-
5 Allgemeine Anforderungen
- 5.2
- Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen
- 5.3
- Biometrie
- 5.4
- Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen während der Umwandlung
- 5.5.1
- Möglichkeiten der Bedienung
- 5.5.2
- Unterscheidbarkeit der bedienbaren Elemente
- 5.6.1
- Taktiler oder auditiver Status
- 5.6.2
- Visueller Status
- 5.7
- Tastenwiederholung
- 5.8
- Annahme eines zweifachen Tastenanschlags
- 5.9
- Gleichzeitige Benutzerhandlungen
-
6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation
- 6.1
- Audiobandbreite für Sprache
- 6.2.1.1
- RTT Kommunikation
- 6.2.1.2
- Gleichzeitige Verwendung von Sprache und Text
- 6.2.2.1
- Visuell unterscheidbare Darstellung
- 6.2.2.2
- Durch Software bestimmbare Sende- und Empfangsrichtung
- 6.2.2.3
- Sprecheridentifizierung
- 6.2.2.4
- Visuelle Anzeige von Audio mittels RTT
- 6.2.3
- Interoperabilität
- 6.2.4
- Reaktionsfähigkeit von RTT
- 6.3
- Anruferkennung
- 6.4
- Alternativen zu sprachbasierten Diensten
- 6.5.2
- Auflösung
- 6.5.3
- Bildfrequenz
- 6.5.4
- Synchronisation zwischen Audio und Video
- 6.5.5
- Visueller Anzeiger von Audio bei Video
- 6.5.6
- Sprecheridentifizierung mittels Video- (Gebärdensprach-)Kommunikation
-
7 Videofähigkeiten
- 7.1.1
- Wiedergabe der Untertitelung
- 7.1.2
- Synchronisation der Untertitelung
- 7.1.3
- Erhaltung der Untertitelung
- 7.1.4
- Eigenschaften von Untertiteln
- 7.1.5
- Gesprochene Untertitel
- 7.2.1
- Wiedergabe der Audiodeskription
- 7.2.2
- Synchronisation der Audiodeskription
- 7.2.3
- Erhaltung der Audiodeskription
- 7.3
- Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
-
11.1.1 Textalternativen
- 11.1.1.1a
- Nicht-Text-Inhalt – Bedienelemente
- 11.1.1.1b
- Nicht-Text-Inhalt – Grafiken und Objekte
- 11.1.1.1c
- Nicht-Text-Inhalt – CAPTCHAs
-
11.1.2 Zeitbasierte Medien
- 11.1.2.1
- Reines Audio und reines Video (aufgezeichnet)
- 11.1.2.2
- Untertitel (aufgezeichnet)
- 11.1.2.3
- Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
- 11.1.2.4
- Untertitel (live)
- 11.1.2.5
- Audiodeskription (aufgezeichnet)
-
11.1.3 Anpassbar
- 11.1.3.1a
- Info und Beziehungen – Überschriften
- 11.1.3.1c
- Info und Beziehungen – Text
- 11.1.3.1b
- Info und Beziehungen – Tabellen
- 11.1.3.1d
- Info und Beziehungen – Formularelemente
- 11.1.3.2
- Bedeutungsvolle Reihenfolge
- 11.1.3.3
- Sensorische Eigenschaften
- 11.1.3.4
- Ausrichtung
- 11.1.3.5
- Eingabezweck bestimmen
-
11.1.4 Unterscheidbar
- 11.1.4.1
- Benutzung von Farbe
- 11.1.4.2
- Audio-Steuerelement
- 11.1.4.3
- Kontrast (Minimum)
- 11.1.4.4
- Textgröße ändern
- 11.1.4.5
- Bilder von Text
- 11.1.4.10
- Automatischer Umbruch (Reflow)
- 11.1.4.11
- Nicht-Text-Kontrast
- 11.1.4.12
- Textabstand
- 11.1.4.13
- Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
-
11.2.1 Tastaturbedienbar
- 11.2.1.1
- Tastatur
- 11.2.1.2
- Keine Tastaturfalle
- 11.2.1.4
- Tastaturkürzel
-
11.2.2 Ausreichend Zeit
- 11.2.2.1
- Zeitvorgaben anpassbar
- 11.2.2.2
- Pausieren, stoppen, ausblenden
-
11.2.3 Anfälle
-
11.2.4 Navigierbar
- 11.2.4.3
- Fokus-Reihenfolge
- 11.2.4.4
- Linkzweck (im Kontext)
- 11.2.4.6
- Überschriften und Beschriftungen (Labels)
- 11.2.4.7
- Fokus sichtbar
-
11.2.5 Eingabemodalitäten
- 11.2.5.1
- Zeigergesten
- 11.2.5.2
- Abbruch der Zeigeraktion
- 11.2.5.3
- Beschriftung (Label) im Namen
- 11.2.5.4
- Betätigung durch Bewegung
-
11.3.1 Lesbar
- 11.3.1.1
- Sprache der Software
-
11.3.2 Vorhersehbar
- 11.3.2.1
- Bei Fokus
- 11.3.2.2
- Bei Eingabe
-
11.3.3 Eingabeunterstützung
- 11.3.3.1
- Fehlerkennzeichnung
- 11.3.3.2
- Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
- 11.3.3.3
- Vorschlag bei Fehler
- 11.3.3.4
- Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, Daten)
-
11.4.1 Kompatibel
- 11.4.1.1
- Syntaxanalyse
- 11.4.1.2
- Name, Rolle, Wert
- 11.4.1.3
- Statusmeldungen
-
11.5 Barrierefreiheitsdienste
- 11.5.2.3
- Verwendung von Barrierefreiheitsdiensten
- 11.5.2.5
- Objektinformationen
- 11.5.2.6
- Zeile, Spalte und Kopfzeilen
- 11.5.2.7
- Werte
- 11.5.2.8
- Label-Beziehungen
- 11.5.2.9
- Eltern-Kind-Beziehungen
- 11.5.2.10
- Text
- 11.5.2.11
- Liste der verfügbaren Handlungen
- 11.5.2.12
- Ausführung der verfügbaren Handlungen
- 11.5.2.13
- Nachverfolgung des Fokus und der Auswahlattribute
- 11.5.2.14
- Änderung des Fokus und der Auswahlattribute
- 11.5.2.15
- Änderungsbenachrichtigung
- 11.5.2.16
- Änderungen von Zuständen und Eigenschaften
- 11.5.2.17
- Änderungen von Werten und Text
-
11.6 Barrierefreiheitsfunktionen
-
11.7 Benutzerpräferenzen
- 11.7
- Benutzerpräferenzen
-
11.8 Autorenwerkzeuge
- 11.8.1
- Inhaltstechnologie
- 11.8.2
- Erstellung barrierefreier Inhalte
- 11.8.3
- Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Umwandlungen
- 11.8.4
- Reparaturunterstützung
- 11.8.5
- Vorlagen
-
12 Dokumentation und Support
Prüfschritt 11.5.2.17 Änderungen von Werten und Text
Was wird geprüft?
Interaktive Elemente, die verschiedene Werte haben können, sollen auch mit eingeschaltetem Screenreader bedienbar sein. Für Standard-Elemente ist dies in der Regel gegeben. Das Augenmerk bei der Prüfung liegt deshalb hauptsächlich auf Custom-Elementen und Custom-Widgets.
Die Prüfung erfolgt im Wesentlichen in der gleichen Weise wie beim Prüfschritt 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert". Hier wird speziell geprüft, ob sich Werte von Bedienelementen und modifizierbarer Text, etwa bei Eingabefeldern, auch bei aktivierten Hilfsmitteln modifizieren lassen.
Beispiele:
der Wert eines Textfelds lässt sich im Bearbeitungsmodus ändern
eine Option einer Ausklappliste lässt sich fokussieren und aktivieren
der Wert eines interaktiven Reglers (z.B zur Einstellung von Lautstärke, Preisspanne, Zeitraum usw.) lässt sich ändern
Warum wird das geprüft?
Hilfsmittel-Nutzenden soll es möglich sein, alle Werte von Bedienelementen zu ändern, die sich ohne die Nutzung von Hilfsmitteln ändern lassen. Selbstgestaltete interaktive Elemente (Custom-Elemente und -Widgets) sollen sich ebenso bedienen lassen wie native Elemente.
Wie wird das geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist immer anwendbar, wenn die App Bedienelemente einsetzt, bei denen sich Werte (z.B. der Wert eines Reglers oder Textinhalte) ändern lassen. Aus Sicht der prüfenden Person ist nicht immer zu erkennen, ob Standardelemente der Entwicklungsumgebungen verwendet werden (die damit quasi von Haus aus zugänglich sind) oder von Entwickler:innen selbst definiert wurden. Eine Sichtprüfung reicht deshalb nicht aus. Bedienelemente müssen mit dem Screenreader fokussiert werden und der Wert muss geändert werden, um festzustellen, ob Zustandsänderungen auch bei aktiviertem Screenreader möglich sind.
2. Prüfung
App mit zu prüfender Ansicht öffnen.
Screenreader starten und Fokus mit Hilfe der Wischgeste auf jedes interaktive Element setzen.
Prüfen, ob sich die Werte von Elementen mit aktiviertem Screenreader ändern lassen: Werte in Schiebereglern lassen sich erhöhen oder verringern, Optionen von Auswahllisten lassen sich ändern.
Dass geänderte Werte nach Eingabe korrekt ausgegeben werden, wird in Prüfschritt 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert" erfasst (für Fokusposition und Textauswahl außerdem in Prüfschritt 11.5.2.13 "Nachverfolgung des Fokus und der Auswahlattribute").
2.1 Bearbeitbarkeit von Text prüfen (Android)
Eingabefeld über Wischgeste fokussieren, auswählen (Doppel-Tippen), etwas Text eingeben
Auswahlmodus aktivieren (Zwei-Finger Doppel-Tippen und Halten)
Text auswählen (Navigationsmodus "Zeichen" oder "Wörter", Auswahl über vertikale Wischgesten oder physische Lautstärketasten am Gerät vornehmen)
Text kopieren (Drei-Finger Doppel-Tippen)
Text ausschneiden (Drei-Finger Doppel-Tippen und Halten)
Text einfügen (Drei-Finger Dreifach-Tippen)
2.2 Bearbeitbarkeit von Text prüfen (iOS)
Eingabefeld über Wischgeste fokussieren, etwas Text eingeben
Rotor auf "Textauswahl" stellen, ggf. durch vertikales Wischen "Zeichenauswahl" wählen
Durch horizontales Wischen etwas Text auswählen
Rotor auf "Bearbeiten" stellen
Text kopieren (über vertikale Wischgeste Option "Kopieren" wählen und mit Doppel-Tippen ausführen)
Text ausschneiden (über vertikale Wischgeste Option "Ausschneiden" wählen und mit Doppel-Tippen ausführen)
Text einfügen (über vertikale Wischgeste Option "Einfügen" wählen und mit Doppel-Tippen ausführen)
3. Hinweise
3.1 Prüfung zugänglicher alternativer Versionen
Wenn ein Bedienelement vorhanden ist, das in der Nutzung ohne Screenreader Wert-Änderungen zulässt, für Screenreader jedoch nicht programmatisch verfügbar ist, ist zu prüfen, ob es im Kontext eine äquivalente zugängliche Möglichkeit für die Änderung des Wertes gibt. Beispiel: Ein Schieberegler ist für Screenreader nicht programmatisch ermittelbar, es gibt darunter jedoch ein zugängliches Bedienelement, über das der Wert eingestellt werden kann. Wenn Elemente programmatisch verfügbar sind, müssen sie auch bedienbar sein, also Änderungen des Werts unterstützen.
3.2 Hinweise zur Teamprüfung
Bei der Beurteilung, ob sich Werte erfolgreich ändern lassen, ist ggf. sehende Assistenz nötig, nämlich dann, wenn sich ein Wert bei Aktivierung mit eingeschaltetem Screenreader zwar ändert, der geänderte Wert selbst aber nicht programmatisch ermittelbar ist. Dies ist dann ein Mangel, der im Prüfschritt 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert" zu erfassen wäre.
4. Bewertung
Erfüllt:
Werte von Bedienelementen (einschließlich Textinhalte editierbarer Textfelder) lassen sich mit aktiviertem Screenreader modifizieren.
Text in Textfeldern lässt sich über die vorgesehenen Eingabe-Methoden der jeweiligen Plattform bearbeiten (Auswählen, Kopieren, Ausschneiden, Einfügen)
Einordnung des Prüfschritts
Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1
11.5.2.17 Modifications of values and text
Where permitted by security requirements, software that provides a user interface shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, allow assistive technologies to modify values and text of user interface elements using the input methods of the platform, where a user can modify these items without the use of assistive technology.
NOTE 1: In some cases the security requirements imposed on a software product may forbid external software from interfering with the ICT product and so this requirement would not apply. Examples of systems under strict security requirements are systems dealing with intelligence activities, cryptologic activities related to national security, command and control of military forces.
NOTE 2: Assistive technologies may be required to maintain the same level of security as the standard input mechanisms supported by the platform.