-
5 Allgemeine Anforderungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- Textkommunikation in Echtzeit
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.2
- Programmatisch unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Echtzeitindikation von Sprachkommunikation
- 6.2.3
- Interoperabilität von Echtzeit-Textkommunikation
- 6.2.4
- Reaktionsgeschwindigkeit der Echtzeit-Textkommunikation
- 6.3
- Anrufer-Identifizierung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung bei Videotelefonie
- 6.5.3
- Bildwiederholfrequenz bei Videotelefonie
- 6.5.4
- Synchronität bei Videotelefonie
- 6.5.5
- Visuelle Anzeige von Audio-Aktivität
- 6.5.6
- Sprecher-Anzeige für Gebärdensprachen-Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe von Untertiteln
- 7.1.2
- Synchrone Untertitel
- 7.1.3
- Erhaltung von Untertiteln
- 7.1.4
- Untertitel-Anpassungen
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe von Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchrone Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung von Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
9.1.1 Textalternativen
- 9.1.1.1a
- Alternativtexte für Bedienelemente
- 9.1.1.1b
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- 9.1.1.1c
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
- 9.1.1.1d
- Alternativen für CAPTCHAs
-
9.1.2 Zeitbasierte Medien
-
9.1.3 Anpassbar
- 9.1.3.1a
- HTML-Strukturelemente für Überschriften
- 9.1.3.1b
- HTML-Strukturelemente für Listen
- 9.1.3.1c
- HTML-Strukturelemente für Zitate
- 9.1.3.1d
- Inhalt gegliedert
- 9.1.3.1e
- Datentabellen richtig aufgebaut
- 9.1.3.1f
- Zuordnung von Tabellenzellen
- 9.1.3.1g
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
- 9.1.3.1h
- Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- 9.1.3.2
- Sinnvolle Reihenfolge
- 9.1.3.3
- Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
- 9.1.3.4
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
- 9.1.3.5
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
-
9.1.4 Unterscheidbar
- 9.1.4.1
- Ohne Farben nutzbar
- 9.1.4.2
- Ton abschaltbar
- 9.1.4.3
- Kontraste von Texten ausreichend
- 9.1.4.4
- Text auf 200% vergrößerbar
- 9.1.4.5
- Schriftgrafiken
- 9.1.4.10
- Inhalte brechen um
- 9.1.4.11
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
- 9.1.4.12
- Textabstände anpassbar
- 9.1.4.13
- Eingeblendete Inhalte bedienbar
-
9.2.1 Tastaturbedienbar
- 9.2.1.1
- Ohne Maus nutzbar
- 9.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 9.2.1.4
- Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar
-
9.2.2 Ausreichend Zeit
- 9.2.2.1
- Zeitbegrenzungen anpassbar
- 9.2.2.2
- Bewegte Inhalte abschaltbar
-
9.2.3 Anfälle
- 9.2.3.1
- Verzicht auf Flackern
-
9.2.4 Navigierbar
- 9.2.4.1
- Bereiche überspringbar
- 9.2.4.2
- Sinnvolle Dokumenttitel
- 9.2.4.3
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- 9.2.4.4
- Aussagekräftige Linktexte
- 9.2.4.5
- Alternative Zugangswege
- 9.2.4.6
- Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
- 9.2.4.7
- Aktuelle Position des Fokus deutlich
- 9.2.4.11
- Fokus nicht verdeckt (Minimum)
-
9.2.5 Eingabemodalitäten
-
9.3.1 Lesbar
-
9.3.2 Vorhersehbar
- 9.3.2.1
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
- 9.3.2.2
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
- 9.3.2.3
- Konsistente Navigation
- 9.3.2.4
- Konsistente Bezeichnung
- 9.3.2.6
- Konsistente Hilfe
-
9.3.3 Eingabeunterstützung
- 9.3.3.1
- Fehlererkennung
- 9.3.3.2
- Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
- 9.3.3.3
- Hilfe bei Fehlern
- 9.3.3.4
- Fehlervermeidung wird unterstützt
- 9.3.3.7
- Redundanter Eintrag
- 9.3.3.8
- Zugängliche Authentifizierung (Minimum)
-
9.4.1 Kompatibel
- 9.4.1.1
- Korrekte Syntax
- 9.4.1.2
- Name, Rolle, Wert verfügbar
- 9.4.1.3
- Statusmeldungen programmatisch verfügbar
-
11.7 Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
-
12 Dokumentation und Support
Was wird geprüft?
Grafiken sollen nicht für die Darstellung von Schriften verwendet werden. Logos sind hiervon ausgenommen.
Warum wird das geprüft?
Schriftgrafiken, die als Bitmap-Grafik eingebunden werden (z. B. als JPEG, PNG, oder GIF), können nicht oder nur eingeschränkt an Benutzeranforderungen angepasst werden. Ihre Farben können nicht individuell eingestellt werden, auch die individuelle Anpassung der Schriftgröße wirkt nicht auf grafische Schriften. Und bei Zoomvergrößerung werden die Schriftkanten unscharf.
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn das Webangebot Schriftgrafiken enthält.
2. Prüfung
Die Seite im Firefox aufrufen.
In der Web Developer Toolbar die Funktion Bilder > Bilder deaktivieren > Alle Bilder deaktivieren aufrufen, um alle Grafiken auszublenden (oder alternativ Bilder > Bilder mit ALT-Attributen ersetzen).
Prüfen, ob dadurch Schrift verschwindet.
3. Hinweise
In der Regel nicht negativ bewertet werden grafische Schriften auf Logos oder in Fotos.
Ebenfalls nicht negativ bewertet wird, wenn das SVG text
-Element in Inline-SVGs verwendet wird.
Bei Schriftgrafiken, die den Informationsinhalt im Kontext auch als Text wiedergeben, kann dieser Text als konforme Alternativversion der Schriftgrafik gelten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Abbildungen von Broschüren, Plakaten oder ähnlichen Dokumenten, die Text im Bild enthalten, als Teaser-Bild verwendet werden und der Titel der Broschüre ebenfalls unmittelbar darunter, darüber oder daneben als Text zu lesen steht.
4. Bewertung
Nicht voll erfüllt
Für Schalter oder Schaltflächen werden Schriftgrafiken verwendet.
Nicht erfüllt
Für wichtige Texte, zum Beispiel Überschriften, Menüoptionen oder für Schaltflächen, deren Beschriftung gelesen werden muss, werden Schriftgrafiken verwendet.
Einordnung des Prüfschritts
Abgrenzung zu anderen Prüfschritten
Die Bereitstellung von Alternativtexten für Schriftgrafiken ist Gegenstand der Prüfschritte 9.1.1.1a "Alternativtexte für Bedienelemente" und 9.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte".
Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1
Guideline
Success criterion
1.4.5 Images of Text (Level AA)
Techniques
General Techniques
CSS Techniques
Quellen
Does SVG text pass WCAG 1.4.5 (Images of Text)? (Léonie Watson, The Paciello Group blog, Dezember 2015)
Accessible SVGs in High Contrast Mode (Eric Bailey, CSS-Tricks, June 2017)
Fragen zu diesem Prüfschritt
Wie ist es mit der Darstellung von Schriftzeichen, die nicht auf allen Computern zur Verfügung stehen? Also zum Beispiel arabische Schriftzeichen: sollten dafür nicht besser Grafiken verwendet werden?
Moderne Betriebssysteme stellen die Schriftzeichen aller verbreiteten Sprachen zur Verfügung. In aller Regel sind Schriftzeichen, mit denen ein möglicher Nutzer etwas anfangen könnte, auch installiert. Die grafische Darstellung von Schriftzeichen ist daher nur als zusätzliches Angebot sinnvoll.
Im BITV-Test wird nur geprüft, ob Text in Form von Text verfügbar ist. Zusätzliche grafische Angebote werden nicht berücksichtigt.
Was ist mit auf Fotos abgebildeten Schriften?
Schriftgrafiken sollen nicht verwendet werden, weil die Darstellung des Textes dann nicht mehr flexibel ist. Bei abgebildeten Schriften, also zum Beispiel bei Fotos mit Ladenschildern sind Inhalt und Darstellung zusammengehörig. Dieser Prüfschritt ist also nicht anwendbar.
Davon ausgenommen sind allerdings Abbildungen, die wie Schriftgrafiken verwendet werden, also zum Beispiel als Überschriften dienen.
Oft ist es nicht möglich, auf Schriftgrafiken zu verzichten, denn das Corporate Design gilt auch für den Webauftritt, und die für Texte verfügbaren Schrifttypen passen nicht.
Sicher gibt es gute Gründe für den Einsatz von Schriftgrafiken. Der Einsatz von Schriftgrafiken ist aber auf der anderen Seite aus Sicht der Barrierefreiheit problematisch. Es muss also entschieden werden, ob das einheitliche Corporate Design wichtiger ist, als die barrierefreie Zugänglichkeit des Webauftritts. Wenn die barrierefreie Zugänglichkeit der im Webauftritt bereitgestellten Inhalte Priorität haben soll, wird es erforderlich sein, das Corporate Design anzupassen oder auf seinen durchgängigen Einsatz zu verzichten.
Wie wird Text in Firmenlogos bewertet?
In diesem Prüfschritt geht es um die Verwendung von grafischen Schriften für Texte, Überschriften und Bedienelemente. Das Firmenlogo ist nicht relevant, so lange es nicht (oder nur zusätzlich) als Überschrift oder Bedienelement eingesetzt wird.