Prüfschritt 1.4.1 Benutzung von Farbe

Was wird geprüft?

Über Farben vermittelte Informationen sollen auch ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar sein, also zusätzlich durch andere Mittel (etwa Fettung oder Einrückung) hervorgehoben sein.

Warum wird das geprüft?

Ausschließlich über Farben vermittelte Informationen sind für blinde Nutzende nicht zugänglich. Auch farbfehlsichtige Nutzende können Farben nicht oder nur eingeschränkt identifizieren und unterscheiden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

2. Prüfung

Prüfen, ob die App-Ansicht Elemente enthält, die durch Farbgebung Informationen vermittelt. Beispiele dafür:

  • Überschriften werden farblich hervorgehoben

  • Ausgewählte Menueinträge werden in einer anderen Farbe dargestellt

  • Links im Fließtext werden in einer anderen Farbe dargestellt

  • Eine Grafik verwendet unterschiedliche Farben für die vergleichende Darstellung des Kursverlaufs verschiedener Aktien

  • Pflichtfelder in Formularen werden farblich gekennzeichnet (die gelb unterlegten Felder müssen immer ausgefüllt werden)

Solche Hervorhebungen sind positiv. Die Vermittlung wichtiger Informationen soll sich aber nicht ausschließlich auf einfache Farbänderungen stützen. Zu prüfen ist also, ob die Informationen zusätzlich noch auf einem anderen Weg vermittelt werden.

Beispiele für zusätzliche Vermittlung:

  • Überschriften sind zusätzlich eingerückt oder durch eine andere Schriftgröße hervorgehoben (das ist fast immer der Fall).

  • Ausgewählte Menueinträge sind zusätzlich mit einer Markierung versehen.

  • Links im Fließtext sind nicht nur farblich abgesetzt, sondern zusätzlich unterstrichen, gefettet, invertiert oder mit einer Markierung versehen. Ausnahme: Das Kontrastverhältnis zwischen Linkfarbe und umgebender Textfarbe ist 3:1 oder besser. In diesem Fall kann im Ausgangszustand auf die zusätzliche Hervorhebung verzichtet werden. Die Links müssen dann aber bei Fokuserhalt zusätzlich hervorgehoben werden.

  • Linien in Schaubildern sind zusätzlich gestrichelt oder durchgezogen.

  • Flächen haben unterscheidbare Muster.

  • Pflichtfelder im Formular sind zusätzlich mit einem Stern (mit Bedeutungserklärung am Formularbeginn) oder textlich ("Pflichtfeld") gekennzeichnet.

Ebenfalls andere, zusätzliche Vermittlungswege sind am Beispiel der Hervorhebung der aktuell ausgewählten Menüoption erkennbar:

  • Die Überschrift ist stets gleichlautend mit der ausgewählten Menüoption.

Ebenfalls nicht als einfache Farbunterschiede gelten:

  • die farbige Hinterlegung von Elementen (denn eine Form kommt dazu oder ändert sich)

  • der Austausch von Vorder- und Hintergrundfarbe (denn wenn überhaupt ein Unterschied von Vorder- und Hintergrund wahrgenommen wird, ist auch der Austausch wahrnehmbar)

3. Bewertung

Erfüllt:

  • Information wird nicht nur über die Farbe vermittelt, sondern auch über andere zusätzliche Merkmale, etwa die Form, einen Rahmen, eine Textauszeichnung oder Einrückung, oder beigestellten Text.

Nicht erfüllt:

  • Information wird ausschließlich über Farbe vermittelt. Der Kontrastunterschied der für die Unterscheidung relevanten Farben liegt unter 3:1.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfkriterien

Abgrenzung zur Prüfung der Kontraste

In diesem Prüfschritt geht es nicht um die Prüfung der Kontraste. Dies ist Aufgabe der Prüfkriterien 11.1.4.3 "Kontraste von Texten ausreichend" und 11.1.4.11 "Kontraste von Grafiken und Bedienelementen ausreichend".

Für Fließtext-Links gilt ein deutlicher Kontrast (mindestens 3,0:1) der Linkfarbe zur Farbe des umgebenden Textes , um diese Anforderung ausreichend zu erfüllen. Es ist dann keine zusätzliche Hervorhebung nötig. Für die Erfüllung von 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend muss jedoch gewährleistet sein, dass die Linkfarbe zum Hintergrund 4,5:1 erfüllt.

Abgrenzung zum Prüfschritt 11.1.3.3 "Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar"

In diesem Prüfschritt geht es nicht um die Prüfung von Verweisen auf Seiteninhalte mit Hilfe der Angabe von Farben. Die sinnesunabhängige Bereitstellung von Verweisen auf Inhalte wird im Prüfschritt 11.1.3.3 "Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar" geprüft.

Abgrenzung zu fehlenden Hervorhebungen

In diesem Prüfschritt 11.1.4.1 geht es um die Farbunabhängigkeit vorhandener UI-Elemente.

Eine negative Bewertung ist also beispielsweise angebracht, wenn Links im Fließtext nur durch die Farbe (und nicht zusätzlich durch Unterstreichung, Fettung oder vorangestellte Markierung) gekennzeichnet sind und der Kontrastunterschied zum umgebenden Text weniger als 3:1 beträgt. Wenn Links im Text überhaupt nicht gekennzeichnet sind, ist dies ein Problem für alle Nutzenden und keines der mangelnden Barrierefreiheit. Deshalb wird dies hier nicht negativ bewertet.

Gleiches gilt für die Kennzeichnung der aktuellen Menüposition: Wird die aktuelle Position überhaupt nicht angezeigt, ist dies kein Fehler in diesem Prüfschritt.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guidelines

Success criteria

Techniques

General Techniques
Failures