Was wird geprüft?

Die App soll auch ohne Maus- oder Touch-Eingaben, also ausschließlich mit der Tastatur, zu benutzen sein.

Warum wird das geprüft?

Die Bedienung der App soll geräteunabhängig möglich sein. Das bedeutet: Sie muss mit der Tastatur möglich sein. Denn auch andere Hilfsmittel oder Eingabemethoden (etwa Spracheingabe) brauchen die Tastatur bzw. setzten die Tastaturbedienbarkeit voraus. Auf die Tastaturbedienbarkeit angewiesen sind zum Beispiel viele motorisch eingeschränkte oder blinde Menschen.

Bei Apps gibt es häufig Probleme bei der Tastaturbedienung, denn die Mehrzahl der Nutzenden von iOS / iPadOS und Android arbeitet mit Touch-Eingaben, daher wird oft nur an diese gedacht.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar für native Apps, die eine Benutzeroberfläche bieten und den Zugriff auf Tastaturen oder ein Tastaturinterface unterstützen. Dies trifft auf die meisten Apps auf den gängigen mobilen Plattformen wie Apples iOS / iPadOS sowie Googles Android zu.

2. Prüfung

  1. Tastatur über Bluetooth-Kopplung oder USB-Kabel anschließen.

  2. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  3. Mit der Tabulatortaste die Links und Formularelemente durchgehen. Wo sich Elemente nicht mit dem Tabulator erreichen lassen, prüfen, ob sie über die Pfeiltasten erreichbar sind.

  4. Prüfen, ob alle wesentlichen Funktionen über die Tastatur erreicht und aktiviert werden können. In der Regel heißt das, das Elemente fokussiert und dann über die Eingabe- oder Leertaste aktiviert werden können. Wo Elemente nicht erreichbar oder aktivierbar sind, stehen äquivalente Wege zum Auslösen der Funktion über die Tastatur zur Verfügung.

  5. Falls die Ansicht Elemente enthält, die wie Bedienelemente aussehen, jedoch nicht über Tabulatortaste oder Pfeiltasten angesteuert werden, prüfen, ob diese Elemente auf Touch-Eingaben reagieren (zum Beispiel Navigation zu anderen Ansichten, Funktionsaufrufe, Vergrößerung, Einblenden von weiteren Inhalten). Wenn ja, müssen sie auch mit der Tastatur fokussier- und aktivierbar sein.

  6. Falls die Ansicht scrollbare Bereiche enthält, sollen nicht sichtbare Inhalte dieser Bereiche auch über die Tastatur erreichbar sein.

3. Hinweise

3.1 Allgemeine Hinweise

Unwesentlich können zum Beispiel Funktionen sein, die schon von der Plattform (Betriebssystem) selbst angeboten werden (beispielsweise "Fenster schließen").

Die prüfende Person muss mit der Funktionsweise der eingesetzten Browser und Betriebssysteme vertraut sein, sie muss wissen, welche Tasten und Tastenkombinationen für die Tastaturbedienung vorgesehen sind.

Für diesen Prüfschritt spielt die Reihenfolge, in der interaktive Elemente und Formularelemente angesteuert werden, keine Rolle.

Manche Elemente sind nur in nicht-linearer Navigation, z.B. durch eine Abfolge von Pfeiltasten erreichbar. So ist ein Element oben rechts von der aktuellen Fokusposition gegebenenfalls nur fokussierbar, wenn man erst zweimal die Pfeiltaste nach oben und dann die nach rechts betätigt. Dieser Prüfschritt 11.2.1.1 ist dann zwar erfüllt, nicht jedoch der Prüfschritt 11.2.4.3 "Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung", denn der Weg zum Erreichen des prinzipiell fokussierbaren Elements ist nur zwei-dimensional und visuell verständlich, nicht linear.

3.2 Hinweis zu Drag-and-Drop

Für wichtige Bedienfunktionen, die mittels Drag-and-Drop bedienbar sind, müssen auch tastaturnutzbare Alternativen angeboten werden.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Alle wesentlichen Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar und bedienbar.

Nicht erfüllt:

  • Wesentliche Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur nicht erreichbar oder nicht bedienbar.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfkriterien

Dieser Prüfschritt betrifft die Fokussierbarkeit und Aktivierbarkeit von interaktiven Elementen mit der Tastatur.

  • Tastaturfallen sind Gegenstand von Prüfschritt 11.2.1.2 "Keine Tastaturfalle"

  • Die Fokushervorhebung ist Gegenstand von Prüfschritt 11.2.4.7 "Aktuelle Position des Fokus deutlich"

  • Die sinnvolle Fokusreihenfolge wird in 11.2.4.3 "Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung" bewertet

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

Fragen zu diesem Prüfschritt

Unsere App ist auf die mobile Nutzung unterwegs ausgelegt, da hat man doch keine Tastatur. Gilt dann dieser Prüfschritt trotzdem?

Ja, er gilt. Viele Apps für unterwegs werden auch zuhause oder am Arbeitsplatz genutzt, z.B. bei einer App für den öffentlichen Nahverkehr:

  • um Reisen vorab zu planen, Wege und Anschlüsse zu recherchieren

  • um Meldungen zu Baustellen, Umleitungen oder Verkehrsbehinderungen vorab zu checken

  • um nutzerdefinierte Voreinstellungen vorzunehmen (z.B. häufige Ziele oder häufige Routen festlegen)

  • um sich zu registrieren oder Profildaten zu ändern

Die Anforderungen an Tastaturnutzbarkeit gelten also generell. Die BITV bzw. die zugrunde liegende EN 301 549 sehen hier keine Ausnahmen vor.