastschalter im Kopfbereich,
ändern unmittelbar die Darstellung der Seite
und können damit als selbsterklärend gelten.
Sofern diese einfachen Schalter zugänglich umgesetzt sind
(also z.B. einen programmatisch ermittelbaren Namen und Zustand haben)
müssen sie nicht explizit
in der Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert sein.
Für die Prüfpraxis sind weitere Hinweise nützlich,
auf GitHub können Sie dazu ein Issue eröffnen.
4. Bewertung
Nicht anwendbar
Es gibt keine technische Dokumentation als Teil des Angebots
Es gibt keine Barrierefreiheitsfunktionen, die als Teil der Dokumentation erläutert werden müssten