Prüfschritt 6.5.6 Sprecheridentifizierung mittels Video- (Gebärdensprach-)Kommunikation

Was wird geprüft?

Wenn eine App Videotelefonie unterstützt und die Aktivität von Sprechenden angezeigt wird, soll dies auch für Nutzende von Gebärdensprache gewährleistet sein.

Warum wird das geprüft?

Die Anzeige einer Gebärden-Eingabe ermöglicht Nutzenden die Wahrnehmung, dass jemand gerade Eingaben in Gebärdensprache macht und wer dies tut.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn eine App Videotelefonie unterstützt und eine Anzeige der Sprechaktivität von Sprechenden bietet.

2. Prüfung

  1. Die Ansicht der App auf zwei Geräten mit abweichenden Nutzenden-Konten öffnen.

  2. Videotelefonieverbindung zwischen den beiden Instanzen der App herstellen.

  3. Auf dem verbundenen Gerät die Eingabe von Gebärden starten.

  4. Prüfen,

    • ob die App die Möglichkeit bietet, den Start einer Gebärden-Eingabe manuell zu signalisieren ((d.h. die Anzeige des Aktivitätszustandes zu aktivieren) oder

    • die Eingabe von der App automatisch erkannt und in Folge der Aktivitäts-Zustand automatisch gesetzt wird.

  5. Prüfen, ob die Aktivität der Gebärden-Eingabe wahrnehmbar ist.

3. Hinweise

  • Es spielt für die Überprüfung vermutlich keine Rolle, ob die Eingabe von Gebärdensprachen-Kundigen vorgenommen wird oder nur ähnliche Bewegungen gemacht werden, eine Eingabe also nur simuliert wird.

  • Für den Indikator der Aktivität von Gebärdenden gelten weitere Anforderungen, z.B. bezüglich Grafik-Kontrast.

Für Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub ein Issue zu diesem Prüfschritt eröffnen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.5.6 Speaker identification with video (sign language) communication

Where ICT provides speaker identification for voice users, it shall provide a means for speaker identification for real-time signing and sign language users once the start of signing has been indicated.

NOTE 1: The speaker ID can be in the same location as for voice users for multiparty calls.

NOTE 2: This mechanism might be triggered manually by a user, or automatically where this is technically achievable.