Was wird geprüft?
Werden Bedienelemente mit der Tastatur fokussiert, muss ein sichtbarer Tastaturfokus-Indikator vorhanden sein. In diesem Prüfschritt wird lediglich geprüft, ob eine Fokushervorhebung sichtbar ist – nicht, ob sie ausreichend kontrastreich ist.
Wenn die Fokussierung durch eine vom Entwickler definierte Hervorhebung angezeigt wird, beispielsweise durch die Farbänderung einer Schaltfläche, muss der Kontrast dieser Hervorhebung und der Unterschied zwischen fokussiertem und nicht fokussiertem Zustand mindestens 3:1 betragen. Die Bewertung dieses Kontrasts erfolgt jedoch im Prüfschritt 11.1.4.11 Nicht-Text Kontrast.
Wird die unveränderte Systemfokushervorhebung durchgängig genutzt – meist ein farbiger Rahmen oder eine kontrastarme Einfärbung des Hintergrunds oder des Elements in Hellgrau oder Hellblau – gilt dieser Prüfschritt als erfüllt. Hintergrund ist eine Ausnahme im WCAG-Erfolgskriterium 1.4.11 (Nicht-Text Kontrast) für native Elemente: "…except for inactive components or where the appearance of the component is determined by the user agent and not modified by the author". Bei Apps bezieht sich „user agent“ auf das jeweilige Betriebssystem, also iOS oder Android.
iOS bietet die Möglichkeit, die Fokushervorhebung durchgängig deutlich darzustellen (Tastatursteuerung: Hoher Kontrast).
Warum wird das geprüft?
Für Tastaturbenutzende ist es wichtig, den aktuellen Tastaturfokus klar zu erkennen – also zu sehen, welches Bedienelement bei Aktivierung (z. B. mit Enter oder der Leertaste) ausgelöst wird oder welches Element als Ausgangspunkt für eine Navigation per Pfeiltasten dient, etwa in Tab-Panels oder Auswahllisten.
Wenn eine App ausschließlich per Tastatur bedient wird, muss das fokussierte Bedienelement klar hervorgehoben sein – andernfalls ist die Navigation für visuelle Nutzer kaum möglich.
Die von mobilen Betriebssystemen vorgesehene Standard-Kennzeichnung des Tastaturfokus ist oft nicht gut sichtbar:
iOS
Die Standardhervorhebung für per Tabulator erreichbare Bereiche ist meist gut erkennbar (deutlicher farbiger Rahmen). Bei Einträgen, die innerhalb eines fokussierten Bereichs per Pfeiltasten navigiert werden, ist die Hervorhebung jedoch schlecht: hellblau auf weiß mit einem sehr geringen Kontrast von nur 1,2:1.
In den iOS-Bedienungshilfen unter "Tastaturen und Texteingabe" > "Tastatursteuerung" kann die Option "Hoher Kontrast" aktiviert werden. Dadurch erhalten alle Elemente mit Tastaturfokus eine gut sichtbare, dicke schwarze Umrandung.
Android
Die Tastaturfokus-Hervorhebung ist standardmäßig hellgrau auf weiß oder ein leichte Abdunkelung auf Elementen mit eigenem farbigen Hintergrund. Das Resultat ist ein sehr geringer Kontrast von etwa 1,2:1.
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App-Ansicht interaktive Elemente enthält.
2. Prüfung
Tastatur über das Andocken einer Tastatur an ein Tablet oder Verbindung über Bluetooth-Kopplung oder USB-Kabel anschließen.
Zu prüfende Ansicht der App öffnen.
Mit der Tabulatortaste zu allen interaktiven Elementen navigieren. Wo diese weitere Auswahlen zulassen, etwa bei Tabpanels, Menüs oder Auswahllisten, mit den Pfeiltasten oder ggf. dem Tabulator zu Tabs bzw. Optionen navigieren. Ggf. ist dazu auch die Eingabe von STRG + TAB oder STRG + SHIFT + TAB notwendig.
Prüfen, ob alle Elemente mit grafischen Veränderungen auf den Fokus reagieren (zum Beispiel mit Farbwechseln, Rahmen, Unterstreichungen oder eingeblendeten Symbolen). Versteckte Sprunglinks (wo vorhanden) sollen bei Fokuserhalt eingeblendet werden.
3. Hinweise
Der Screenreader-Fokus sollte bei der Beurteilung der Tastaturfokus-Hervorhebung nicht berücksichtigt werden. Die Prüfung erfolgt mit angeschlossener Tastatur und ausgeschaltetem Screenreader.
4. Bewertung
Erfüllt:
Wird nur die native Fokushervorhebung genutzt, ist der Prüfschritt auch erfüllt, wenn die Hervorhebung schwach ist (z.B. hellgraue oder hellblaue Einfärbung), der Kontrast also unter 3:1 liegt.
Wird eine vom Entwickler definierte Hervorhebung eingesezt, soll diese einen Kontrast zum Hintergrund von mindestens 3:1 erfüllen. Bewertet wird dies jedoch im Prüfschritt 11.1.4.11 Nicht-Text Kontrast. Wird eine Hervorhebung nur über Änderung der Farbe ungesetzt, ist dies zusätzlich im Prüfschritt 11.1.4.1 Benutzung von Farbe zu prüfen und zu bewerten.
Nicht erfüllt
Der Prüfschritt ist nicht erfüllt, wenn auf einem interaktiven Element überhaupt kein Tastaturfokus sichtbar ist. Dann ist eventuell auch Prüfschritt 11.2.1.1 "Tastaturbedienung" nicht erfüllt.
Quellen
Allgemein
Appt.org: Focus Visible: Add accessibility focus indicator (mehrere Entwicklungsumgebungen)
iOS
Appt.org: Accessibility focus indicator on iOS
Android
Appt.org: Accessibility focus indicator on Android
Android ViewUI: Custom Focus Indicators
Android Compose: Custom Focus Indicators
Einordnung des Prüfschritts
Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1
Guideline
Success criteria
Techniques
General Techniques
Failures
Fragen zu diesem Prüfschritt
Ist die Anzeige des Fokus nicht Sache des Betriebssystems?
Alle Betriebssysteme zeigen dem Tastaturnutzer in irgendeiner Weise, wo der Fokus ist, wenn diese Anzeige nicht aktiv unterdrückt wird.
Dennoch ist die Anzeige des Fokus (leider) nicht allein Sache des Betriebssystems. Bei den mobilen Betriebssystmen ist die Standard.Fokushervorhebung nicht kontrastreich genug und für Menschen mit Sehbehinderungen nicht oder nur schlecht wahrnwehmbar.
Die App kann festlegen, wie die Fokushervorhebung aussehen soll. Der Fokus muss für Tastaturnutzer gut sichtbar sein.
Mit angeschaltetem Screenreader ist der Fokus gut. Reicht das nicht aus?
Die WCAG-Anforderung sagt tatsächlich "Any keyboard operable user interface has a mode of operation where the keyboard focus indicator is visible." Lange Zeit war bei iOS die Tastaturbedienung sogar nur möglich, wenn VoiceOver aktiviert (und ggf. stummgeschaltet) war. VoiceOver und Talkback sind spezielle Hilfsmittel für Menschen, die eine akustische Ausgabe brauchen, und anderen Menschen meist nicht bekannt. Sie sind nicht als allgemein verfügbarer Nutzungsmodus für Tastaturnutzende zu betrachten.
Unsere App ist auf die mobile Nutzung unterwegs ausgelegt, da hat man doch keine Tastatur. Gilt dann dieser Prüfschritt trotzdem?
Ja, er gilt. Viele Apps für unterwegs werden auch zuhause oder am Arbeitsplatz genutzt, z.B. bei einer App für den öffentlichen Nahverkehr:
um Reisen vorab zu planen, Wege und Anschlüsse zu recherchieren
um Meldungen zu Baustellen, Umleitungen oder Verkehrsbehinderungen vorab zu checken
um nutzerdefinierte Voreinstellungen vorzunehmen (z.B. häufige Ziele oder häufige Routen festlegen)
um sich zu registrieren oder Profildaten zu ändern
Die Anforderungen an Tastaturnutzbarkeit gelten also generell. Die BITV bzw. die zugrunde liegende EN 301 549 sehen hier keine Ausnahmen vor.