-
5 Allgemeine Anforderungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- Textkommunikation in Echtzeit
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.2
- Programmatisch unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Echtzeitindikation von Sprachkommunikation
- 6.2.3
- Interoperabilität von Echtzeit-Textkommunikation
- 6.2.4
- Reaktionsgeschwindigkeit der Echtzeit-Textkommunikation
- 6.3
- Anrufer-Identifizierung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung bei Videotelefonie
- 6.5.3
- Bildwiederholfrequenz bei Videotelefonie
- 6.5.4
- Synchronität bei Videotelefonie
- 6.5.5
- Visuelle Anzeige von Audio-Aktivität
- 6.5.6
- Sprecher-Anzeige für Gebärdensprachen-Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe von Untertiteln
- 7.1.2
- Synchrone Untertitel
- 7.1.3
- Erhaltung von Untertiteln
- 7.1.4
- Untertitel-Anpassungen
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe von Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchrone Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung von Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
9.1.1 Textalternativen
- 9.1.1.1a
- Alternativtexte für Bedienelemente
- 9.1.1.1b
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- 9.1.1.1c
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
- 9.1.1.1d
- Alternativen für CAPTCHAs
-
9.1.2 Zeitbasierte Medien
-
9.1.3 Anpassbar
- 9.1.3.1a
- HTML-Strukturelemente für Überschriften
- 9.1.3.1b
- HTML-Strukturelemente für Listen
- 9.1.3.1c
- HTML-Strukturelemente für Zitate
- 9.1.3.1d
- Inhalt gegliedert
- 9.1.3.1e
- Datentabellen richtig aufgebaut
- 9.1.3.1f
- Zuordnung von Tabellenzellen
- 9.1.3.1g
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
- 9.1.3.1h
- Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- 9.1.3.2
- Sinnvolle Reihenfolge
- 9.1.3.3
- Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
- 9.1.3.4
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
- 9.1.3.5
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
-
9.1.4 Unterscheidbar
- 9.1.4.1
- Ohne Farben nutzbar
- 9.1.4.2
- Ton abschaltbar
- 9.1.4.3
- Kontraste von Texten ausreichend
- 9.1.4.4
- Text auf 200% vergrößerbar
- 9.1.4.5
- Schriftgrafiken
- 9.1.4.10
- Inhalte brechen um
- 9.1.4.11
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
- 9.1.4.12
- Textabstände anpassbar
- 9.1.4.13
- Eingeblendete Inhalte bedienbar
-
9.2.1 Tastaturbedienbar
- 9.2.1.1
- Ohne Maus nutzbar
- 9.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 9.2.1.4
- Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar
-
9.2.2 Ausreichend Zeit
- 9.2.2.1
- Zeitbegrenzungen anpassbar
- 9.2.2.2
- Bewegte Inhalte abschaltbar
-
9.2.3 Anfälle
- 9.2.3.1
- Verzicht auf Flackern
-
9.2.4 Navigierbar
- 9.2.4.1
- Bereiche überspringbar
- 9.2.4.2
- Sinnvolle Dokumenttitel
- 9.2.4.3
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- 9.2.4.4
- Aussagekräftige Linktexte
- 9.2.4.5
- Alternative Zugangswege
- 9.2.4.6
- Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
- 9.2.4.7
- Aktuelle Position des Fokus deutlich
-
9.2.5 Eingabemodalitäten
-
9.3.1 Lesbar
-
9.3.2 Vorhersehbar
- 9.3.2.1
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
- 9.3.2.2
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
- 9.3.2.3
- Konsistente Navigation
- 9.3.2.4
- Konsistente Bezeichnung
-
9.3.3 Eingabeunterstützung
- 9.3.3.1
- Fehlererkennung
- 9.3.3.2
- Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
- 9.3.3.3
- Hilfe bei Fehlern
- 9.3.3.4
- Fehlervermeidung wird unterstützt
-
9.4.1 Kompatibel
- 9.4.1.1
- Korrekte Syntax
- 9.4.1.2
- Name, Rolle, Wert verfügbar
- 9.4.1.3
- Statusmeldungen programmatisch verfügbar
-
11.7 Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
-
12 Dokumentation und Support
Prüfschritt 9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar
Was wird geprüft?
Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Zeiger- oder Tastaturfokus erhalten, z. B. benutzerdefinierte Tooltips oder Ausklapp-Menüs, sollten drei Anforderungen erfüllen:
Wenn zusätzliche Inhalte durch Darüberfahren mit dem Zeiger erscheinen, können Benutzer den Zeiger über diesen Inhalt bewegen, ohne dass er verschwindet.
Es gibt die Möglichkeit, einen eingeblendeten Inhalt zu schließen, ohne den Fokus zu verschieben (z. B. durch Drücken der Escape-Taste oder durch Aktivieren des Elements, dessen Fokussierung den Inhalt einblendet).
Der Inhalt schließt nicht selbsttätig nach einer gewissen Zeitspanne.
Hinweis: Die Anforderung gilt nicht für eingeblendete Inhalte, deren Verhalten
durch den Nutzer-Agenten bestimmt wird (etwa native title
-Attribute).
Warum wird das geprüft?
Für sehbehinderte Nutzer, die mit starker Zoomvergrößerung arbeiten, sind zusätzliche Inhalte, die bei Zeiger- oder Tastatur-Fokussierung eingeblendet werden, aus mehreren Gründen problematisch:
Inhalte sind wegen des starken Zoomfaktors oft nur teilweise sichtbar. Nutzer müssen in der Lage sein, den Zeiger von dem auslösenden Element über den eingeblendeten Inhalt zu bewegen (was meist den sichtbaren Ausschnitt verschiebt), ohne dass der eingeblendete Inhalt schließt.
Eingeblendete Inhalte verdecken häufig andere Inhalte. Nutzer müssen in der Lage sein, den eingeblendeten Inhalt wieder zu schließen, ohne den Fokus zu bewegen (was passieren würde, wenn etwa nach einem Schließen-Element gesucht werden müsste). Die Escape-Taste oder ein Aktivieren des auslösenden Elements, das zur Zeit den Fokus hat, sollte den eingeblendeten Inhalt schließen.
Sehbehinderte Nutzer brauchen ggf. mehr Zeit, Inhalte zu lesen. Eingeblendete Inhalte sollten deshalb solange zur Verfügung stehen, bis sie vom Nutzer geschlossen werden (etwa über Weiter-Tabben, Wegbewegen des Zeigers von auslösenden Element und eingeblendetem Inhalt, oder explizites Schließen über die Tastatur).
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite zusätzliche Inhalte enthält, die bei Fokussierung mittels Tastatur oder Zeiger eingeblendet werden, etwa Custom-Tooltips oder Ausklapp-Menüs, die bereits bei Fokussierung ausklappen.
2. Prüfung
2.1 Zeiger-Hover-Prüfung
Wenn sich zusätzliche Inhalte sich durch Hinüberbewegen des Zeigers (z. B. Maus-Hover) über ein Element einblenden lassen:
Inhalt durch Hover über dem Element einblenden Abwarten, ob der eingeblendete Inhalt sichtbar bleibt, also nicht nach kurzer Zeit selbsttätig schließt. Ausgenommen sind Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt nicht länger gültig ist.
Prüfen, ob sich der eingeblendete Inhalt durch die Escape-Taste oder ein Aktivieren des Einblendung auslösenden Elements (Klicken, Tippen) schließen lässt. Ausgenommen sind hier Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt eine Fehlermeldung ist oder keine anderen Inhalte verdeckt oder ersetzt.
Inhalt erneut über Hover einblenden und den Zeiger über den neu eingeblendeten Inhalt bewegen. Der Inhalt sollte weiter sichtbar sein.
2.2 Tastaturfokus-Prüfung
Wenn sich zusätzliche Inhalte durch die Tastaturfokussierung von Elementen einblenden lassen:
Inhalt durch Tastaturfokussierung des Elements einblenden.
Prüfen, ob der eingeblendete Inhalt sichtbar bleibt, also nicht nach kurzer Zeit selbsttätig schließt. Ausgenommen sind Fällebei denen der eingeblendete Inhalt nicht länger gültig ist.
Prüfen, ob sich der eingeblendete Inhalt über die Escape-Taste oder ein Aktivieren des Einblendung auslösenden Elements (Enter) schließen lässt. Ausgenommen sind hier Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt eine Fehlermeldung ist oder keine anderen Inhalte verdeckt oder ersetzt.
3. Hinweise
Bei Inhalten, die durch Tastaturfokussierung von Elementen eingeblendet werden, wird nicht verlangt, dass hier Mauszeiger über die eingeblendeten Inhalte bewegt werden kann, ohne dass diese sich schließen.
Wenn Aktivierung des Elements, dass den Inhalt einblendet, zum Schließen des eingeblendeten Inhalts benutzt wird, soll der Nutzer-Kontext bestehen bleiben (also nicht eine weitere Aktion, die den Kontext ändert, ausgelöst werden, etwa das Aktivieren eines Links).
Wenn Inhalte durch Hover eingeblendet werden, sollten sie in der Regel auch bei Tastaturfokus eingeblendet werden, falls sie nicht alternativ zur Verfügung gestellt werden. Dies wird in Prüfschritt 9.2.1.1 "Ohne Maus nutzbar" geprüft.
Einordnung des Prüfschritts
Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1
Guideline
Success criterion
1.4.13 Content on Hover or Focus (Level AA)
Sufficient Techniques
Failures
Quellen
Understanding Success Criterion 1.4.13: Content on Hover or Focus (zur Zeit nur auf Englisch verfügbar)