-
5 Allgemeine Anforderungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- Textkommunikation in Echtzeit
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.2
- Programmatisch unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Echtzeitindikation von Sprachkommunikation
- 6.2.3
- Interoperabilität von Echtzeit-Textkommunikation
- 6.2.4
- Reaktionsgeschwindigkeit der Echtzeit-Textkommunikation
- 6.3
- Anrufer-Identifizierung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung bei Videotelefonie
- 6.5.3
- Bildwiederholfrequenz bei Videotelefonie
- 6.5.4
- Synchronität bei Videotelefonie
- 6.5.5
- Visuelle Anzeige von Audio-Aktivität
- 6.5.6
- Sprecher-Anzeige für Gebärdensprachen-Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe von Untertiteln
- 7.1.2
- Synchrone Untertitel
- 7.1.3
- Erhaltung von Untertiteln
- 7.1.4
- Untertitel-Anpassungen
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe von Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchrone Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung von Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
9.1.1 Textalternativen
- 9.1.1.1a
- Alternativtexte für Bedienelemente
- 9.1.1.1b
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- 9.1.1.1c
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
- 9.1.1.1d
- Alternativen für CAPTCHAs
-
9.1.2 Zeitbasierte Medien
-
9.1.3 Anpassbar
- 9.1.3.1a
- HTML-Strukturelemente für Überschriften
- 9.1.3.1b
- HTML-Strukturelemente für Listen
- 9.1.3.1c
- HTML-Strukturelemente für Zitate
- 9.1.3.1d
- Inhalt gegliedert
- 9.1.3.1e
- Datentabellen richtig aufgebaut
- 9.1.3.1f
- Zuordnung von Tabellenzellen
- 9.1.3.1g
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
- 9.1.3.1h
- Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- 9.1.3.2
- Sinnvolle Reihenfolge
- 9.1.3.3
- Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
- 9.1.3.4
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
- 9.1.3.5
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
-
9.1.4 Unterscheidbar
- 9.1.4.1
- Ohne Farben nutzbar
- 9.1.4.2
- Ton abschaltbar
- 9.1.4.3
- Kontraste von Texten ausreichend
- 9.1.4.4
- Text auf 200% vergrößerbar
- 9.1.4.5
- Schriftgrafiken
- 9.1.4.10
- Inhalte brechen um
- 9.1.4.11
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
- 9.1.4.12
- Textabstände anpassbar
- 9.1.4.13
- Eingeblendete Inhalte bedienbar
-
9.2.1 Tastaturbedienbar
- 9.2.1.1
- Ohne Maus nutzbar
- 9.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 9.2.1.4
- Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar
-
9.2.2 Ausreichend Zeit
- 9.2.2.1
- Zeitbegrenzungen anpassbar
- 9.2.2.2
- Bewegte Inhalte abschaltbar
-
9.2.3 Anfälle
- 9.2.3.1
- Verzicht auf Flackern
-
9.2.4 Navigierbar
- 9.2.4.1
- Bereiche überspringbar
- 9.2.4.2
- Sinnvolle Dokumenttitel
- 9.2.4.3
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- 9.2.4.4
- Aussagekräftige Linktexte
- 9.2.4.5
- Alternative Zugangswege
- 9.2.4.6
- Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
- 9.2.4.7
- Aktuelle Position des Fokus deutlich
-
9.2.5 Eingabemodalitäten
-
9.3.1 Lesbar
-
9.3.2 Vorhersehbar
- 9.3.2.1
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
- 9.3.2.2
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
- 9.3.2.3
- Konsistente Navigation
- 9.3.2.4
- Konsistente Bezeichnung
-
9.3.3 Eingabeunterstützung
- 9.3.3.1
- Fehlererkennung
- 9.3.3.2
- Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
- 9.3.3.3
- Hilfe bei Fehlern
- 9.3.3.4
- Fehlervermeidung wird unterstützt
-
9.4.1 Kompatibel
- 9.4.1.1
- Korrekte Syntax
- 9.4.1.2
- Name, Rolle, Wert verfügbar
- 9.4.1.3
- Statusmeldungen programmatisch verfügbar
-
11.7 Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
-
12 Dokumentation und Support
Prüfschritt 5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen
Was wird geprüft?
Wenn die Webseite dokumentierte Funktionen für die Barrierefreiheit bereithält, die spezielle Bedürfnisse von Nutzenden erfüllen, soll die Aktivierung dieser Funktionen für diese Nutzendengruppe barrierefrei möglich sein. Das bedeutet, dass die Barrierefreiheitsfunktion für die Nutzendengruppe, die sie unterstützen soll, selbstständig aktivierbar sein soll. In der Regel ist dies der Fall, wenn die Funktion - etwa ein Kontrastumschalter oder eine Icon-basierter Link zu einer Version in leichter Sprache - alle übrigen Anforderungen der EN 301 549 erfüllt.
Die Anforderung 5.2 beschränkt die Prüfung auf Funktionen, die dokumentiert sind, also etwa auf Hilfeseiten oder in der Erklärung zur Barrierefreiheit benannt bzw. erläutert sind.
Beispiele für Barrierefreiheitsfunktionen:
Vorlesefunktion
Kontrasterhöhung, abweichende Farbschemata
Anpassung der Schriftgröße, Schriftformatierungen (z. B. Zeilenabstand, Schriftart usw.)
Versionen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache
Einstellungen zum Deaktivieren automatischen Abspielens von Animationen, Videos oder Audio-Dateien
Warum wird das geprüft?
Barrierefreiheitsfunktionen, die von der zu testenden Webseite (also nicht vom Betriebssystem oder dem Browser) bereitgestellt werden, sollen von Nutzenden, die diese brauchen, selbstständig aktivierbar sein.
Wenn die Webseite beispielsweise eine Funktion zur Verfügung stellt, mit der die Kontrastverhältnisse verbessert werden, müssen sämtliche Bedienelemente, die zur Aktivierung der Funktion bedient werden müssen, auch in der Standardansicht ein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen. Damit wird sichergestellt, dass auch Nutzende, die mit kontrastarmen Inhalten und Bedienelementen Schwierigkeiten haben (also zur Zielgruppe der Barrierefreiheitsfunktion gehören), die Funktion zur Kontrasterhöhung selbstständig aktivieren können.
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die zu prüfende Webseite spezielle Barrierefreiheits-Funktionen bereithält, die im Angebot selbst, etwa in den Einstellungen, oder in einer zur Verfügung gestellen technischen Dokumentation dokumentiert sind. Nicht berücksichtigt werden systemseitige Bedienungshilfen (z. B. vom Browser oder Betriebssystem).
2. Prüfung
Webseite aufrufen.
Falls dokumentierte Barrierefreiheitsfunktionen angeboten werden:
Ist die Barrierefreiheits-Funktion für die Zielgruppe identifizierbar?
Ist die Barrierefreiheits-Funktion für die Zielgruppe selbstständig aktivierbar?
3. Hinweise
3.1 Hinweis zur Bestimmung der Zielgruppe der Barrierefreiheits-Funktion
Viele Menschen mit Behinderung nutzen verschieden Eingabemöglichkeiten, z.B. fallweise die Maus oder die Tastatur. Menschen mit kognitiven Einschränkungen haben zum Teil auch andere Einschränkungen. Bei der Bestimmung der Zielgruppe ist es deshalb wichtig, auch Anforderungen zu berücksichtigen, die nicht direkt mit der Einschränkung zu tun haben, für die die Barrierefreiheits-Funktion gedacht ist.
3.2 Hinweis zur Identifizierbarkeit und Aktivierbarkeit
Bedienelemente für Barrierefreiheits-Funktionen sollen grundsätzlich alle Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllen. Zwei Beispiele:
Ein Schalter zum Laden einer Version in Leichter Sprache sollte leicht verständlich, kontrastreich und zugänglich beschriftet sein, denn es gibt Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die außerdem sehbehindert oder blind sind.
Ein visueller Kontrastmodus-Schalter für Menschen mit Sehbehinderung braucht auch eine zugängliche Beschriftung, denn manche sehbehinderten Menschen nutzen zusätzlich auch eine Sprachausgabe.
3.3 Hinweis auf andere anwendbare Anforderungen
Bei nicht dokumentierten Barrierefreiheitsfunktionen, für die dieser Prüfschritt erfüllt ist, kann es zu negativen Bewertungen in anderen Prüfschritten kommen.
4. Bewertung
Erfüllt
Die Barrierefreiheits-Funktion ist barrierefrei identifizierbar und aktivierbar.
Nicht voll erfüllt
Bedienelemente der Barrierefreiheitsfunktion oder die Funktion selbst verstoßen gegen andere Anforderungen der EN.
Quellen
Zurzeit keine Quellen.
Einordnung des Prüfschritts
Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1
5.2 Activation of accessibility features
Where ICT has documented accessibility features, it shall be possible to activate those documented accessibility features that are required to meet a specific need without relying on a method that does not support that need.