Prüfschritt 1.2.1 Reines Audio und reines Video (aufgezeichnet)

Was wird geprüft?

Audiodateien und stumme Videodateien, die Informationen vermitteln, müssen mit gleichwertigen Medienalternativen versehen werden - es sei denn, es handelt sich bei Ihnen bereits um Medienalternativen für Text.

Warum wird das geprüft?

Audiodateien (z.B. ein Audio-Podcast) sind für hörbehinderte Nutzer nicht oder nur eingeschränkt zugänglich, deshalb brauchen sie eine Transkription. Stumme Videodateien (etwa eine Film- oder Animationsequenz, die ohne Audio-Kommentare zeigt, wie ein Gerät zusammengesetzt wird) sind für blinde und sehbehinderte Nutzer nicht verfügbar. Sie brauchen deshalb eine vollwertige Medienalternative (Text oder Audiodatei).

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Audiodateien oder stumme Videodateien in der App-Ansicht eingebunden sind.

2. Prüfung

2.1 Transkription für Audiodateien

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Die Audiodatei abspielen.

  3. Prüfen, ob Informationen vermittelt werden (z.B. über eine Kommentarstimme). Dann ist eine Transkription erforderlich.

  4. Prüfen, ob eine Transkription angeboten wird.

  5. Transkription aufrufen und prüfen, ob sie die gleichen Inhalte wie die Audiodatei vermittelt. Bei Audiodateien mit verschiedenen Stimmen gibt es in der Transkription eine Kennzeichnung der sprechenden Person.

2.2 Medienalternative für stumme Film- oder Bildsequenzen

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Die stumme Videodatei abspielen.

  3. Prüfen, ob Informationen vermittelt werden.

  4. Prüfen, ob eine Medienalternative angeboten wird. Dies kann eine Textversion (direkt oder über einen Link), eine alternative Tonspur oder eine zusätzliche Audiodatei sein.

  5. Medienalternative aufrufen und prüfen, ob sie die gleichen Inhalte wie die stumme Film- oder Bildsequenz vermittelt.

2.3 Prüfung der Erreichbarkeit der Transkription bzw. Medienalternative

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Prüfen, ob die Medienalternative im unmittelbaren Kontext der Audio- oder Videodatei angeboten wird.

  3. Falls die Medienalternative in einer anderen Ansicht zur Verfügung steht: gibt es zu ihr einen aussagekräftigen Link im unmittelbaren Kontext der Audio- oder Videodatei?

3. Hinweise

Eine Medienalternative ist nicht nötig, wenn Audio- oder Videodateien selbst als ergänzende Medienalternative angeboten werden (etwa eine schriftliche Montageanleitung, die durch eine Bildsequenz der beschriebenen Schritte ergänzt wird). Der Bezug muss dabei klar sein, etwa durch unmittelbare Nachbarschaft der beiden Medienalternativen oder durch einen aussagekräftigen Link.

Eine genaue Entsprechung der Audio- oder stummen Videodatei und ihrer Medienalternative ist nicht erforderlich, es sollen aber nachvollziehbar dieselben Inhalte wiedergegeben werden. Bei Transkriptionen von mehreren Stimmen (etwa Dialogen) sollen die sprechenden Personen im Text identifiziert sein.

Statt Links auf Inhalte können auch andere Bedienelemente genutzt werden. Konformität besteht auch dann, wenn eine spezielle Version der Software angeboten wird, die die Anforderungen erfüllt.

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt:

  • Es gibt eine Medienalternative, aber der Bezug zu der entsprechenden Audiodatei oder stummen Videodatei ist nicht deutlich.

  • Es gibt eine Medienalternative, aber die Inhalte der Audio- oder stummen Videodatei sind darin nicht vollständig wiedergegeben.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

im Fall von zeitbasierten Medien geht es im Prüfschritt 11.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte"