-
5 Allgemeine Anforderungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- Textkommunikation in Echtzeit
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.2
- Programmatisch unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Echtzeitindikation von Sprachkommunikation
- 6.2.3
- Interoperabilität von Echtzeit-Textkommunikation
- 6.2.4
- Reaktionsgeschwindigkeit der Echtzeit-Textkommunikation
- 6.3
- Anrufer-Identifizierung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung bei Videotelefonie
- 6.5.3
- Bildwiederholfrequenz bei Videotelefonie
- 6.5.4
- Synchronität bei Videotelefonie
- 6.5.5
- Visuelle Anzeige von Audio-Aktivität
- 6.5.6
- Sprecher-Anzeige für Gebärdensprachen-Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe von Untertiteln
- 7.1.2
- Synchrone Untertitel
- 7.1.3
- Erhaltung von Untertiteln
- 7.1.4
- Untertitel-Anpassungen
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe von Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchrone Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung von Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
9.1.1 Textalternativen
- 9.1.1.1a
- Alternativtexte für Bedienelemente
- 9.1.1.1b
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- 9.1.1.1c
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
- 9.1.1.1d
- Alternativen für CAPTCHAs
-
9.1.2 Zeitbasierte Medien
-
9.1.3 Anpassbar
- 9.1.3.1a
- HTML-Strukturelemente für Überschriften
- 9.1.3.1b
- HTML-Strukturelemente für Listen
- 9.1.3.1c
- HTML-Strukturelemente für Zitate
- 9.1.3.1d
- Inhalt gegliedert
- 9.1.3.1e
- Datentabellen richtig aufgebaut
- 9.1.3.1f
- Zuordnung von Tabellenzellen
- 9.1.3.1g
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
- 9.1.3.1h
- Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- 9.1.3.2
- Sinnvolle Reihenfolge
- 9.1.3.3
- Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
- 9.1.3.4
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
- 9.1.3.5
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
-
9.1.4 Unterscheidbar
- 9.1.4.1
- Ohne Farben nutzbar
- 9.1.4.2
- Ton abschaltbar
- 9.1.4.3
- Kontraste von Texten ausreichend
- 9.1.4.4
- Text auf 200% vergrößerbar
- 9.1.4.5
- Schriftgrafiken
- 9.1.4.10
- Inhalte brechen um
- 9.1.4.11
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
- 9.1.4.12
- Textabstände anpassbar
- 9.1.4.13
- Eingeblendete Inhalte bedienbar
-
9.2.1 Tastaturbedienbar
- 9.2.1.1
- Ohne Maus nutzbar
- 9.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 9.2.1.4
- Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar
-
9.2.2 Ausreichend Zeit
- 9.2.2.1
- Zeitbegrenzungen anpassbar
- 9.2.2.2
- Bewegte Inhalte abschaltbar
-
9.2.3 Anfälle
- 9.2.3.1
- Verzicht auf Flackern
-
9.2.4 Navigierbar
- 9.2.4.1
- Bereiche überspringbar
- 9.2.4.2
- Sinnvolle Dokumenttitel
- 9.2.4.3
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- 9.2.4.4
- Aussagekräftige Linktexte
- 9.2.4.5
- Alternative Zugangswege
- 9.2.4.6
- Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
- 9.2.4.7
- Aktuelle Position des Fokus deutlich
- 9.2.4.11
- Fokus nicht verdeckt (Minimum)
-
9.2.5 Eingabemodalitäten
-
9.3.1 Lesbar
-
9.3.2 Vorhersehbar
- 9.3.2.1
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
- 9.3.2.2
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
- 9.3.2.3
- Konsistente Navigation
- 9.3.2.4
- Konsistente Bezeichnung
- 9.3.2.6
- Konsistente Hilfe
-
9.3.3 Eingabeunterstützung
- 9.3.3.1
- Fehlererkennung
- 9.3.3.2
- Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
- 9.3.3.3
- Hilfe bei Fehlern
- 9.3.3.4
- Fehlervermeidung wird unterstützt
- 9.3.3.7
- Redundanter Eintrag
- 9.3.3.8
- Zugängliche Authentifizierung (Minimum)
-
9.4.1 Kompatibel
- 9.4.1.1
- Korrekte Syntax
- 9.4.1.2
- Name, Rolle, Wert verfügbar
- 9.4.1.3
- Statusmeldungen programmatisch verfügbar
-
11.7 Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
-
12 Dokumentation und Support
Was wird geprüft?
Für informationstragende visuelle Videoinhalte muss eine Audiodeskription bereitgestellt werden.
Warum wird das geprüft?
Die Handlung von Videos kann oft auch ohne Bild recht gut verfolgt werden. Den Sprecher einer Nachrichtensendung muss man zum Beispiel nicht sehen, um zu verstehen, worum es geht. Dagegen enthalten Spielfilme und Reportagen oft Passagen, in denen wenig gesprochen wird und Inhalte über das Bild vermittelt werden. Damit ein blinder Zuschauer den Film verfolgen kann, müssen ihm solche Passagen beschrieben werden. Hierfür wird das Verfahren der Audiodeskription eingesetzt.
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind und Informationen über das Bildgeschehen für das Verständnis erforderlich sind.
Videos brauchen keine Audiodeskription, wenn der Fortgang des Bildgeschehens nicht in Worte gefasst werden kann. Der Prüfschritt ist dann nicht anwendbar.
Verzichtbar ist die Audiodeskription, wenn die synchrone Wahrnehmung von Bild und Ton für das Verständnis des Videos nicht erforderlich ist oder wenn das Video keine Tonspur hat (siehe Prüfschritt 9.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos").
Verzichtbar ist die Audiodeskription auch für Videos, die lediglich als Medienalternative zu einem textbasierten Inhalt dienen, das heißt ergänzend zu einem Text angeboten werden, um den Textinhalt zusätzlich in anderer Form zu vermitteln. Dies gilt nur für Videos, die keine über den Textinhalt hinausgehende Informationen bieten und die klar als Medienalternative zum Text erkennbar sind.
Gebärdensprachvideos brauchen keine Audiodeskription.
2. Prüfung
Es wird eine Sicht- und Hörprüfung vorgenommen:
Art der Einbindung feststellen. Die Audiodeskription kann auf verschiedenem Wege angeboten werden:
Die Audiodeskription ist bereits in der normalen Tonspur enthalten.
Eine weitere Version des Videos mit Audiodeskription wird angeboten. Diese Version wird geprüft. Ein funktionierender Link zu dieser Version muss im unmittelbaren Kontext des Videos angeboten werden, ebenso wie ein Zurück-Link (oder das Zurückspringen funktioniert über den Zurück-Button des Browsers).
Das Video hat eine zuschaltbare Tonspur mit der Audiodeskription. Diese Spur wird zusätzlich geschaltet.
Das Video wird im auf der Website eingebundenen Player oder in einem externen, vom Format abhängigen Video-Player abgespielt.
Sind im Video wichtige informationstragende Bildinhalte vorhanden, die nicht in der Tonspur bzw. einer zusätzlichen Audiodeskription vorkommen?
3. Bewertung
Teilweise erfüllt
Die Bildbeschreibungen der Audiodeskription sind nicht aussagekräftig oder nicht vollständig.
Nicht erfüllt
Das Video enthält wichtige informationstragende Bildinhalte, die weder in der Tonspur noch in einer zusätzlichen Audiodeskription vorkommen.
Einordnung des Prüfschritts
Abgrenzung zu anderen Prüfschritten
In diesem Prüfschritt wird nur geprüft, ob das Video eine Audiodeskription hat. Eine Volltextalternative wird im Prüfschritt 9.1.2.3 "Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos" bewertet. Braucht ein Video eine Audiodeskription und sind weder eine Audiodeskription noch eine Volltextalternative vorhanden, sind sowohl dieser Prüfschritt als auch Prüfschritt 9.1.2.3 "Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos" nicht bzw. nicht voll erfüllt.
Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1
Guideline
Success criterion
1.2.5 Audio Description (Prerecorded) (Level AA)
Techniques
General Techniques
SMIL Techniques
Quellen
BIK für Alle: Leitfaden barrierefreie Online-Videos
Für Webentwickler: Einbindung in die Internetseite Hinweise zur Wahl von Mediaelementen.
Blogartikel von 'Sprungmarker' zur Barrierefreiheit von Media-Playern (Stand 09/2014)
Blogartikel von Terrill Thompson zu Audio Description (Stand 03/2017):
Fragen zu diesem Prüfschritt
Was sind "wichtige informationstragende Bildinhalte"?
Sehr häufig tauchen in Videos eingeblendete Texte auf, die etwa Sprecher oder Sprecherin bzw. deren Rolle benennen. Ohne diese Information ist für nicht-visuelle Nutzer unklar, wer da eigentlich spricht oder interviewt wird. Wenn es eher unwichtig ist, wie die Person heißt, die spricht (z.B. in Passantenbefragungen), sind solche Einblendungen nicht als "wichtige informationstragende Bildinhalte" zu betrachten.
Oft sind Videos auch über visuelle Zwischentitel oder eingeblendete Fragen strukturiert. Hier ist zu prüfen, inwieweit die Informationen auch ohne Audiodeskription oder Transkription der Bildinhalte sinnvoll und verständlich sind - zum Beispiel, weil die Tonspur in der Folge ausreichend Kontext liefert.