Was wird geprüft?

Grafiken sollen nicht für die Darstellung von Schriften verwendet werden. Logos sind hiervon ausgenommen.

Warum wird das geprüft?

Schriftgrafiken, die als Bitmap-Grafik eingebunden werden (z. B. als JPEG, PNG, oder GIF), können nicht oder nur eingeschränkt an Benutzeranforderungen angepasst werden. Ihre Farben können nicht individuell eingestellt werden, auch die individuelle Anpassung der Schriftgröße wirkt nicht auf grafische Schriften. Und bei Zoomvergrößerung werden die Schriftkanten unscharf.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn das Webangebot Schriftgrafiken enthält.

2. Prüfung

  1. Die Seite im Firefox aufrufen.

  2. In der Web Developer Toolbar die Funktion Bilder > Bilder deaktivieren > Alle Bilder deaktivieren aufrufen, um alle Grafiken auszublenden (oder alternativ Bilder > Bilder mit ALT-Attributen ersetzen).

  3. Prüfen, ob dadurch Schrift verschwindet.

3. Hinweise

In der Regel nicht negativ bewertet werden grafische Schriften auf Logos oder in Fotos.

Ebenfalls nicht negativ bewertet wird, wenn das SVG text-Element in Inline-SVGs verwendet wird.

Bei Schriftgrafiken, die den Informationsinhalt im Kontext auch als Text wiedergeben, kann dieser Text als konforme Alternativversion der Schriftgrafik gelten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Abbildungen von Broschüren, Plakaten oder ähnlichen Dokumenten, die Text im Bild enthalten, als Teaser-Bild verwendet werden und der Titel der Broschüre ebenfalls unmittelbar darunter, darüber oder daneben als Text zu lesen steht.

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt

  • Für Schalter oder Schaltflächen werden Schriftgrafiken verwendet.

Nicht erfüllt

  • Für wichtige Texte, zum Beispiel Überschriften, Menüoptionen oder für Schaltflächen, deren Beschriftung gelesen werden muss, werden Schriftgrafiken verwendet.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Die Bereitstellung von Alternativtexten für Schriftgrafiken ist Gegenstand der Prüfschritte 9.1.1.1a "Alternativtexte für Bedienelemente" und 9.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte".

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Techniques

General Techniques
CSS Techniques

Quellen

Fragen zu diesem Prüfschritt

Wie ist es mit der Darstellung von Schriftzeichen, die nicht auf allen Computern zur Verfügung stehen? Also zum Beispiel arabische Schriftzeichen: sollten dafür nicht besser Grafiken verwendet werden?

Moderne Betriebssysteme stellen die Schriftzeichen aller verbreiteten Sprachen zur Verfügung. In aller Regel sind Schriftzeichen, mit denen ein möglicher Nutzer etwas anfangen könnte, auch installiert. Die grafische Darstellung von Schriftzeichen ist daher nur als zusätzliches Angebot sinnvoll.

Im BITV-Test wird nur geprüft, ob Text in Form von Text verfügbar ist. Zusätzliche grafische Angebote werden nicht berücksichtigt.

Was ist mit auf Fotos abgebildeten Schriften?

Schriftgrafiken sollen nicht verwendet werden, weil die Darstellung des Textes dann nicht mehr flexibel ist. Bei abgebildeten Schriften, also zum Beispiel bei Fotos mit Ladenschildern sind Inhalt und Darstellung zusammengehörig. Dieser Prüfschritt ist also nicht anwendbar.

Davon ausgenommen sind allerdings Abbildungen, die wie Schriftgrafiken verwendet werden, also zum Beispiel als Überschriften dienen.

Oft ist es nicht möglich, auf Schriftgrafiken zu verzichten, denn das Corporate Design gilt auch für den Webauftritt, und die für Texte verfügbaren Schrifttypen passen nicht.

Sicher gibt es gute Gründe für den Einsatz von Schriftgrafiken. Der Einsatz von Schriftgrafiken ist aber auf der anderen Seite aus Sicht der Barrierefreiheit problematisch. Es muss also entschieden werden, ob das einheitliche Corporate Design wichtiger ist, als die barrierefreie Zugänglichkeit des Webauftritts. Wenn die barrierefreie Zugänglichkeit der im Webauftritt bereitgestellten Inhalte Priorität haben soll, wird es erforderlich sein, das Corporate Design anzupassen oder auf seinen durchgängigen Einsatz zu verzichten.

Wie wird Text in Firmenlogos bewertet?

In diesem Prüfschritt geht es um die Verwendung von grafischen Schriften für Texte, Überschriften und Bedienelemente. Das Firmenlogo ist nicht relevant, so lange es nicht (oder nur zusätzlich) als Überschrift oder Bedienelement eingesetzt wird.