Prüfschritt 5.9 Gleichzeitige Benutzerhandlungen

Was wird geprüft?

Für die Nutzung der App soll es einen Modus der Bedienung geben, der für die Bedienung keine simultanen Aktivitäten bzw. Eingaben von Nutzenden verlangt. Die Einfingerbedienung wird üblicherweise über Einstellungen des Betriebssystems festgelegt, auf die Entwickler keinen Einfluss haben, bzw. keinen Einfluss nehmen sollten. Für Toucheingaben wird ein Teil der Anforderung in Prüfschritt 11.2.5.1 geprüft.

Beispiele für simultane Aktionen:

  • das gleichzeitige Drücken zweier Tasten auf der Tastatur

  • das Halten eines Bedienelements auf einem Touchscreen, während ein weiteres Bedienelement über Touch bedient wird.

  • Das Halten einer Gerätetaste, während eine Spracheingabe erfolgt.

Notwendige simultane Aktionen bei der Bedienung der App in einem bestimmten Modus sind kein Fehler im Sinne dieses Prüfschritts, solange es einen anderen Bedienungsmodus gibt, der die Bedienung ohne simulatane Aktionen erlaubt. Dies ist bei der Vielzahl der Eingabemöglichkeiten und Kombinationen unter diesen nur schwer vollständig zu prüfen.

Die Situation ist unterscheidlich für verschiedene Bedienungsmodi:

  • Tastaturbedienung: iOS hat unter Einstellungen > Bedienungshilfen > Tastaturen > Einfingerbedienung die Möglichkeit, simultane Tasteneingaben so aufzulösen, dass Sondertasten gesetzt werden können, ohne gleichzeitig andere Tasten gedrückt halten zu müssen ("sticky keys"). In manchen Umgebungen (Android mit Tastatur) ist zur Zeit keine Einfingerbedienung einstellbar. Auf die Einstellungsmöglichkeiten für Einfingerbedienung haben Entwickler keinen Einfluss.

  • Touchbedienung: Das gleichzeitige Eingabe über mehrere Berührungspunkte wird unter 11.2.5.1 "Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten" geprüft - für Mehrfinger-Gesten muss es alternativ Einfinger-bedienbare Eingaben geben.

  • Mausbedienung und andere Zeigereingaben: Hier gibt es nur einen Cursor (es sei denn bei Multi-User Schnittstellen, die für diese auf Einzelnutzende ausgerichteten Anforderungen nicht in Betracht kommen). Problematisch wären bei Mausbedienung ggf. Zeiger-Eingaben mit simultan gedrückten Tasten der Tastatur, ohne dass Alternativen ohne simultane Aktionen bzw. die Bedienung nur über die Tastatur verfügbar wären.

  • Sprachsteuerung: Diese funktioniert in der Regel ohne simultane physische Eingaben.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit motorischen Einschränkungen haben oft Probleme, mehrere Aktionen zur gleichen Zeit auszuführen. Deshalb sollten alle Funktionen über einfache Eingaben (ohne simultane Aktionen) möglich sein.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar, wenn die Accessibility Baseline Umgebungen einschließt, die bei Tastaturnutzung keine Einfingerbedienung anbieten (z.B. Android). Das Ergebnis ist ggf. aus Prüfschritt 11.2.5.1 "Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten" übertragen.

Bezüglich Tastasturbedienung wir dieser Prüfschritt nicht geprüft, da Einstellungsmöglichkeiten der Einfingerbedienung Aufgabe des Betriebssystems sind und nicht auf der Ebene der App implementiert werden sollten. Lücken in der Unterstützung sind als Mangel der Betriebssytemumgebung zu bewerten, die App-Entwickler nicht kompensieren können.

2. Prüfung

Wenn die Accessibility Baseline Umgebungen einschließt, die bei Tastaturnutzung keine Einfingerbedienung anbietet (Android):

  1. Bezüglich der Prüfung von Aktionen bei der Toucheingabe wird das Ergebnis von 11.2.5.1 "Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten" hierhin übertragen, wenn es Fehler durch den Einsatz von Mehrfingergesten ohne Einfinger-bedienbare Alternativen gibt.

  2. Bedienung mit Toucheingabe überprüfen. Sind alle Funktionen mit Einfinger-Gesten aktivierbar, ohne das gleichzeitig Gerätetasten gedrückt oder das Gerät bewegt bzw. ausgerichtet werden muss?

3. Hinweise

Ggf. sind bei Touchbedienung außer dem gleichzeitigen Drücken von Gerätetasten oder der Ausrichtuing des Geräts andere, hier nicht näher spezifizierte simultane Aktionen denkbar, die für die erfolgreiche Bedienuung ausgeführt werden müssten, etwa die Auswertung von Handbewegungen über dem Gerät, der Auswertung des Kamera-Bildes, wofür das Gerät gehalten bzw. bewegt werden müsste, usw.

4. Bewertung

Erfüllt

  • Wenn die Accessibility Baseline Umgebungen einschließt, die bei Tastaturnutzung keine Einfingerbedienung anbieten, sind bei Touchbedienung alle Funktionen der App über Einfinger-Gesten aktivierbar.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

5.9 Simultaneous user actions

Where ICT has a mode of operation requiring simultaneous user actions for its operation, such ICT shall provide at least one mode of operation that does not require simultaneous user actions to operate the ICT.

NOTE: Having to use both hands to open the lid of a laptop, having to press two or more keys at the same time or having to touch a surface with more than one finger are examples of simultaneous user actions.