-
5 Allgemeine Anforderungen
- 5.2
- Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen
- 5.3
- Biometrie
- 5.4
- Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen während der Umwandlung
- 5.5.1
- Möglichkeiten der Bedienung
- 5.5.2
- Unterscheidbarkeit der bedienbaren Elemente
- 5.6.1
- Taktiler oder auditiver Status
- 5.6.2
- Visueller Status
- 5.7
- Tastenwiederholung
- 5.8
- Annahme eines zweifachen Tastenanschlags
- 5.9
- Gleichzeitige Benutzerhandlungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- RTT Kommunikation
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Verwendung von Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Darstellung
- 6.2.2.2
- Durch Software bestimmbare Sende- und Empfangsrichtung
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Visuelle Anzeige von Audio mittels RTT
- 6.2.3
- Interoperabilität
- 6.2.4
- Reaktionsfähigkeit von RTT
- 6.3
- Anruferkennung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung
- 6.5.3
- Bildfrequenz
- 6.5.4
- Synchronisation zwischen Audio und Video
- 6.5.5
- Visueller Anzeiger von Audio bei Video
- 6.5.6
- Sprecheridentifizierung mittels Video- (Gebärdensprach-)Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe der Untertitelung
- 7.1.2
- Synchronisation der Untertitelung
- 7.1.3
- Erhaltung der Untertitelung
- 7.1.4
- Eigenschaften von Untertiteln
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe der Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchronisation der Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung der Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
11.1.1 Textalternativen
- 11.1.1.1a
- Nicht-Text-Inhalt – Bedienelemente
- 11.1.1.1b
- Nicht-Text-Inhalt – Grafiken und Objekte
- 11.1.1.1c
- Nicht-Text-Inhalt – CAPTCHAs
-
11.1.2 Zeitbasierte Medien
- 11.1.2.1
- Reines Audio und reines Video (aufgezeichnet)
- 11.1.2.2
- Untertitel (aufgezeichnet)
- 11.1.2.3
- Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
- 11.1.2.4
- Untertitel (live)
- 11.1.2.5
- Audiodeskription (aufgezeichnet)
-
11.1.3 Anpassbar
- 11.1.3.1a
- Info und Beziehungen – Überschriften
- 11.1.3.1c
- Info und Beziehungen – Text
- 11.1.3.1b
- Info und Beziehungen – Tabellen
- 11.1.3.1d
- Info und Beziehungen – Formularelemente
- 11.1.3.2
- Bedeutungsvolle Reihenfolge
- 11.1.3.3
- Sensorische Eigenschaften
- 11.1.3.4
- Ausrichtung
- 11.1.3.5
- Eingabezweck bestimmen
-
11.1.4 Unterscheidbar
- 11.1.4.1
- Benutzung von Farbe
- 11.1.4.2
- Audio-Steuerelement
- 11.1.4.3
- Kontrast (Minimum)
- 11.1.4.4
- Textgröße ändern
- 11.1.4.5
- Bilder von Text
- 11.1.4.10
- Automatischer Umbruch (Reflow)
- 11.1.4.11
- Nicht-Text-Kontrast
- 11.1.4.12
- Textabstand
- 11.1.4.13
- Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
-
11.2.1 Tastaturbedienbar
- 11.2.1.1
- Tastatur
- 11.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 11.2.1.4
- Tastaturkürzel
-
11.2.2 Ausreichend Zeit
- 11.2.2.1
- Zeitvorgaben anpassbar
- 11.2.2.2
- Pausieren, stoppen, ausblenden
-
11.2.3 Anfälle
-
11.2.4 Navigierbar
- 11.2.4.3
- Fokus-Reihenfolge
- 11.2.4.4
- Linkzweck (im Kontext)
- 11.2.4.6
- Überschriften und Beschriftungen (Labels)
- 11.2.4.7
- Fokus sichtbar
-
11.2.5 Eingabemodalitäten
- 11.2.5.1
- Zeigergesten
- 11.2.5.2
- Abbruch der Zeigeraktion
- 11.2.5.3
- Beschriftung (Label) im Namen
- 11.2.5.4
- Betätigung durch Bewegung
-
11.3.1 Lesbar
- 11.3.1.1
- Sprache der Software
-
11.3.2 Vorhersehbar
- 11.3.2.1
- Bei Fokus
- 11.3.2.2
- Bei Eingabe
-
11.3.3 Eingabeunterstützung
- 11.3.3.1
- Fehlerkennzeichnung
- 11.3.3.2
- Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
- 11.3.3.3
- Vorschlag bei Fehler
- 11.3.3.4
- Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, Daten)
-
11.4.1 Kompatibel
- 11.4.1.1
- Syntaxanalyse
- 11.4.1.2
- Name, Rolle, Wert
- 11.4.1.3
- Statusmeldungen
-
11.5 Barrierefreiheitsdienste
- 11.5.2.3
- Verwendung von Barrierefreiheitsdiensten
- 11.5.2.5
- Objektinformationen
- 11.5.2.6
- Zeile, Spalte und Kopfzeilen
- 11.5.2.7
- Werte
- 11.5.2.8
- Label-Beziehungen
- 11.5.2.9
- Eltern-Kind-Beziehungen
- 11.5.2.10
- Text
- 11.5.2.11
- Liste der verfügbaren Handlungen
- 11.5.2.12
- Ausführung der verfügbaren Handlungen
- 11.5.2.13
- Nachverfolgung des Fokus und der Auswahlattribute
- 11.5.2.14
- Änderung des Fokus und der Auswahlattribute
- 11.5.2.15
- Änderungsbenachrichtigung
- 11.5.2.16
- Änderungen von Zuständen und Eigenschaften
- 11.5.2.17
- Änderungen von Werten und Text
-
11.6 Barrierefreiheitsfunktionen
-
11.7 Benutzerpräferenzen
- 11.7
- Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
- 11.8.1
- Inhaltstechnologie
- 11.8.2
- Erstellung barrierefreier Inhalte
- 11.8.3
- Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Umwandlungen
- 11.8.4
- Reparaturunterstützung
- 11.8.5
- Vorlagen
-
12 Dokumentation und Support
Was wird geprüft?
Wenn die Tonspur eines aufgezeichneten Videos Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden.
Warum wird das geprüft?
Filme sind in der Regel ohne den Ton nicht zu verstehen. Daher muss für Menschen mit Hörbehinderung der Inhalt der Tonspur durch Untertitel bereitgestellt werden.
Untertitel können auch für andere Nutzende hilfreich sein, zum Beispiel für Personen, die mit der Sprache des Films nicht vertraut sind.
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind.
Aufgezeichnete Videos ohne Tonspur brauchen keine Untertitel, der Prüfschritt ist für sie nicht anwendbar. Alternativen für Videos ohne Tonspur werden in Prüfschritt 11.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.
2. Prüfung
2.1 Prüfung von Untertiteln
App mit zu prüfender Ansicht starten.
Das Video in der App abspielen.
Prüfen, ob parallel zum Video Untertitel automatisch angezeigt werden oder zugeschaltet werden können.
Wenn Untertitel vorhanden sind, eine kurze Sequenz des Videos mit Untertiteln ansehen, um stichprobenartig festzustellen, ob die Untertitel dem hörbaren Inhalt entsprechen. Dies betrifft auch akustische Ereignisse, die für das Verständnis des Inhalts wichtig sind.
2.2 Prüfung von Videos als Medienalternative
Falls keine Untertitel vorhanden sind: Prüfen, ob das Video als ergänzende Medienalternative zu einem Text angeboten wird.
Prüfen, ob die Beschriftung des Videos klar auf eine dazugehörige Textversion verweist und diese entweder in unmittelbarer Nachbarschaft verfügbar ist oder durch einen aussagekräftigen Link erreichbar ist.
Prüfen, ob das Video alle wesentlichen Inhalte des Textes über den Ton transportiert.
Wenn das Video wichtige über den Textinhalt hinausgehende Informationen trägt, ist das Video keine Medienalternative, es braucht Untertitel und muss auch auf Audiodeskription geprüft werden (siehe auch Prüfschritt 11.1.2.5 "Audiodeskription für Videos" ).
3. Bewertung
Erfüllt
Aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur haben erweiterte Untertitel, die alle Informationen der Tonspur enthalten. Dazu gehört gegebenenfalls die Anzeige, wer spricht, und bedeutungstragende Tonereignisse (etwa informationstragende Geräusche, Lachen, oder Applaus).
Teilweise erfüllt
Aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur haben keine Untertitel, es gibt aber im unmittelbaren Kontext des Videos eine vollständige Textalternative (Transkription) oder einen klar bezeichneten Link zu einer vollständigen Textalternative. Wenn das Videobild Inhalte hat, die nicht in der Transkription vorkommen oder nicht adäquat darstellbar sind, kommen die Abstufungen der Bewertung von eher nicht erfüllt bis nicht erfüllt in Betracht.
Bei Medienalternativen fehlt die direkte Nachbarschaft oder der klar bezeichnete Link auf das primäre Medium, dass die Medienalternative ersetzt.
Nicht erfüllt:
Aufgezeichnete Videos sind ohne Untertitel, eine Textalternative ist ebenfalls nicht verhanden.
Quellen
Allgemein
Appt.org: Captions (Prerecorded): Add captions (mehrere Entwicklungsumgebungen)
iOS
Appt.org: Captions on iOS
Android
Appt.org: Captions on Android
Einordnung des Prüfschritts
Abgrenzung zu anderen Prüfschritten
Live-Videos
Die Untertitelung von Live-Videos wird in Prüfschritt 11.1.2.4 "Videos (live) mit Untertiteln" geprüft.
Stumme Videodateien
Bei diesem Prüfschritt geht es um die synchrone Vermittlung von visuellen und akustischen Informationen. Der Prüfschritt ist relevant, wenn für das Verständnis eines Elements die parallele Wahrnehmung von Bild und Ton erforderlich ist. Ein einfacher Alternativtext oder eine zusammenfassende Beschreibung ist dann nicht (mehr) ausreichend. Stumme Video-Dateien werden im Prüfschritt 11.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.
Alternativtexte für Objekte
Alternativtexte für Multimedia-Objekte, etwa Video- oder Audio-Dateien oder Applets, werden in Prüfschritt 11.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte" geprüft.
Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1
Guideline
Success criteria
Techniques
General Techniques
Failures
Fragen zu diesem Prüfschritt
Gebärdensprache
Können an Stelle der Untertitel auch Filme mit gebärdensprachlicher Darstellung eingeblendet werden?
Solche Filme sind hilfreich für Personen, die über Gebärdensprache kommunizieren. Meist sind das Personen, die gehörlos geboren oder schon früh ertaubt sind. Dagegen können Personen, die erst im Alter ertaubt sind, in der Regel nicht über Gebärdensprache kommunizieren. Sie benötigen Untertitel. Gebärdensprachliche Darstellungen sind also kein Ersatz für die Untertitel.