-
5 Allgemeine Anforderungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- Textkommunikation in Echtzeit
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.2
- Programmatisch unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Echtzeitindikation von Sprachkommunikation
- 6.2.3
- Interoperabilität von Echtzeit-Textkommunikation
- 6.2.4
- Reaktionsgeschwindigkeit der Echtzeit-Textkommunikation
- 6.3
- Anrufer-Identifizierung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung bei Videotelefonie
- 6.5.3
- Bildwiederholfrequenz bei Videotelefonie
- 6.5.4
- Synchronität bei Videotelefonie
- 6.5.5
- Visuelle Anzeige von Audio-Aktivität
- 6.5.6
- Sprecher-Anzeige für Gebärdensprachen-Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe von Untertiteln
- 7.1.2
- Synchrone Untertitel
- 7.1.3
- Erhaltung von Untertiteln
- 7.1.4
- Untertitel-Anpassungen
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe von Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchrone Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung von Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
9.1.1 Textalternativen
- 9.1.1.1a
- Alternativtexte für Bedienelemente
- 9.1.1.1b
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- 9.1.1.1c
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
- 9.1.1.1d
- Alternativen für CAPTCHAs
-
9.1.2 Zeitbasierte Medien
-
9.1.3 Anpassbar
- 9.1.3.1a
- HTML-Strukturelemente für Überschriften
- 9.1.3.1b
- HTML-Strukturelemente für Listen
- 9.1.3.1c
- HTML-Strukturelemente für Zitate
- 9.1.3.1d
- Inhalt gegliedert
- 9.1.3.1e
- Datentabellen richtig aufgebaut
- 9.1.3.1f
- Zuordnung von Tabellenzellen
- 9.1.3.1g
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
- 9.1.3.1h
- Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- 9.1.3.2
- Sinnvolle Reihenfolge
- 9.1.3.3
- Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
- 9.1.3.4
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
- 9.1.3.5
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
-
9.1.4 Unterscheidbar
- 9.1.4.1
- Ohne Farben nutzbar
- 9.1.4.2
- Ton abschaltbar
- 9.1.4.3
- Kontraste von Texten ausreichend
- 9.1.4.4
- Text auf 200% vergrößerbar
- 9.1.4.5
- Schriftgrafiken
- 9.1.4.10
- Inhalte brechen um
- 9.1.4.11
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
- 9.1.4.12
- Textabstände anpassbar
- 9.1.4.13
- Eingeblendete Inhalte bedienbar
-
9.2.1 Tastaturbedienbar
- 9.2.1.1
- Ohne Maus nutzbar
- 9.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 9.2.1.4
- Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar
-
9.2.2 Ausreichend Zeit
- 9.2.2.1
- Zeitbegrenzungen anpassbar
- 9.2.2.2
- Bewegte Inhalte abschaltbar
-
9.2.3 Anfälle
- 9.2.3.1
- Verzicht auf Flackern
-
9.2.4 Navigierbar
- 9.2.4.1
- Bereiche überspringbar
- 9.2.4.2
- Sinnvolle Dokumenttitel
- 9.2.4.3
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- 9.2.4.4
- Aussagekräftige Linktexte
- 9.2.4.5
- Alternative Zugangswege
- 9.2.4.6
- Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
- 9.2.4.7
- Aktuelle Position des Fokus deutlich
-
9.2.5 Eingabemodalitäten
-
9.3.1 Lesbar
-
9.3.2 Vorhersehbar
- 9.3.2.1
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
- 9.3.2.2
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
- 9.3.2.3
- Konsistente Navigation
- 9.3.2.4
- Konsistente Bezeichnung
-
9.3.3 Eingabeunterstützung
- 9.3.3.1
- Fehlererkennung
- 9.3.3.2
- Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
- 9.3.3.3
- Hilfe bei Fehlern
- 9.3.3.4
- Fehlervermeidung wird unterstützt
-
9.4.1 Kompatibel
- 9.4.1.1
- Korrekte Syntax
- 9.4.1.2
- Name, Rolle, Wert verfügbar
- 9.4.1.3
- Statusmeldungen programmatisch verfügbar
-
11.7 Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
-
12 Dokumentation und Support
Prüfschritt 9.1.2.4 Videos (live) mit Untertiteln
Was wird geprüft?
Wenn die Tonspur einer Live-Übertragung Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden.
Warum wird das geprüft?
Filme sind in der Regel ohne den Ton nicht zu verstehen. Dies gilt auch für Live-Übertragungen. Daher muss für Menschen mit Hörbehinderung der Inhalt der Tonspur durch Untertitel bereitgestellt werden. Untertitel können auch für andere Nutzende hilfreich sein, zum Beispiel für Personen, die mit der Sprache des Films nicht vertraut sind.
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Live-Übertragungen mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind.
Live-Videos ohne Tonspur brauchen keine Untertitel, der Prüfschritt ist für sie nicht anwendbar. Alternativen für Videos ohne Tonspur werden in Prüfschritt 9.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.
2. Prüfung auf Untertitel
Das Video im auf der Website eingebundenen Player abspielen.
Prüfen, ob parallel zum Video Untertitel automatisch angezeigt werden oder zugeschaltet werden können.
Wenn Untertitel vorhanden sind, eine kurze Sequenz des Videos mit Untertiteln ansehen, um stichprobenartig festzustellen, ob die Untertitel dem hörbaren Inhalt entsprechen. Dies betrifft auch akustische Ereignisse, die für das Verständnis des Inhalts wichtig sind.
3. Bewertung
Erfüllt
Live-Übertragungen mit synchroner Bild- und Tonspur haben erweiterte Untertitel, die alle Informationen der Tonspur enthalten. Dazu gehört gegebenenfalls die Anzeige, wer spricht, und bedeutungstragende Tonereignisse (etwa informationstragende Geräusche, Lachen, oder Applaus).
Nicht erfüllt
Live-Übertragungen haben keine Untertitel.
Einordnung des Prüfschritts
Abgrenzung zu anderen Prüfschritten
Aufgezeichnete Videos
Die Untertitelung von aufgezeichneten Videos wird in Prüfschritt 9.1.2.2 "Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln" geprüft.
Stumme Videodateien
Bei diesem Prüfschritt geht es um die synchrone Vermittlung von visuellen und akustischen Informationen. Der Prüfschritt ist relevant, wenn für das Verständnis eines Elements die parallele Wahrnehmung von Bild und Ton erforderlich ist. Ein einfacher Alternativtext oder eine zusammenfassende Beschreibung ist dann nicht (mehr) ausreichend. Stumme Video-Dateien werden im Prüfschritt 9.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.
Alternativtexte für Objekte
Alternativtexte für Multimedia-Objekte, etwa Video- oder Audio-Dateien oder Applets, werden in Prüfschritt 9.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte" geprüft.
Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1
Guideline
Success criterion
1.2.4 Captions (Live) (Level AA)