Prüfschritt 6.5.2 Auflösung bei Videotelefonie

Was wird geprüft?

Web-Anwendungen mit Videotelefonie-Funktion sollen mindestens die QVGA-Auflösung für die Videoübertragung unterstützen. Üblicherweise entspricht dies 320x240 Pixel. Bei anderen Seitenverhältnissen müssen entsprechend 76.800 Bildpunkte geboten werden.

Warum wird das geprüft?

Für manche Menschen mit Behinderung ist ein Videobild mit ausreichender Auflösung besonders wichtig - zum Beispiel für gehörlose Menschen, die über das Mundbild von Sprechern die Inhalte verstehen oder durch die zusätzliche Aufnahme von Mundbild, Mimik und Gestik eine simultane Verschriftlichung besser verstehen können.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Web-App Videotelefonie unterstützt.

2. Prüfung

  1. Die technische Dokumentation der Web-App konsultieren. Wird mindestens eine QVGA (320x240 Pixel) angegeben?

  2. Testübertragung: Den visuellen Eindruck prüfen. Ist die Angabe in der App-Dokumentation plausibel?

3. Hinweise

Für Hinweise zu diesem Prüfschritt eröffnen Sie gerne ein Issue auf GitHub.

Quellen

  • Zurzeit keine Quellen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.5.2 Resolution

Where ICT that provides two-way voice communication includes real-time video functionality, the ICT:

  • shall support at least QVGA resolution