-
5 Allgemeine Anforderungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- Textkommunikation in Echtzeit
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.2
- Programmatisch unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Echtzeitindikation von Sprachkommunikation
- 6.2.3
- Interoperabilität von Echtzeit-Textkommunikation
- 6.2.4
- Reaktionsgeschwindigkeit der Echtzeit-Textkommunikation
- 6.3
- Anrufer-Identifizierung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung bei Videotelefonie
- 6.5.3
- Bildwiederholfrequenz bei Videotelefonie
- 6.5.4
- Synchronität bei Videotelefonie
- 6.5.5
- Visuelle Anzeige von Audio-Aktivität
- 6.5.6
- Sprecher-Anzeige für Gebärdensprachen-Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe von Untertiteln
- 7.1.2
- Synchrone Untertitel
- 7.1.3
- Erhaltung von Untertiteln
- 7.1.4
- Untertitel-Anpassungen
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe von Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchrone Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung von Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
9.1.1 Textalternativen
- 9.1.1.1a
- Alternativtexte für Bedienelemente
- 9.1.1.1b
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- 9.1.1.1c
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
- 9.1.1.1d
- Alternativen für CAPTCHAs
-
9.1.2 Zeitbasierte Medien
-
9.1.3 Anpassbar
- 9.1.3.1a
- HTML-Strukturelemente für Überschriften
- 9.1.3.1b
- HTML-Strukturelemente für Listen
- 9.1.3.1c
- HTML-Strukturelemente für Zitate
- 9.1.3.1d
- Inhalt gegliedert
- 9.1.3.1e
- Datentabellen richtig aufgebaut
- 9.1.3.1f
- Zuordnung von Tabellenzellen
- 9.1.3.1g
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
- 9.1.3.1h
- Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- 9.1.3.2
- Sinnvolle Reihenfolge
- 9.1.3.3
- Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
- 9.1.3.4
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
- 9.1.3.5
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
-
9.1.4 Unterscheidbar
- 9.1.4.1
- Ohne Farben nutzbar
- 9.1.4.2
- Ton abschaltbar
- 9.1.4.3
- Kontraste von Texten ausreichend
- 9.1.4.4
- Text auf 200% vergrößerbar
- 9.1.4.5
- Schriftgrafiken
- 9.1.4.10
- Inhalte brechen um
- 9.1.4.11
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
- 9.1.4.12
- Textabstände anpassbar
- 9.1.4.13
- Eingeblendete Inhalte bedienbar
-
9.2.1 Tastaturbedienbar
- 9.2.1.1
- Ohne Maus nutzbar
- 9.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 9.2.1.4
- Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar
-
9.2.2 Ausreichend Zeit
- 9.2.2.1
- Zeitbegrenzungen anpassbar
- 9.2.2.2
- Bewegte Inhalte abschaltbar
-
9.2.3 Anfälle
- 9.2.3.1
- Verzicht auf Flackern
-
9.2.4 Navigierbar
- 9.2.4.1
- Bereiche überspringbar
- 9.2.4.2
- Sinnvolle Dokumenttitel
- 9.2.4.3
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- 9.2.4.4
- Aussagekräftige Linktexte
- 9.2.4.5
- Alternative Zugangswege
- 9.2.4.6
- Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
- 9.2.4.7
- Aktuelle Position des Fokus deutlich
-
9.2.5 Eingabemodalitäten
-
9.3.1 Lesbar
-
9.3.2 Vorhersehbar
- 9.3.2.1
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
- 9.3.2.2
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
- 9.3.2.3
- Konsistente Navigation
- 9.3.2.4
- Konsistente Bezeichnung
-
9.3.3 Eingabeunterstützung
- 9.3.3.1
- Fehlererkennung
- 9.3.3.2
- Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
- 9.3.3.3
- Hilfe bei Fehlern
- 9.3.3.4
- Fehlervermeidung wird unterstützt
-
9.4.1 Kompatibel
- 9.4.1.1
- Korrekte Syntax
- 9.4.1.2
- Name, Rolle, Wert verfügbar
- 9.4.1.3
- Statusmeldungen programmatisch verfügbar
-
11.7 Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
-
12 Dokumentation und Support
Prüfschritt 9.1.3.1c HTML-Strukturelemente für Zitate
Was wird geprüft?
Zur Auszeichnung von Zitaten, die als eigenständige Textabschnitte gefasst sind, soll das dafür vorgesehene HTML-Strukturelement blockquote
genutzt werden.
Warum wird das geprüft?
Die Verwendung der HTML-Strukturelemente stellt sicher, dass der Aufbau einer Seite unabhängig von der Präsentation auf einer abstrakten Ebene festgelegt und zugänglich ist.
Benutzer, die mit der vorgegebenen visuellen Präsentation der Elemente auf der Seite nichts anfangen können, finden sich dann trotzdem zurecht oder sie können eine eigene, besser passende Präsentation anwenden.
Mögliche Anwendungen des Strukturelements blockquote
:
Das Zitat überspringen, im folgenden Text weiterlesen (Tastaturbenutzer)
Zitate anders hervorheben, wenn die vom Anbieter vorgesehene Hervorhebung nicht geeignet ist (zum Beispiel andere Farbe oder Stimme)
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite eigenständige Abschnitte enthält, die als Zitate verstanden werden können oder wenn die Seite Elemente enthält, die als Zitate ausgezeichnet worden sind.
2. Prüfung
Die Seite im Firefox aufrufen.
Prüfen, ob Zitate, die als eigenständige Abschnitte gefasst sind, mit dem dafür vorgesehenen HTML-Strukturelement blockquote
ausgezeichnet sind. Im Firefox in über F12 die Web Developer Tools öffnen und im Bereich Inspector im Suchfeld nach blockquote
suchen. Falls die Auszeichnung vorkommt, überprüfen, ob sie tatsächlich für Zitate und nicht nur für die Formatierung / Einrückung anderer Inhalte eingesetzt wird.
3. Hinweise
Nicht geprüft werden soll, ob Inline-Zitate (also Zitate, die nicht als eigenständige Abschnitte gefasst sind) mit dem vorgesehenen HTML-Strukturelement q
ausgezeichnet sind. In Bezug auf die Zugänglichkeit ist der Nutzen der Kennzeichnung mit q
im Vergleich zur Kennzeichnung mit normalen Anführungszeichen gering. Zudem ist die Unterstützung von q
in verschiedenen Browsern nicht einheitlich.
4. Bewertung
Erfüllt
Als eigenständige Abschnitte gefasste Zitate sind durchgängig mit
blockquote
ausgezeichnet.
Nicht voll erfüllt
Auf der Seite sind als eigenständige Abschnitte gefasste Zitate vorhanden, es ist jedoch keines mit
blockquote
ausgezeichnet.blockquote
wird lediglich zu Formatierungszwecken eingesetzt (etwa Einrückung).
Einordnung des Prüfschritts
Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1
Guidelines
Success criterion
1.3.1 Info and Relationships (Level A)