-
5 Allgemeine Anforderungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- Textkommunikation in Echtzeit
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.2
- Programmatisch unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Echtzeitindikation von Sprachkommunikation
- 6.2.3
- Interoperabilität von Echtzeit-Textkommunikation
- 6.2.4
- Reaktionsgeschwindigkeit der Echtzeit-Textkommunikation
- 6.3
- Anrufer-Identifizierung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung bei Videotelefonie
- 6.5.3
- Bildwiederholfrequenz bei Videotelefonie
- 6.5.4
- Synchronität bei Videotelefonie
- 6.5.5
- Visuelle Anzeige von Audio-Aktivität
- 6.5.6
- Sprecher-Anzeige für Gebärdensprachen-Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe von Untertiteln
- 7.1.2
- Synchrone Untertitel
- 7.1.3
- Erhaltung von Untertiteln
- 7.1.4
- Untertitel-Anpassungen
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe von Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchrone Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung von Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
9.1.1 Textalternativen
- 9.1.1.1a
- Alternativtexte für Bedienelemente
- 9.1.1.1b
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- 9.1.1.1c
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
- 9.1.1.1d
- Alternativen für CAPTCHAs
-
9.1.2 Zeitbasierte Medien
-
9.1.3 Anpassbar
- 9.1.3.1a
- HTML-Strukturelemente für Überschriften
- 9.1.3.1b
- HTML-Strukturelemente für Listen
- 9.1.3.1c
- HTML-Strukturelemente für Zitate
- 9.1.3.1d
- Inhalt gegliedert
- 9.1.3.1e
- Datentabellen richtig aufgebaut
- 9.1.3.1f
- Zuordnung von Tabellenzellen
- 9.1.3.1g
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
- 9.1.3.1h
- Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- 9.1.3.2
- Sinnvolle Reihenfolge
- 9.1.3.3
- Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
- 9.1.3.4
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
- 9.1.3.5
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
-
9.1.4 Unterscheidbar
- 9.1.4.1
- Ohne Farben nutzbar
- 9.1.4.2
- Ton abschaltbar
- 9.1.4.3
- Kontraste von Texten ausreichend
- 9.1.4.4
- Text auf 200% vergrößerbar
- 9.1.4.5
- Schriftgrafiken
- 9.1.4.10
- Inhalte brechen um
- 9.1.4.11
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
- 9.1.4.12
- Textabstände anpassbar
- 9.1.4.13
- Eingeblendete Inhalte bedienbar
-
9.2.1 Tastaturbedienbar
- 9.2.1.1
- Ohne Maus nutzbar
- 9.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 9.2.1.4
- Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar
-
9.2.2 Ausreichend Zeit
- 9.2.2.1
- Zeitbegrenzungen anpassbar
- 9.2.2.2
- Bewegte Inhalte abschaltbar
-
9.2.3 Anfälle
- 9.2.3.1
- Verzicht auf Flackern
-
9.2.4 Navigierbar
- 9.2.4.1
- Bereiche überspringbar
- 9.2.4.2
- Sinnvolle Dokumenttitel
- 9.2.4.3
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- 9.2.4.4
- Aussagekräftige Linktexte
- 9.2.4.5
- Alternative Zugangswege
- 9.2.4.6
- Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
- 9.2.4.7
- Aktuelle Position des Fokus deutlich
-
9.2.5 Eingabemodalitäten
-
9.3.1 Lesbar
-
9.3.2 Vorhersehbar
- 9.3.2.1
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
- 9.3.2.2
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
- 9.3.2.3
- Konsistente Navigation
- 9.3.2.4
- Konsistente Bezeichnung
-
9.3.3 Eingabeunterstützung
- 9.3.3.1
- Fehlererkennung
- 9.3.3.2
- Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
- 9.3.3.3
- Hilfe bei Fehlern
- 9.3.3.4
- Fehlervermeidung wird unterstützt
-
9.4.1 Kompatibel
- 9.4.1.1
- Korrekte Syntax
- 9.4.1.2
- Name, Rolle, Wert verfügbar
- 9.4.1.3
- Statusmeldungen programmatisch verfügbar
-
11.7 Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
-
12 Dokumentation und Support
Prüfschritt 9.1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
Was wird geprüft?
Audiodateien und stumme Videodateien, die Informationen vermitteln, müssen mit gleichwertigen Medienalternativen versehen werden - es sei denn, es handelt sich bei Ihnen bereits um Medienalternativen für Text.
Warum wird das geprüft?
Audiodateien (z. B. Audio-Podcasts) sind für hörbehinderte Nutzende nicht oder nur eingeschränkt zugänglich, deshalb brauchen sie eine Transkription. Stumme Videodateien (etwa eine Film- oder Animationssequenz, die ohne Audio-Kommentar zeigt, wie ein Gerät zusammengesetzt wird) sind für blinde und sehbehinderte Nutzende nicht verfügbar. Sie brauchen deshalb eine vollwertige Medienalternative (Text oder Audiodatei).
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Audiodateien oder stumme Videodateien auf der Seite eingebunden sind.
2. Prüfung
2.1 Transkription für Audiodateien
Im Browser die Audiodatei abspielen.
Prüfen, ob Informationen vermittelt werden (z. B. über eine Kommentarstimme). Dann ist eine Transkription erforderlich.
Prüfen, ob eine Transkription angeboten wird.
Transkription aufrufen und prüfen, ob sie die gleichen Inhalte wie die Audiodatei vermittelt. Bei Audiodateien mit verschiedenen Stimmen gibt es in der Transkription eine Kennzeichnung der sprechenden Person.
2.2 Medienalternative für stumme Film- oder Bildsequenzen
Im Browser die stumme Videodatei abspielen.
Prüfen, ob Informationen vermittelt werden.
Prüfen, ob eine Medienalternative angeboten wird. Dies kann eine Textversion (direkt oder über einen Link), eine alternative Tonspur oder eine zusätzliche Audiodatei sein.
Medienalternative aufrufen und prüfen, ob sie die gleichen Inhalte wie die stumme Film- oder Bildsequenz vermittelt.
2.3 Prüfung der Erreichbarkeit der Transkription bzw. Medienalternative
Prüfen, ob die Medienalternative im unmittelbaren Kontext der Audio- oder Videodatei angeboten wird.
Falls die Medienalternative auf einer anderen Seite steht: gibt es zu ihr einen aussagekräftigen Link im unmittelbaren Kontext der Audio- oder Videodatei?
3. Hinweise
Eine Medienalternative ist nicht nötig, wenn Audio- oder Videodateien selbst als ergänzende Medienalternative angeboten werden (etwa eine schriftliche Montageanleitung, die durch eine Bildsequenz der beschriebenen Schritte ergänzt wird). Der Bezug muss dabei klar sein, etwa durch unmittelbare Nachbarschaft der beiden Medienalternativen oder durch einen aussagekräftigen Link.
Eine genaue Entsprechung der Audio- oder stummen Videodatei und ihrer Medienalternative ist nicht erforderlich, es sollen aber nachvollziehbar dieselben Inhalte wiedergegeben werden. Bei Transkriptionen von mehreren Stimmen (etwa Dialogen) sollen die sprechenden Personen im Text identifiziert sein.
4. Bewertung
Nicht voll erfüllt
Es gibt eine Medienalternative, aber der Bezug zu der entsprechenden Audiodatei oder stummen Videodatei ist nicht deutlich.
Es gibt eine Medienalternative, aber die Inhalte der Audio- oder stummen Videodatei sind darin nicht vollständig wiedergegeben.
Einordnung des Prüfschritts
Abgrenzung zu anderen Prüfschritten
im Fall von zeitbasierten Medien geht es im Prüfschritt 9.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte".