Prüfschritt 9.1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos

Was wird geprüft?

Audiodateien und stumme Videodateien, die Informationen vermitteln, müssen mit gleichwertigen Medienalternativen versehen werden - es sei denn, es handelt sich bei Ihnen bereits um Medienalternativen für Text.

Warum wird das geprüft?

Audiodateien (z. B. Audio-Podcasts) sind für hörbehinderte Nutzende nicht oder nur eingeschränkt zugänglich, deshalb brauchen sie eine Transkription. Stumme Videodateien (etwa eine Film- oder Animationssequenz, die ohne Audio-Kommentar zeigt, wie ein Gerät zusammengesetzt wird) sind für blinde und sehbehinderte Nutzende nicht verfügbar. Sie brauchen deshalb eine vollwertige Medienalternative (Text oder Audiodatei).

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Audiodateien oder stumme Videodateien auf der Seite eingebunden sind.

2. Prüfung

2.1 Transkription für Audiodateien

  1. Im Browser die Audiodatei abspielen.

  2. Prüfen, ob Informationen vermittelt werden (z. B. über eine Kommentarstimme). Dann ist eine Transkription erforderlich.

  3. Prüfen, ob eine Transkription angeboten wird.

  4. Transkription aufrufen und prüfen, ob sie die gleichen Inhalte wie die Audiodatei vermittelt. Bei Audiodateien mit verschiedenen Stimmen gibt es in der Transkription eine Kennzeichnung der sprechenden Person.

2.2 Medienalternative für stumme Film- oder Bildsequenzen

  1. Im Browser die stumme Videodatei abspielen.

  2. Prüfen, ob Informationen vermittelt werden.

  3. Prüfen, ob eine Medienalternative angeboten wird. Dies kann eine Textversion (direkt oder über einen Link), eine alternative Tonspur oder eine zusätzliche Audiodatei sein.

  4. Medienalternative aufrufen und prüfen, ob sie die gleichen Inhalte wie die stumme Film- oder Bildsequenz vermittelt.

2.3 Prüfung der Erreichbarkeit der Transkription bzw. Medienalternative

  1. Prüfen, ob die Medienalternative im unmittelbaren Kontext der Audio- oder Videodatei angeboten wird.

  2. Falls die Medienalternative auf einer anderen Seite steht: gibt es zu ihr einen aussagekräftigen Link im unmittelbaren Kontext der Audio- oder Videodatei?

3. Hinweise

Eine Medienalternative ist nicht nötig, wenn Audio- oder Videodateien selbst als ergänzende Medienalternative angeboten werden (etwa eine schriftliche Montageanleitung, die durch eine Bildsequenz der beschriebenen Schritte ergänzt wird). Der Bezug muss dabei klar sein, etwa durch unmittelbare Nachbarschaft der beiden Medienalternativen oder durch einen aussagekräftigen Link.

Eine genaue Entsprechung der Audio- oder stummen Videodatei und ihrer Medienalternative ist nicht erforderlich, es sollen aber nachvollziehbar dieselben Inhalte wiedergegeben werden. Bei Transkriptionen von mehreren Stimmen (etwa Dialogen) sollen die sprechenden Personen im Text identifiziert sein.

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt

  • Es gibt eine Medienalternative, aber der Bezug zu der entsprechenden Audiodatei oder stummen Videodatei ist nicht deutlich.

  • Es gibt eine Medienalternative, aber die Inhalte der Audio- oder stummen Videodatei sind darin nicht vollständig wiedergegeben.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

im Fall von zeitbasierten Medien geht es im Prüfschritt 9.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte".